Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 5111911 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8610 am: 13.12.2025 19:25 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8611 am: 13.12.2025 19:27 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8612 am: 13.12.2025 19:32 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8613 am: 13.12.2025 19:36 »
Leider ist im Artikel nicht unzweifelhaft erkennbar, von wem die Aussage mit der Mindestbesoldung kommt. Die Besoldung ist ja auf den Cent genau beschrieben. Zitat eines Ministers, Abgeordneten oder Mitarbeiters? Einfach ein Gedanke des Journalisten? Ich konnte die Zahl im Besoldungsrechner nicht erzeugen.

Oder sollen die Zahlen aussagen, dass die neue Rechtssprechung ca 5 Prozent über der bisherigen Rechtssprechung des Verfassungsgerichts liegt?

Es verbleibt die Hoffnung auf unserer Verfassungsbeschwerde, die genau das klären würde... und damit sicherlich auch für andere Rechtskreise fundamental bedeutend werden könnte
Ich denke, die Zahlen stammen aus der Sitzung des Finanzausschusses im Landtag. Und der geringe Unterschied ergibt sich nur, weil bei uns ja weiterhin das Mehrverdienermodell gilt.

Das wäre richtig dreckig. Einfach auf den Beschluss vom Verfassungsgericht und die Beamten geschissen. Da sich die Länder absprechen, werden wir locker bis 2032 weiter widersprechen müssen. Es wird absolut unübersichtlich und chaotisch. Wir nehmen zwischenzeitlich die Almosen an und später hat kaum noch einer einen Überblick was noch fehlt und wo noch geklagt werden kann und muss. Dann noch klagen weil wir netto und nicht brutto wollen. Und dann nochmal klagen, weil wir Zinsen wollen. Und das alles auf fragmentarische Beträge die wirr über etliche Jahre gezahlt wurden.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8614 am: 13.12.2025 19:51 »
Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8615 am: 13.12.2025 19:58 »
Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Das sehen die schon auch so. Aber eben auch durch Partnereinkommen erreichbar. Hier muss also endlich klarstellendes passieren, am besten sofort