Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3924753 times)

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7500 am: 04.05.2025 12:12 »
Ich finde dieses Forum überaus wertvoll. Jedoch wünsche ich mir, dass manch einer manchmal lieber einen zweiten Thread mit dem Titel "Gefühle und Meinungen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" eröffnet und dort seinen Beitrag kund tut. Es ist echt schwer geworden wertvolle Beiträge mitzubekommen, wenn man hier nicht täglich mitliest.

PolareuD

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7501 am: 04.05.2025 12:43 »

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.


Volle Zustimmung, Swen. Wer will das etwas vorwärtsgeht, der sollte, besonders im Bundesbereich, endlich den Rechtsweg beschreiten und sich nicht wiederholend darüber echauffieren, dass nichts passiert oder den Kopf in den Sand stecken.

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7502 am: 04.05.2025 13:29 »
Grundsätzlich Zustimmung, aber gerade auf Landesebene wird seit Jahren(-zehnten) der Rechtsweg beschritten, aber die Ergebnisse, ob positiv oder negativ, bleiben trotzdem aus.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7503 am: 04.05.2025 14:44 »
Sie werden aber kommen, Floki, da es genauso ist, wie es PolareuD schreibt: Sachgerecht substantiierte Klagen werden am Ende in der heutigen Situation des Besoldungsrechts faktisch zwangsläufig zu Vorlagebeschlüssen führen müssen, die wiederum also in Karlsruhe anhängig werden.

Mit den angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" kann für den Senat nach Darstellung des Berichterstatters keine Veranlassung mehr bestehen, nicht zu einer erheblich schnelleren Entscheidung in den anhängigen weit über 60 Normenkontrollverfahren aus zwölf Bundesländern zu gelangen. Das aber muss über kurz oder lang die besoldungsrechtlichen Regelungen betreffen - so wie sich seit 2020/21 die besoldungsrechlichen Regelungen genauso wie die Höhe des Besoldungsniveaus in fast allen Rechtskreisen im starken Maße verändert haben. Dass diese Veränderungen vielfach nicht sachgerecht waren, steht nicht auf einem anderen Blatt, sondern bildet die Kehrseite der Medaille. Auch darf man davon ausgehen, dass kein Besoldungsgesetzgeber sich darum reißt, in Zukunft im Zuge einer sachgerechten Besoldungsgesetzgebung die Grundgehaltssätze der Bediensteten erheblich anzuheben. Der Anspruch an die angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" muss nun allerdings sein, dass genau das - die ungebrochene Fortführung heutige sachwidriger Entscheidungen - unterbunden wird.

Die Güte der angekündigten Entscheidungen wird sich an diesem Kriterium bemessen lassen müssen. Da das Bundesverfassungsgericht in Gestalt beider Senate kein Interesse daran haben kann, dass seine Alimentationsrechtsprechung für alle in der Bundesrepublik und Europa mit jedem neuen Fall gut sichtbar offen missachtet wird, muss man davon ausgehen, dass es im Interesse beider Senate liegt, diesen Zustand zu beenden. Denn in Anbetracht der Massivität der Missachtung eindeutiger Rechtsprechung dürfte die Alternative nur der Dammbruch sein. Eine solche "Kanalisierung" wäre folglich wertlos und könnte noch einmal weniger eine "Einhegung" zur Folge haben. Das aber dürfte alsbald die europäische Rechtsprechung auf den Plan rufen.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7504 am: 05.05.2025 09:55 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe gerade erfahren, dass der Niedersächsische Städtetag mit HVB-Schreiben Nr. 135 jetzt dazu aufruft, alle Widersprüche ab 2023 mit einem zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsbescheid als erledigt zu erklären.
Über kurz oder lang werden sich also alle niedersächsischen Widerspruchsführer überlegen müssen, ob sie klagen oder nicht.
Insofern wäre ich zum einen an einer Vernetzung mit Leidensgenossen interessiert, zum anderen an Informationen, ob es in Niedersachsen eine gute Anwaltskanzlei gibt, die eventuell schon in solchen Verfahren agiert.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich mich vermutlich lieber anwaltlich vertreten lassen als unwissend irgendetwas falsch oder unvollständig zu machen und damit eventuelle Ansprüche zu verlieren.

