[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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SwenTanortsch

Hey wayne,
unabhängig davon, dass ich das Thema wegen seiner vielen Facetten interessant finde, würde ich sicherlich nicht die Zeit in das Thema stecken, die ich in es stecke, wenn ich nicht das Gefühl hätten, dass das, was ich mache, was bringt. Die Arbeit am Recht ist regelmäßig eine langwierige Sache - und am Verfassungsrecht regelmäßig noch mehr, eben weil es um Evidenznachweise geht, die nur wiederum auf Basis des Verfassungsrechts selbst erstellt werden können.

Also muss man methodisch arbeiten, will man Evidenznachweise erbringen, was ich seit Jahr und Tag mache. Denn das ist interessant und hilft mit, der Einhegung des Entscheidungsspielraums des Gesetzgebers durch die Verpflichtung, sich der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vergewissern, zu dienen. Denn diese Einhegung geschieht regelmäßig bereits durch erwirkte Vorlagebeschlüsse, die also begründen, wieso nach Auffassung des vorlegenden Gerichts evident sachwidrige Entscheidungen vom Gesetzgeber vollzogen worden seien. Dabei wiederum geschieht in nicht wenigen Fällen Rechtsbildung, die spätestens dann sichtbar wird, wenn Karlsruhe sich der Argumentation anschließt.

Fünf Jahre nach den letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann ich den Frust, der viele nicht nur hier im Forum ergriffen hat, gut nachvollziehen; unabhängig davon, dass ich die Länge zwischen den letzten und den angekündigten Entscheidungen sachlich nachvollziehen kann, wird es zukünftig nicht reichen, dass dem Senat - durchaus schmerzlich - bewusst ist, dass das Warten der betroffenen Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren auf eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der relevanten Rechtsgrundlagen belastend und, gemessen am Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, rechtfertigungsbedürftig ist. Auch weiß er, dass dem Grundsatz der zeitnahen Erledigung unter Berücksichtigung des Verfahrenseingangs und der Gesamtdauer der Verfahren hohe Bedeutung zuzumessen ist (Beschluss vom 21. Dezember - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8).

Da Schmerzbekundungen kein Recht schaffen, wird sich nun die Entscheidungshäufigkeit des Senats an diesen seinen Worten messen lassen müssen. Zugleich aber sollte auch klar sein, dass die eigentliche Verantwortung für die zerklüftete Situation im Konzert der 17 Besoldungsgesetzgeber liegt, die spätestens durch die grob verfassungswidrige Form und Höhe der Betrachtung von Partnereinkünften der Beamten, wie sie sie seit 2021/22 in mittlerweile der überwiegenden Zahl der Rechtskreise geregelt haben, die eigentliche Verantwortung für die aktuell lange Verfahrensdauer der zwischenzeitlich unterschiedlich angekündigten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts tragen. Denn das diesbezüglich regelmäßig verrechtlichte Chaos, das sich also nicht verrechtlichen lässt, ist zwar regelmäßig - nicht zuletzt häufig durch den jeweiligen Wissenschaftlichen Dienst des Landtags - nachgewiesen worden. Aber zwischen jenem Nachweis und der Unterbindung solchen Rechtschaos besteht noch einmal ein gehöriger Unterschied, was den Besoldungsgesetzgebern bekannt ist und ein gewichtiger Grund für ihre entsprechenden Entscheidungen sein dürfte. Das ist bitter - und zwar ggf. auch für Karlsruhe selbst, da man dort sicherlich Besseres zu tun hat, als sich viele zeitraubende Gedanken machen zu müssen, wie man verhindert, was jedem klar ist, dass es nicht verhindert werden bräuchte, weil jeder weiß, dass es in jener Form und Höhe verfassungswidrig ist.

Der langen Rede kurzer Sinn: Ich gehe davon aus, dass Karlsruhe an verschiedenen Stellen der angekündigten Entscheidungen Worte finden wird, die es rechtfertigen, dass zwischen den letzten und den dann ergangenen Entscheidungen mehr als fünf Jahre liegen. Auch deshalb stecke ich die Kraft, Zeit und Arbeit in das Thema, die ich ihm widme.

