Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3907527 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7485 am: 26.04.2025 01:27 »
Kennt hier jemand den Kläger und kann versichern, dass das passiert ist oder sind Hamburger hier, die sich umhören könnten?
Ich denke, dass wäre elementar wichtig.
Danke im voraus.

Der DGB jedenfalls ist darüber informiert, und ich halte es für nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine DGB-unterstützte Klage ausgewählt worden ist. Allerdings weiß ich es nicht sicher.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7486 am: 26.04.2025 20:51 »
Kennt hier jemand den Kläger und kann versichern, dass das passiert ist oder sind Hamburger hier, die sich umhören könnten?
Ich denke, dass wäre elementar wichtig.
Danke im voraus.

Der DGB jedenfalls ist darüber informiert, und ich halte es für nicht ganz unwahrscheinlich, dass eine DGB-unterstützte Klage ausgewählt worden ist. Allerdings weiß ich es nicht sicher.

Danke.
Das ist ein Anfang.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7487 am: 29.04.2025 20:05 »
Bürgergeld: Regelbedarf 2023/2024 verfassungsgemäß

https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/buergergeld-regelbedarf-2023-2024-verfassungsgemaess-138929

Keine Hilfe aus dem Sozialrecht.

LehrerinRLP

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7488 am: 02.05.2025 15:11 »
Nicht nach unten schauen, auch wenn ich den impliziten Verweis auf das Abstandsgebot verstehe!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7489 am: 02.05.2025 17:53 »
Nunja, ist eben wichtig bezüglich der 115% Grenze. Stimmt das Bürgergeld nicht, dann stimmt auch automatisch die 115% Grenze nicht.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7490 am: 02.05.2025 18:24 »
Um 50 € im Jahr wird die Kostendämpfungspauschale im Saarland gesenkt, und die machen so ein mediales Theater, nicht zu fassen.

Rehlinger: Öffentlichen Dienst attraktiv halten

"Wir gehen diesen Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, Fachkräfte zu sichern und die Beschäftigten finanziell ein Stück zu entlasten", sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Es sei auch sozial ausgewogen, "weil sie gerade geringere Einkommen umso spürbarer entlastet".

Die Gewerkschaften werten die Entscheidung als Erfolg und als Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamte.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/saarland/sr-kostendaempfungspauschale-fuer-beamte-im-saarland-soll-verringert-werden-100.html

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7491 am: 02.05.2025 18:52 »
Diese ganzen Kostendämpfungspauschalen lohnen sich gar nicht, wenn man den Verwaltungsaufwand berücksichtigt. Und zu Kosteneinsparungen führen diese ohnehin nicht, nur zu einer teilweisen Tragung der Kosten durch die Beamten. Die Beträge sind teilweise ziemlich banal, steigen z.B. in BW nach Besoldungsgruppe etwas an. Aber es gibt halt nicht sonderlich viele mit B-Besoldung und selbst in der höchsten Stufe ist es oftmals umgerechnet nur ein Fuffi pro Monat. Eigentlich sehr lächerlich wenn man es mal mit gesundem Menschenverstand betrachten würde.

Es lohnt sich mehr Anreize für gesundes Verhalten zu belohnen, BMI-Bonus, Fitness-Bonus, Beitragsrückerstattungsmäßig. Aber Politiker und Beamte sind eben auf beiden ökonomischen Augen blind.

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7492 am: 03.05.2025 00:31 »
Ich habe meinen Eltern geholfen, Boni bei ihrer GKV einzureichen, gibt es bei deren Krankenkasse für Vorsorge, Zahnarztbesuch und Sport. Die Nachweise kann man auch da per App einreichen. Nun denn, meine Eltern kriegen jetzt für mehrere Boni zusammen 125 Euro wieder. Das allein ist mit Sicherheit kein Anreiz für gesunde Lebensführung.

Taigawolf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7493 am: 03.05.2025 04:16 »
Ich war jetzt längere Zeit wieder nur stiller Mitleser und den Ausführungen von Swen allen Respekt, auch weiterhin. Aber inzwischen ist das für mich wie befürchtet und öfters gesagt nur noch eine Farce.

Glaubt hier jemand ernsthaft, dass die Grundgehaltssätze angesichts der momentanen Herausforderungen signifikant angehoben werden? Und wo ist das Urteil, das uns seit Jahren als übermorgen angekündigt wird?

