Die ganzen Urteile und Aussagen in letzter Zeit haben mich etwas verunsichert. Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben und von meinem Dienstherr eine Empfangsbestätigung und im Wortlaut Folgendes erhalten:
ch beabsichtige, ab dem Kalenderjahr x Ihrem Wunsch entgegenzukommen und das
Verfahren bis zu einer abschließenden rechtskräftigen Entscheidung und der gegebenenfalls
gesetzlichen Umsetzung ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass Sie für die folgenden
Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen.
Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.
Nun bin ich seitdem von A9 bis A12 befördert worden.
Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".
Viele Grüße und schon einmal Danke!