[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Paterlexx

Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Prüfer SH

Zitat von: Paterlexx in 13.12.2025 19:51
Ich hab es so verstanden: Das spiegelt das niedrigste Gehalt wieder ;-) Danach kommen dann Zulagen, Dienstgrad und Erfahrungsstufen. Würde mir reichen  ;D

Das sehen die schon auch so. Aber eben auch durch Partnereinkommen erreichbar. Hier muss also endlich klarstellendes passieren, am besten sofort

Paterlexx

Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Paterlexx

Zitat von: Paterlexx in 14.12.2025 09:09
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Leider hilft das nicht, wenn die Besoldungsstrukturgesetze auf einmal als ZUSCHUSS laufen. Aber ohne eine Klage gegen die neuen Gesetz, kann die Regierung sich ewig verstecken. Einer der Gründe, warum ich das Gesetz in HH nun aktiv beklagen werden.

Mitleser

Zitat von: Paterlexx in 14.12.2025 09:09
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Welcher Haushalt ist gemeint, der des Bundes oder der des Beamten?

Paterlexx

Zitat von: Mitleser in 14.12.2025 09:54
Zitat von: Paterlexx in 14.12.2025 09:09
Die Alimentation ist eine Pflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, nicht gegenüber dem Haushalt.

BVerfG, Urteil vom 22.03.1977 – 2 BvL 17/74
(BVerfGE 44, 249, Rn. 63–65)

Welcher Haushalt ist gemeint, der des Bundes oder der des Beamten?
Des Beamten!

HansGeorg

Die Prozentzahl stammt aus einem Vortrag der Finanzministerin im Finanzausschuss und war als Durchschnittswert gemeint. Bei den unteren Gruppen wird es mehr bei den oberen weniger.


ParagraphenReiter2026

#8618
Die Berechnung der Mindestbesoldung aus dem Artikel ist unvollständig. Die Summe wird dadurch errechnet, dass das Medianeinkommen in SH zugrunde gelegt wird in Höhe von 2194€ x 0,8 x 2,3 x 12 Monate = 48 443,52€

Es sind hier noch kein Kindergeld und keine PKV berücksichtigt worden.

Paterlexx

Und...handelt es sich um den Netto oder Brutto Wert ;-)

ParagraphenReiter2026


Goldene Vier


boysetsfire

"Effektiver Rechtsschutz", dass ich nicht lache.....  >:(

Paterlexx


Goldene Vier

Niedersachsen denkt nach...... und hat Angst:

Heute im rundblick:

Karlsruher Urteil zur Beamtenbesoldung:
Seit 2005 gibt es jedes Jahr Widersprüche von zehntausenden Landesbeamten in Niedersachsen gegen ihre Besoldung. Es geht um den Vorwurf, die Bezüge der niedrigen Besoldungsgruppen lägen nicht - wie bereits vom Bundesverfassungsgericht verlangt - um mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau. Mehrere Musterklagen wurden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun wird für die erste Jahreshälfte 2026
mit einem Urteil der Richter zu den niedersächsischen Klagen gerechnet, denn eine ähnliche Entscheidung zur Beamtenbesoldung im Land Berlin wurde erst im vergangenen November veröffentlicht. Nach diesem Richterspruch stellen sich die Landespolitiker in Niedersachsen darauf ein, dass Karlsruhe die bisherige Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklären könnte - vielleicht sogar die aktuelle, seit 2023 geltende Regelung, die mit ,,Familienergänzungszuschlägen" für kinderreiche Beamte mit geringem Einkommen arbeitet. Karlsruhe könnte Niedersachsen zur Anpassung der Vorschriften verurteilen, womöglich aber auch zu Nachzahlungen, die schlimmstenfalls einen Betrag von 750 Millionen Euro jährlich umfassen könnten. Das könnte sich auf mehrere der 20 Jahre beziehen, in denen Beamte Widersprüche eingereicht hatten. Das heißt: Womöglich wird das Land 2026 über einen Nachtragsetat erhebliche Summen nachträglich zur Stärkung der Beamtenbesoldung bereitstellen müssen. Das könnte dann zu Lasten aller bisher angehäuften Rücklagen und Puffer gehen. Erst am 15. Dezember hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine ,,Einmalzahlung" für Beamte beschlossen, um damit für 2025 den nötigen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu gewährleisten: 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf anders als erwartet bisher zwar an den Landtag übersandt worden, soll aber noch um eine Bewertung des im November veröffentlichten Berlin-Urteils aus Karlsruhe ergänzt werden. Das Finanzministerium teilt mit, die Berechnungen dazu würden gerade laufen.