[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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xap

Wie immer genau mein Humor. :)

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die DH überrascht sind nach 20 Jahren - und dann die Widersprüche NATÜRLICH auch nicht beziffern können, weil vermutlich eingestaubt bzw. von Motten gefressen.

Rallyementation

Zitat von: Ozymandias in 12.12.2025 15:47
Ein Beamter meldet seinen Anspruch 2008 haushaltsnah an, da er superduper Rechtspexperte ist.
Das Bundesland fängt mit dieser Information überhaupt nichts an, sagt es besoldet gesetzmäßig.

Der Beamte wartet 20 Jahre lang und das Bundesverfassungsgericht schmeißt in der Zwischenzeit 4 mal seine Rechtsprechung über Bord und der Beamte weiß bis dahin immer noch nicht, was ihm für 2008 zusteht.  ;D
Das ist die Badener "17+4" Verschwörung, das Glückspiel vom Karlsruher Schlosshof: 2008+17 = 2025 und du hast nach vier Urteilen immer noch schlechte Karten (Verzögerungsrüge und -beschwerde) in der Hand. Man glaubte mit dem 20er Beschluss nahe genug an 21 Punkte herangekommen zu sein, aber dennoch gewannen nur die Landesbanken.


Mitleser

Moin, leider Paywall...und 250 Millionen bei etwa 100 000 Beamten ist auch nicht die Welt...sind 2500€ Brutto pro Beamten jeweils für ein Jahr...das erscheint mir fast zu "günstig"  ;)

Ozymandias

DRB BW: 10.11.2025 Verhandlung Musterklage (VG Freiburg)

Weiß jemand ob die Verwaltungsgerichte bei Besoldungsklagen, sogenannte Stuhlurteile fällen?

Was macht ein Gericht, wenn es am 10.11 verhandelt und am 19.11 alles auf den Kopf gestellt wird? Urteil nach alter Rechtslage schreiben?

boysetsfire


Verwaltungsgedöns

Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

NvB

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 13:27
Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

Nope, die haben grob Brutto mit Netto verwechselt...

xap


Paterlexx

Zitat von: xap in 13.12.2025 18:49
Profis.

Passiert staatlichen Haushalsverwaltern immer... erklärt so einiges.
Nett auch, die 4 köpfige Familie ;-)

Prüfer SH

Zitat von: NvB in 13.12.2025 17:09
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 13:27
Zitat

Demnach muss ein schleswig-holsteinischer Beamter (vierköpfige Familie) künftig mindestens 48.443,52 statt bisher 48.076,44 Euro im Jahr verdienen.

Wird da absichtlich Brutto und Netto vermischt oder fehlt bei A6 in SH wirklich nur so wenig Geld?

Nope, die haben grob Brutto mit Netto verwechselt...

Wie kommst du darauf?

Verwaltungsgedöns

Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Prüfer SH

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 19:25
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: Prüfer SH in 13.12.2025 19:27
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 19:25
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.

Prüfer SH

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 19:32
Zitat von: Prüfer SH in 13.12.2025 19:27
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 13.12.2025 19:25
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Es verbleibt die Hoffnung auf unserer Verfassungsbeschwerde, die genau das klären würde... und damit sicherlich auch für andere Rechtskreise fundamental bedeutend werden könnte
Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.