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Interner Stellenwechsel / Höhergruppierung auf Probe

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Meteor:
Hallo Community,

folgenden Sachverhalt kann ich nicht gänzlich nachvollziehen. Und zwar hat meine Freundin kürzlich abteilungsintern in eine höhere Stelle gewechselt (von E9c auf E11). Die Stelle wurde extern ausgeschrieben und meine Freundin hat sich darauf beworben. Sie konnte sich bei dem Bewerbungsverfahren letzten Endes durchsetzen und hat die neue Stelle zur Probe erhalten. Sollte sie sich nicht bewähren, kann sie nach 6 Monaten zurück auf die alte Stelle fallen. Das Besondere an dem Ganzen ist, dass sich am Tätigkeitsprofil rein gar nichts ändert. Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.

Es soll wohl keine Seltenheit beim Arbeitgeber sein, dass Personen mit identischen Stellenbeschreibungen/Bewertungen ungleich eingruppiert sein sollen. Grund dafür soll wohl sein, dass bei der Gründung der Abteilung ausschließlich auf interne Personen gesetzt wurde, die ihre Entgeltgruppe mitgebracht, behalten und dem Arbeitsplatz vererbt haben.

Ungeachtet der Tatsache, dass sich an der täglichen Arbeit absolut gar nichts ändert und alles beim Alten bleibt: Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

Kaffeekanzler:

--- Zitat ---Die Stellenbeschreibungen/Stellenbewertungen der E9c und E11 sind 1 zu 1 identisch.
--- End quote ---

sind auch die Zeitanteile der jew. Arbeitsvorgänge identisch?

Organisator:

--- Zitat von: Meteor am 01.09.2025 14:32 ---Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

--- End quote ---

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.

Umlauf:

--- Zitat von: Organisator am 01.09.2025 15:00 ---
--- Zitat von: Meteor am 01.09.2025 14:32 ---Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

--- End quote ---

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.

--- End quote ---

In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.

Organisator:

--- Zitat von: Umlauf am 01.09.2025 15:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.09.2025 15:00 ---
--- Zitat von: Meteor am 01.09.2025 14:32 ---Ist das ein Standardprozedere mit der Übertragung der Tätigkeiten auf Probe für 6 Monate? Versucht man hier eine Pseudoprobezeit durchzusetzen?

--- End quote ---

Nein, das ist kein Standard. Wenn der Arbeitgeber die neuen Aufgaben zunächst vorübergehend für 6 Monate übertragen möchte und die neue Inhaberin des Arbeitsplatzes dem zustimmt, dann ist dies jedoch rechtens. Finanziell machts keinen Unterschied.

--- End quote ---

In unserer Bundesbehörde wird das nur für die Häuptlinge so gemacht. Also AL, RL und SGL.

--- End quote ---
Das ist wiederum sogar tariflich möglich.

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