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Mit Bachelor auf Stellen im Bereich EG 6-8 bewerben?
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OkName311:
Ich studiere aktuell Öffentliche Verwaltung auf Bachelor an der HS Harz (nicht dual). Aktuell absolviere ich ein Praktikum in einer Kommunalverwaltung. Mit der Zeit habe ich immer mehr gemerkt, dass der gehobene Dienst eventuell nicht das richtige Ziel für mich ist. Das Studium läuft zwar gut, aber wenn ich mir die Stellenausschreibungen ansehe, zieht es mich eher in Richtung mittlerer Dienst bzw. die analogen Tarifstellen. Zudem merke ich generell, dass ich nicht der große Karrieretyp bin.
Das Gehalt in den Wertebenen EG 6 - 8 würde mir auch vollkommen reichen (habe vorher bereits eine Ausbildung absolviert und dort auf Mindestlohn gearbeitet, also wäre EG 6 schon eine gute Steigerung). Darüber hinaus gibt es in meiner Region nur wenige Stellen für den gehobenen Dienst und die meisten Ausschreibungen richten sich eher an Kaufleute oder Verwaltungsfachangestellte. Eine Verbeamtung strebe ich ohnehin nicht an, da ich ein paar Vorerkrankungen habe und ich wahrscheinlich entweder einen hohen PKV Tarif zahlen müsste oder abgelehnt werden würde.
Jetzt habe ich natürlich das Problem, dass ich den Bachelor abschließen werde und keine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Kaufmann habe. Da der öffentliche Dienst ja sehr strikt ist, was die Abschlüsse angeht, habe ich die Befürchtung, dass ich mit meinem Abschluss keine Chance haben werde. Wie sieht das in euren Behörden so aus?
Organisator:
--- Zitat von: OkName311 am 29.08.2025 14:54 ---Jetzt habe ich natürlich das Problem, dass ich den Bachelor abschließen werde und keine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder Kaufmann habe. Da der öffentliche Dienst ja sehr strikt ist, was die Abschlüsse angeht, habe ich die Befürchtung, dass ich mit meinem Abschluss keine Chance haben werde. Wie sieht das in euren Behörden so aus?
--- End quote ---
Ganz genau so. Muss aber nix heißen - nicht alle Behörden verlangen eine Berufsausbildung. Einfach drauf bewerben und schon im Anschreiben die Motivation kundtun, warum du "unterhalb" deiner Bildungsqualifikation arbeiten willst. Ggf. noch auf die bereits abgeschlossene Berufsausbildung hinweisen, wenn die irgendwie zum Aufgabenfeld passt.
Sjuda:
Da tun sich im Grunde zwei Fragen auf: darf und möchte der Arbeitgeber einen überqualifizierten Bewerber einstellen?
Wenn man Art 33 Abs. 2 GG zugrundelegt, gibt es wenig, das grundsätzlich gegen die Berücksichtigung eines überqualifizierten Bewerbers spricht.
Voraussetzung dafür wäre aus meiner Sicht allerdings, dass auch alle Inhalte der geforderten Berufsausbildung Bestandteil des Studium sind. Aus der Hüfte geschossen könnte man das im konkreten Fall pauschal unterstellen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Themen der Ausbildung, die für die Stelle wichtig sind, im Studium nicht behandelt werden. In diesem Falle hätte der Arbeitgeber, neben dem Festhalten am Wortlaut, durchaus inhaltliche Argumente, die Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
Unabhängig davon wird sich jeder Arbeitgeber fragen, ob er überqualifizierte Bewerber überhaupt auf seinen Stellen haben möchte. Meiner Erfahrung nach ist das nicht unbedingt gerne gesehen. Es gibt einige Gründe, die diese Skepsis rechtfertigen. Wenn der Bewerber seine Motivation, wie hier offensichtlich der Fall, nachvollziehbar begründen kann, halte ich die Chancen zumindest nicht für völlig aussichtslos.
Organisator:
--- Zitat von: Sjuda am 01.09.2025 12:03 ---Da tun sich im Grunde zwei Fragen auf: darf und möchte der Arbeitgeber einen überqualifizierten Bewerber einstellen?
Wenn man Art 33 Abs. 2 GG zugrundelegt, gibt es wenig, das grundsätzlich gegen die Berücksichtigung eines überqualifizierten Bewerbers spricht.
Voraussetzung dafür wäre aus meiner Sicht allerdings, dass auch alle Inhalte der geforderten Berufsausbildung Bestandteil des Studium sind. Aus der Hüfte geschossen könnte man das im konkreten Fall pauschal unterstellen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Themen der Ausbildung, die für die Stelle wichtig sind, im Studium nicht behandelt werden. In diesem Falle hätte der Arbeitgeber, neben dem Festhalten am Wortlaut, durchaus inhaltliche Argumente, die Bewerbung nicht zu berücksichtigen.
Unabhängig davon wird sich jeder Arbeitgeber fragen, ob er überqualifizierte Bewerber überhaupt auf seinen Stellen haben möchte. Meiner Erfahrung nach ist das nicht unbedingt gerne gesehen. Es gibt einige Gründe, die diese Skepsis rechtfertigen. Wenn der Bewerber seine Motivation, wie hier offensichtlich der Fall, nachvollziehbar begründen kann, halte ich die Chancen zumindest nicht für völlig aussichtslos.
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Zu 1.
Kommt auf die Ausschreibung an. Wenn eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert ist, dann darf nur derjenige Bewerber berücksichtigt werden, der auch eine solche Berufsausbildung hat. Ein Studium beinhaltet regelnmäßig nicht alle Inhalte einer Ausbildung.
Wenn man nur Kenntnisse und Erfahrungen fordert können diese auch durch ein Studium und Berufserfahrung erlangt werden.
Zu 2.
Kommt auf die Motivation an. So wie TE schreibt, sieht er sich und seine Zukunft auf der Tätigkeitsebene des mD. Sollte man natürlich im Vorstellungsgespräch thematisieren.
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