@admin - ich bin mir nicht sicher, ob dieses Thema unter Umständen sogar ein eigener Thread werden sollte.
Falls ja, wäre ich für eine Verschiebung dankbar.

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7505 am: 06.05.2025 06:31 »
Ich wäre im niedersächsischen Vernetzungsthread dabei. Ich bin Beamter einer Landesbehörde, habe bisher aber noch keine Nachricht erhalten.

waynetology

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7506 am: 06.05.2025 07:01 »

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.

Und wem's reicht, hier Trübsal und Fatalismus zu bekunden, soll halt das machen (das hört sich jetzt schärfer formuliert an, als es gemeint ist, Bastel, und soll kein persönlicher Angriff sein, eher eine Art Aufruf, ggf. auch eher ein Wort zum Sonntag).

Lieber Swen,

dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

Ich bin kein Kläger, erhebe lediglich jedes Jahr meinen Widerspruch, dass aber aus dem Grund, das Gefühl zu haben, dass alles weitere nichts bringt, außer vielleicht mein Gewissen etwas mehr beruhigt zu haben. Von denen, die bereits Kläger sind, hört man auch nichts, das einem Mut macht. Ja- hier und da mal, dass einem Geld angeboten wurden ist aber auch nichts genaueres, was einem Hoffnung machen könnte. Lediglich deine Ausführungen hier machen mir etwas Mut und ich werde das Gefühl nicht los, dass du engere Kontakte zum Bundesverfassungsgericht hast.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7507 am: 06.05.2025 07:31 »
dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

Ach ich glaube um Swens Selbstwirksamkeit ist es nicht so schlecht gestellt. Ein nicht ganz geringer Teil der tausenden neueren Besoldungsklagen in Thüringen und Hamburg sind "seine Schuld", welche insbesondere im Fall HH ja auch bereits beim BVerfG oder BVerwG angekommen sind.

Zweiteres ist natürlich für den individuellen Kläger doof, aber wenn Leipzig sagen würde: "Richtervorlage gem. Art. 100 GG, da Partnereinkommen bei dem Vergleich mit der Mindestalimentation nicht berücksichtigt werden darf.", kann da auch das VG Hintertupfingen ohne erheblichen Begründungsaufwand in seinen Verfahren kaum hinter zurückbleiben.

Und wenn ich berücksichtige, dass BVR aD Di Fabio in seinem NRW-Gutachten zig mal fachlich zustimmend auf Laien (im Sinne von "nicht formalejuritisch ausgebildete Verfassungsrechtler") rekuriert und sich dabei ausschließlich an der Verwendung des zugespitzten Begriffes der "Herdprämie" stößt, scheinen mir die entsprechenden Argumente stichhaltig zu sein (jaja Autoritätsargument blabla, aber so funktioniert Politik nunmal).

Es fiele mir sehr schwer sich dies in einem anderem Fachgebiet vorzustellen. Wenn z.B. ein Philosoph Aufsätze zu neuen Ansätzen in der  Baustatik schriebe, würde ich diese als Architekt oder Bauingenieur pauschal auch erstmal mit einer gehörigen Portion fachlicher Skepsis betrachten, bevor ich mich überzeugen ließe  ;)

Viel spannender finde ich immer wieder, dass der VRiVG Stuttmann im VG Düsseldorf hinsichtlich der ihm besten vertrauten Besoldungsthematik durch das dortige Präsidium "kaltgestellt" ist (https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan_2025_in_Rechtssachen/2024_11_22_VGD_Vfg_Geschaeftsverteilungsplan-2025.pdf). Der gute Mann darf sich jetzt u.a. mit Personenbeförderungsrecht, dem TÜV und Fahrerlaubnissen rumschlagen.
[Aluhut]
Ob da jemand mit einer R2-Stelle zum fachlichen Schweigen gebracht wurde?
[/Aluhut]

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7508 am: 06.05.2025 08:04 »
Hey wayne,
unabhängig davon, dass ich das Thema wegen seiner vielen Facetten interessant finde, würde ich sicherlich nicht die Zeit in das Thema stecken, die ich in es stecke, wenn ich nicht das Gefühl hätten, dass das, was ich mache, was bringt. Die Arbeit am Recht ist regelmäßig eine langwierige Sache - und am Verfassungsrecht regelmäßig noch mehr, eben weil es um Evidenznachweise geht, die nur wiederum auf Basis des Verfassungsrechts selbst erstellt werden können.