Ergo ist weiterhin die Arbeit am Recht notwendig, auch wenn das zeitaufwändig und also eine langwierige Sache ist. Ex nihilo nihil fit.

lotsch

Wir können wirklich froh sein, dass Swen das Thema soviel Spass macht ;). Er hat das Thema erst so richtig publik gemacht und durch seine wissenschaftliche Herangehensweise wird die Sache erst fundamental.
Für die Zukunft könnte ich mir irgendeine Organisationsform vorstellen, die auch für weniger mit der Materie bewanderte Beamte Hilfe bei den notwendigen Rechtsangelegenheiten anbietet. Vielleicht einen Beamtenbesoldungsverein, der für geringe Vereinsbeiträge (die evtl. auch noch steuerlich absetzbar sind), die notwendigen Dienstleistungen aübernimmt. Mit diesen Vereinsbeiträgen könnte man dann einen Rechtsanwalt bezahlen, der sich noch eingehender mit der Materie beschäftigt und generell für jeden Rechtskreis jährlich Musterklagen einreicht. Früher haben sich die Beamten auch organisiert, wenn es Probleme gab. Es gab z.B. Beamtenmietvereine, usw. Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie. Leider wird sich das Problem wahrscheinlich nicht in nächster Zeit in Luft auflösen.

Malkav

Zitat von: lotsch in 06.05.2025 09:19
Auf die Gewerkschaften kann man sich leider nicht verlassen. Diese sind oft politisch unterwandert, oder kümmern sich nur nebensächlich mit der Materie.

Also da muss ich doch mal eine Lanze brechen. Also meine dbb-Mitgliedsgewerkschaft machte die letzten Jahre jedes Jahr im Herbst eine Infoveranstaltung zu dem Themenkomplex und stellt Anträge, Widerspruchsvordrucke und Klagevordrucke zur Verfügung.

Der tbb in Thüringen samt seiner Mitgliedsgewerkschaften ist ja auch auf Zinne, wenn ich mir seine bisherigen Stellungnahmen und die geplante  Veranstaltung am 22.05. anschaue.

Der dbb NRW hat jüngst ein Gutachten eines ehemaligen BVR erstellen lassen, welches die Frage des Partnereinkommens in epischer Breite erörtert und jedem gratis zur Verfügung steht. Daraus kann sich jeder seine eigene Klagebegründung basteln, wenn sein Landesrecht entsprechende Normen enthält.

Und in Schleswig-Holstein hat der dortige dbb laut seinem Seminarprogramm (https://seminare.dbbsh.de/dls/dbb_sh_seminare_2025.pdf) auch erst am 24.03.25 mal wieder eine Schulung zu dem Thema angeboten und thematisiert das auch bei jeder Personalrätekonferenz. Daneben hat man dort auch bereits 2022 hinsichtlich des Familienergänzungszuschlages den Weg der direkten Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG und auch diverse anwaltlich vertretene Musterklagen vor dem Verwaltungsgericht auf den Weg gebracht.

Sorry aber jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten. Kannst dich ja mal mit deinen Landespolitikern (sogar egal ob Opposition oder regierungstragend) dazu unterhalten. Da hat (politisch sogar nachvollziehbarerweise) niemand Bock auf dieses Thema, denn jeder Regierende will seinen finanziellen Spielraum nicht "unnötig" verengen und jeder Oppositionelle will seinen Spielraum nach dem nächsten Wahlsieg nicht verengt vorfinden (und zusätzlich regierenden Parteifreunden in einem anderen Bundesland ans Bein pinkeln).

NordWest

Zitat von: Malkav in 06.05.2025 09:59jenseits einer pauschalen Übernahem sämtlicher individueller Gerichts- und Anwaltskosten (was angesichts der Zahl der potenziell betroffenen Mitglieder denklogisch nicht leistbar ist) fällt mir nicht ein, was der dbb und seine Landesverbände hier mehr leisten sollten.

Das ist leider in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Der bayerische dbb fiel bspw. schon sehr negativ mit ihren Äußerungen zu dem Thema auf, und wir fanden hier heraus, dass Teile der Spitze des Landesvaerbands in Personalunion auch gar nicht mal so kleine CSU-Mitglieder sind, sondern auch dort Posten bekleiden.

Übrigens: Der DGB hat die Rechtskosten für seine Mitglieder bis zu einem Stichtag übernommen (für neue Fälle jetzt nicht mehr).


