Autor Thema: Stufenlaufzeit Höhergruppierung  (Read 577 times)

NIPA

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Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« am: 01.09.2025 10:25 »
Hallo zusammen,

kurzer Sachstand von meiner Seite:
Aktuell bin ich in der E8, Stufe 2 eingruppiert und erhalte regulär ab 07/2026 die Stufe 3.
Im Zuge der Stellenbewertung wurde meine Stelle rückwirkend zum 01.07.2024 in die E9a hochgestuft.

Meine Frage: Zählt die Stufenlaufzeit dann ebenfalls ab dem 01.07.2024, sodass ich ab dem 01.07.2026 in E9a/Stufe 3 wäre?

Viele Grüße.  :)

MaLa

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.09.2025 10:34 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

NIPA

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.09.2025 10:38 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?

Umlauf

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Antw:Stufenlaufzeit Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 01.09.2025 11:17 »
Ja, hier wurde nur ein Eingruppierungsirrtum korrigiert.
Du bist seit beginn in der 9a und die Stufenlaufzeit begann von anfang an in dieser Gruppe zu laufen.


Nicht vergessen die letzten 6 Monate nachzufordern.

Danke  ;D

Was hat es mit den 6 Monaten auf sich ?

Falls dir zu wenig gezahlt wurde, kann das fehlende Geld nur für die letzten 6 Monate gefordert werden.
Das ist die Ausschlussfrist.