Also muss man methodisch arbeiten, will man Evidenznachweise erbringen, was ich seit Jahr und Tag mache. Denn das ist interessant und hilft mit, der Einhegung des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers durch die Verpflichtung, sich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vergewissern, zu dienen. Denn diese Einhegung geschieht regelmäßig bereits durch erwirkte Vorlagebeschlüsse, die also begründen, wieso nach Auffassung des vorlegenden Gerichts evident sachwidrige Entscheidungen vom Gesetzgeber vollzogen worden seien. Dabei wiederum geschieht in nicht wenigen Fällen Rechtsbildung, die spätestens dann sichtbar wird, wenn Karlsruhe sich der Argumentation anschließt.

Fünf Jahre nach den letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann ich den Frust, der viele nicht nur hier im Forum ergriffen hat, gut nachvollziehen; unabhängig davon, dass ich die Länge zwischen den letzten und den angekündigten Entscheidungen sachlich nachvollziehen kann, wird es zukünftig nicht reichen, dass dem Senat - durchaus schmerzlich - bewusst ist, dass das Warten der betroffenen Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren auf eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der relevanten Rechtsgrundlagen belastend und, gemessen am Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, rechtfertigungsbedürftig ist. Auch weiß er, dass dem Grundsatz der zeitnahen Erledigung unter Berücksichtigung des Verfahrenseingangs und der Gesamtdauer der Verfahren hohe Bedeutung zuzumessen ist (Beschluss vom 21. Dezember - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8).

Da Schmerzbekundungen kein Recht schaffen, wird sich nun die Entscheidungshäufigkeit des Senats an diesen seinen Worten messen lassen müssen. Zugleich aber sollte auch klar sein, dass die eigentliche Verantwortung für die zerklüftete Situation im Konzert der 17 Besoldungsgesetzgeber liegt, die spätestens durch die grob verfassungswidrige Form und Höhe der Betrachtung von Partnereinkünften der Beamten, wie sie sie seit 2021/22 in mittlerweile der überwiegenden Zahl der Rechtskreise geregelt haben, die eigentliche Verantwortung für die aktuell lange Verfahrensdauer der zwischenzeitlich unterschiedlich angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts tragen. Denn das diesbezüglich regelmäßig verrechtlichte Chaos, das sich also nicht verrechtlichen lässt, ist zwar regelmäßig - nicht zuletzt häufig durch den jeweiligen Wissenschaftlichen Dienst des Landtags - nachgewiesen worden. Aber zwischen jenem Nachweis und der Unterbindung solchen Rechtschaos besteht noch einmal ein gehöriger Unterschied, was den Besoldungsgesetzgebern bekannt ist und ein gewichtiger Grund für ihre entsprechenden Entscheidungen sein dürfte. Das ist bitter - und zwar ggf. auch für Karlsruhe selbst, da man dort sicherlich Besseres zu tun hat, als sich viele zeitraubende Gedanken machen zu müssen, wie man verhindert, was jedem klar ist, dass es nicht verhindert werden bräuchte, weil jeder weiß, dass es in jener Form und Höhe verfassungswidrig ist.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe an verschiedenen Stellen der angekündigten Entscheidungen Worte finden wird, die es rechtfertigen, dass zwischen den letzten und den dann ergangenen Entscheidungen mehr als fünf Jahre liegen. Auch deshalb stecke ich die Kraft, Zeit und Arbeit in das Thema, die ich ihm widme.

Ergo ist weiterhin die Arbeit am Recht notwendig, auch wenn das zeitaufwändig und also eine langwierige Sache ist. Ex nihilo nihil fit.