A9A10A11A12A13

#7505
Zitat von: InternetistNeuland in 07.05.2025 20:46
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

Malkav

Wer mal was zum schmunzeln braucht, sollte sich mal folgendes Stelenangebot des BVerfG für einen Senatsrechtspfleger anschauen:

https://karriere.bund.de/arbeiten-bei-uns/stellenangebote/dipl-rechtspflegerin-dipl-rechtspfleger-fh-m-w-d/23781140?occupationalCategories=VERWALTUNG_BUERO&browse=true

Mein persönliches Highlight im Anforderungsprofil ist: "Fähigkeit zur gründlichen Arbeit, mitunter auch unter Zeitdruck"

[Ironie]
;) Der Zeitdruck kann ja kaum in Rechtssachen gemeint sein, sondern bezieht sich bestimmt auf das besorgen von Getränken vor dem spontanen Hoffest o.ä.
[/Ironie]

Carisson

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.05.2025 00:23
Zitat von: InternetistNeuland in 07.05.2025 20:46
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

Mir fällt es bisweilen schwer zu verstehen, worauf Du hinaus willst?


Zugroaster

Zitat von: Carisson in 08.05.2025 08:30
Zitat von: A9A10A11A12A13 in 08.05.2025 00:23
Zitat von: InternetistNeuland in 07.05.2025 20:46
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

Mir fällt es bisweilen schwer zu verstehen, worauf Du hinaus willst?

Oder um es anders zu formulieren:

Seine ausufernden ironischen Geschichten um den eigenen Frust zum Ausdruck zu bringen sind langsam ausgelutscht und nerven mittlerweile auch diejenigen, die sich hier informieren wollen.

Malkav

Zitat von: Ozymandias in 08.05.2025 16:39
https://www.bverwg.de/user/data/media/Einladungsflyer-Leipziger-Dialog-2025.pdf
Besoldung kein Thema beim Leipziger Dialog?

Das wird im Forum 1 "Dienstrecht" abehandelt, da der 2. Senat des BVerwG für das gesamte Recht des öff. Dienstes verantwortlich ist. Daneben wird das Besoldungsrecht auch regelmäßig als "Finanzielles Dienstrecht" bezeichnet.

Da würde ich gerne dabeisitzen, wie die Richter:innen sich abends nach dem dritten Bier/Glas Wein abends über die Alimentationsverfahren auskotzen und die unnötige Verfahren finden, welche die Gesetzgeber den Gerichten bewusst einbrocken.

waynetology

Zitat von: Malkav in 09.05.2025 08:16
Zitat von: Ozymandias in 08.05.2025 16:39
https://www.bverwg.de/user/data/media/Einladungsflyer-Leipziger-Dialog-2025.pdf
Besoldung kein Thema beim Leipziger Dialog?

Das wird im Forum 1 "Dienstrecht" abehandelt, da der 2. Senat des BVerwG für das gesamte Recht des öff. Dienstes verantwortlich ist. Daneben wird das Besoldungsrecht auch regelmäßig als "Finanzielles Dienstrecht" bezeichnet.

Da würde ich gerne dabeisitzen, wie die Richter:innen sich abends nach dem dritten Bier/Glas Wein abends über die Alimentationsverfahren auskotzen und die unnötige Verfahren finden, welche die Gesetzgeber den Gerichten bewusst einbrocken.

Oder sich darüber amüsieren welche Ansprüche wir an eine Entscheidung von dort haben.

A9A10A11A12A13

Zitat von: Zugroaster in 09.05.2025 08:04
diejenigen, die sich hier informieren wollen.

sei auf diesen "[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation" unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html verwiesen. Und wer auf Stand ist, dem reicht es alljährlich 1x im Herbst nachzuprüfen, ob es beim fortgesetzten Stillstand geblieben ist. Bei Klageverfahren nach abgelehnten Widersprüchen sind/werden entsprechende Fäden erstellt/befüllt.

Hans Werner Mangold

Ob unter der alten Besetzung des zweiten Senats noch eine Entscheidung getroffen wird?! Ein wirklich enger Zeitrahmen  :o

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-von-drei-verfassungsrichterinnen

Hans Werner Mangold

Ist unser Berichterstatter eigentlich wieder im Dienst?