Ich habe inzwischen jede Hoffnung verloren. Das sind alles nette und juristisch geprägte Diskussionen, die an der bitteren Realität nichts ändern werden. Sollte wirklich das Grundgehalt signifikant erhöht werden, dann wird es uns eben bei der Pension wieder weggenommen.

Wir bauen hier Luftschlösser...diese Diskussionen werden jetzt schon viel zu lange geführt. Wahrscheinlich kommt irgendwann ein Urteil und einen Monat später gibt's ne rechte Regierung, die alles wieder ad acta legt.

Das wird für die Beamten nie zufriedenstellend ausgehen, egal was mancher glaubt.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7494 am: 03.05.2025 06:55 »
Ich war jetzt längere Zeit wieder nur stiller Mitleser und den Ausführungen von Swen allen Respekt, auch weiterhin. Aber inzwischen ist das für mich wie befürchtet und öfters gesagt nur noch eine Farce.

Glaubt hier jemand ernsthaft, dass die Grundgehaltssätze angesichts der momentanen Herausforderungen signifikant angehoben werden? Und wo ist das Urteil, das uns seit Jahren als übermorgen angekündigt wird?

Ich habe inzwischen jede Hoffnung verloren. Das sind alles nette und juristisch geprägte Diskussionen, die an der bitteren Realität nichts ändern werden. Sollte wirklich das Grundgehalt signifikant erhöht werden, dann wird es uns eben bei der Pension wieder weggenommen.

Wir bauen hier Luftschlösser...diese Diskussionen werden jetzt schon viel zu lange geführt. Wahrscheinlich kommt irgendwann ein Urteil und einen Monat später gibt's ne rechte Regierung, die alles wieder ad acta legt.

Das wird für die Beamten nie zufriedenstellend ausgehen, egal was mancher glaubt.

Ich kann die Art "stille Verzweiflung", die aus Deinen Zeilen spricht, gut nachvollziehen, Taigawolf. Denn von außen betrachtet, kann man - ggf. sogar: muss man beinah fast schon - den Eindruck einer Art Monolith bekommen, als der da das nicht sachgerecht geregelte Besoldungsrecht in die Zeit ragt, das sich also in ihrer Gestalt nicht ändert. Tatsächlich ist das aber nicht so, sondern entfaltet der seit spätestens Anfang 2021 zunehmend erratische Gehalt des Besoldungsrechts in den Rechtskreisen eine Wirkung, die nicht folgenlos bleibt.

Dabei kenne ich jene Art "stille Verzweiflung" als der Historiker, der ich ja eigentlich vor allem bin, wenn's ums Schreiben geht, sehr gut, da ich in den letzten rund dreißig Jahren sehr viele Zeugnisse aus verschiedenen Zeiten der Vergangenheit gelesen habe, die voll sind von ihr, da die Zeitgenossen nicht wussten (so wie wir nicht wissen), wie sich die Zukunft entwickeln wird, deren Leben also nicht selten an solch scheinbaren Monolithen krankte; die Geschichte der Menschheit ist in nicht geringen Teilen eine der stillen Verzweiflung.

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Bastel

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« Antwort #7495 am: 03.05.2025 17:35 »

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

SwenTanortsch

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« Antwort #7496 am: 03.05.2025 23:45 »

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

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Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...

Versuch

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« Antwort #7497 am: 04.05.2025 09:50 »

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

SwenTanortsch

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« Antwort #7498 am: 04.05.2025 10:59 »

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.

Und wem's reicht, hier Trübsal und Fatalismus zu bekunden, soll halt das machen (das hört sich jetzt schärfer formuliert an, als es gemeint ist, Bastel, und soll kein persönlicher Angriff sein, eher eine Art Aufruf, ggf. auch eher ein Wort zum Sonntag).

Roberto12

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« Antwort #7499 am: 04.05.2025 11:30 »
Ich sehe bei den Entwicklungen zur Besoldung psychologisch gewisse Parallelen zum Gardner Hype Cycle für Technologie - und danach wären wir in der aktuellen Diskussion wohl nun mitten in Phase 3 angekommen

Phasen des Hype Cycles:
1. Technologischer Auslöser (Technology Trigger); hier: Urteile des BVerfG
2. Gipfel der überzogenen Erwartungen (Peak of Inflated Expectations); hier: Musterberechnungen neuer Besoldung, Widersprüche
3. Tal der Enttäuschung (Trough of Disillusionment); hier: Tricks der Besolder, Urteile unterer Instanzen 
4. Pfad der Erleuchtung (Slope of Enlightenment)
5. Plateau der Produktivität (Plateau of Productivity)