lotsch

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« Antwort #7509 am: 06.05.2025 09:19 »
Wir können wirklich froh sein, dass Swen das Thema soviel Spass macht ;). Er hat das Thema erst so richtig publik gemacht und durch seine wissenschaftliche Herangehensweise wird die Sache erst fundamental.
Für die Zukunft könnte ich mir irgendeine Organisationsform vorstellen, die auch für weniger mit der Materie bewanderte Beamte Hilfe bei den notwendigen Rechtsangelegenheiten anbietet. Vielleicht einen Beamtenbesoldungsverein, der für geringe Vereinsbeiträge (die evtl. auch noch steuerlich absetzbar sind), die notwendigen Dienstleistungen aübernimmt. Mit diesen Vereinsbeiträgen könnte man dann einen Rechtsanwalt bezahlen, der sich noch eingehender mit der Materie beschäftigt und generell für jeden Rechtskreis jährlich Musterklagen einreicht. Früher haben sich die Beamten auch organisiert, wenn es Probleme gab. Es gab z.B. Beamtenmietvereine, usw. Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie. Leider wird sich das Problem wahrscheinlich nicht in nächster Zeit in Luft auflösen.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7510 am: 06.05.2025 09:59 »
Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie.

Also da muss ich doch mal eine Lanze brechen. Also meine dbb-Mitgliedsgewerkschaft machte die letzten Jahre jedes Jahr im Herbst eine Infoveranstaltung zu dem Themenkomplex und stellt Anträge, Widerspruchsvordrucke und Klagevordrucke zur Verfügung.

Der tbb in Thüringen samt seiner Mitgliedsgewerkschaften ist ja auch auf Zinne, wenn ich mir seine bisherigen Stellungnahmen und die geplante  Veranstaltung am 22.05. anschaue.

Der dbb NRW hat jüngst ein Gutachten eines ehemaligen BVR erstellen lassen, welches die Frage des Partnereinkommens in epischer Breite erörtert und jedem gratis zur Verfügung steht. Daraus kann sich jeder seine eigene Klagebegründung basteln, wenn sein Landesrecht entsprechende Normen enthält.

Und in Schleswig-Holstein hat der dortige dbb laut seinem Seminarprogramm (https://seminare.dbbsh.de/dls/dbb_sh_seminare_2025.pdf) auch erst am 24.03.25 mal wieder eine Schulung zu dem Thema angeboten und thematisiert das auch bei jeder Personalrätekonferenz. Daneben hat man dort auch bereits 2022 hinsichtlich des Familienergänzungszuschlages den Weg der direkten Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und auch diverse anwaltlich vertretene Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht auf den Weg gebracht.

Sorry aber jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten. Kannst dich ja mal mit deinen Landespolitikern (sogar egal ob Opposition oder regierungstragend) dazu unterhalten. Da hat (politisch sogar nachvollziehbarerweise) niemand Bock auf dieses Thema, denn jeder Regierende will seinen finanziellen Spielraum nicht "unnötig" verengen und jeder Oppositionelle will seinen Spielraum nach dem nächsten Wahlsieg nicht verengt vorfinden (und zusätzlich regierenden Parteifreunden in einem anderen Bundesland ans Bein pinkeln).

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7511 am: 07.05.2025 08:31 »
jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten.

Das ist leider in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Der bayerische dbb fiel bspw. schon sehr negativ mit ihren Äußerungen zu dem Thema auf, und wir fanden hier heraus, dass Teile der Spitze des Landesvaerbands in Personalunion auch gar nicht mal so kleine CSU-Mitglieder sind, sondern auch dort Posten bekleiden.

Übrigens: Der DGB hat die Rechtskosten für seine Mitglieder bis zu einem Stichtag übernommen (für neue Fälle jetzt nicht mehr).


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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7513 am: 08.05.2025 00:23 »
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.
« Last Edit: 08.05.2025 00:36 von A9A10A11A12A13 »

Malkav

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« Antwort #7514 am: 08.05.2025 07:30 »
Wer mal was zum schmunzeln braucht, sollte sich mal folgendes Stelenangebot des BVerfG für einen Senatsrechtspfleger anschauen:

https://karriere.bund.de/arbeiten-bei-uns/stellenangebote/dipl-rechtspflegerin-dipl-rechtspfleger-fh-m-w-d/23781140?occupationalCategories=VERWALTUNG_BUERO&browse=true

Mein persönliches Highlight im Anforderungsprofil ist: "Fähigkeit zur gründlichen Arbeit, mitunter auch unter Zeitdruck"

[Ironie]
;) Der Zeitdruck kann ja kaum in Rechtssachen gemeint sein, sondern bezieht sich bestimmt auf das besorgen von Getränken vor dem spontanen Hoffest o.ä.
[/Ironie]