Irgenwie scheitere ich an einer FAQ, weil ich zu sehr Clown gefrühstückt habe.
Dabei gilt jogik = Platzhalter für Beamter/Beamtin
Hat jogik Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? ja.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Dienstherr sie ihm gewährt? nein.
Warum nicht? Der Dienstherr befolgt nur Gesetze.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber eine amtsangemessene Alimentation vorsieht? ja.
Hat jogik Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber dazu in einer Bringschuld ist? nein.
Gewährt der Gesetzgeber jogik daher keine amtsangemessene Alimentation? ja.
Warum ist das so? Der Gesetzgeber auch in Person der Abgeordneten, sowie die Dienstherren haben keine strafrechtlichen oder sonstigen Rechtsfolgen zu befürchten, sondern spart damit Ausgaben, die seltenst in absehbarer Zukunft nachzuzahlen sind.
Befindet sich jogik in der Holschuld beim Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? ja.
ab wann befindet sich jogik in der Holschuld beim Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? unverzüglich, nicht erst bei der Ansicht der nächsten Bezügemmitteilung.
Wie holt sich jogik den Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation? mehrstufig, erst per statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe seiner gegenwärtigen Besoldung.
Was steht im Rechtsbehelf? Das er mit der die Höhe seiner gegenwärtigen Gesamt-Besoldung nicht einverstanden ist
Sonst nichts? Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Wie oft muss jogik mitteilen, dass er mit der die Höhe seiner gegenwärtigen Gesamt-Besoldung nicht einverstanden ist? mindestens einmal jährlich.
Nicht öfter? Doch.
Wann denn noch? Wenn sich die Besoldungsgesetzeslage geändert hat, ggf. auch wenn sich seine individuellen Besoldungsansprüche geändert hat (z.B. Beförderung)
Auch wenn sich etwas in der Rechtsprechung getan hat? Da gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Und was bringen diese statthaften Rechtsbehelfe denn nun? nichts! fast
Hä? Sie bringen jogik in die Bringschuld.
Welche Bringschuld? Denn Dienstherr umittelbar nach dem ersten statthaften Rechtsbehelf zu verklagen.
Wieso es heißt doch Ruhendstellung? und wenn alle Ruhen, passiert nichts.
Ich bin kein Rechtsexperte, wie geht das? Das sollte jogik aber als Nebenpflicht eines Beamten sein, ein Jurist mit Prädikatsexamen und mehrjähriger Praxiserfahrung und dennoch ohne domestizierte Scheuklappen.
Was mache dann (damit)? Klage begründen, begründen, begründen.
nach jedem ersten statthaften Rechtsbehelf? ja nach jedem einzelnem ist der Dienstherr erneut zu verklagen.
Ich habe ein Urteil bekommen. Und dann? Genauso oft klagen wie begründen.
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