Autor Thema: Beförderung wegen gesundheitlicher Eignung aufgeschoben  (Read 221 times)

blub1984w

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Hallöchen in die Runde.

Ich habe heute erfahren, dass die GStA meine Beförderung zurückgestellt hat, da meine gesundheitliche Eignung unbekannt sei. Ich bin leider seit Januar wegen Mobbings krankgeschrieben, zu dem Zeitpunkt also seit nem halben Jahr. Ein Gespräch mit mir zu meinem Gesundheitszustand hat nicht stattgefunden.

Nun Frage ich mich: wenn ich meinen Dienst wieder antrete, wie lange muss ich "beweisen", dass ich geeignet bin? Zählt die Wiedereingliederung mit zum Beweiszeitraum , oder erst, wenn ich wieder voll arbeite? Es ist so niederschmetternd, man hat mich dort krank gemacht und werde jetzt dafür letztlich auch noch bestraft.

Hat hier jemand Erfahrungswerte oder sonst Informationen für mich?

Ganz lieben Dank im Vorraus.

NWB

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Wir hatten kürzlich einen ähnlichen Sachverhalt.
In einer (Dauer)-Erkrankung wird nicht befördert, weil die Person auch tatsächlich in der Lage sein muss, das neue Amt auszuüben. Steht im Beamtenstatusgesetz.
Die Betroffene Person wurde dann zurückgestellt und konnte dann nach erfolgreicher Wiedereingliederung befördert werden.
Tut mir Leid, dass du das als Bestrafung empfindest, aber das Vorgehen scheint mir korrekt, da eine dienstfähigkeit bei dir gerade nicht abschätzbar ist.

blub1984w

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Grundsätzlich ist das Prozedere ja in Ordnung und auch logisch. Es liegt halt an der Vorgeschichte.....

Meinst du denn, dass ich keine "Probezeit" abwarten muss, sondern rein theoretisch befördert werden könnte, sobald ich wieder voll im Dienst bin ?

nero

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Ich würde mich da grundsätzlich schon gegen wehren, wenn das Mobbing im Rahmen der Dienstausübung vorgefallen ist. Dann nämlich hat der Dienstherr die Arbeitsunfähigkeit selber zu verantworten und aus meinem Verständnis darf dem Beamten daraus kein Nachteil erwachsen.

NWB

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Bei uns war das 2 oder 3 Monate nach Ende der Wiedereingliederung.
Musste halt nochmal durch das Mitbestimmungsverfahren.
Vor dem Hintergrund, dass du ohnehin keinen Anspruch auf Beförderung hast, wirst du da auch nichts dran ändern können.

Sich bei dem geschilderten Sachverhalt zur Wehr zu setzen stelle ich mir sehr schwer vor. Insbesondere ohne Nachweis z.B. in Form von Mobbingtagebüchern steht am Ende Aussage gegen Aussage.
Aber da geht es ja nicht drum.

blub1984w

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Ich würde mich da grundsätzlich schon gegen wehren, wenn das Mobbing im Rahmen der Dienstausübung vorgefallen ist. Dann nämlich hat der Dienstherr die Arbeitsunfähigkeit selber zu verantworten und aus meinem Verständnis darf dem Beamten daraus kein Nachteil erwachsen.

Interessante These. Mir wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Sachen vorgeworfen, die nachweisbar nicht stimmten und ich teils auch dafür bestraft wurde. Ich habe mit einem Nervenzusammenbruch beim Losta gesessen, da wurde im Nachhinein noch nicht mal gefragt, wie es mir geht. Sogar im angrenzenden Verwaltungsgerichtsverfahren wurden sich Sachen ausgedacht.....schon ne komische Nummer

Rheini

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Ich würde mich da grundsätzlich schon gegen wehren, wenn das Mobbing im Rahmen der Dienstausübung vorgefallen ist. Dann nämlich hat der Dienstherr die Arbeitsunfähigkeit selber zu verantworten und aus meinem Verständnis darf dem Beamten daraus kein Nachteil erwachsen.

Interessante These. Mir wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Sachen vorgeworfen, die nachweisbar nicht stimmten und ich teils auch dafür bestraft wurde. Ich habe mit einem Nervenzusammenbruch beim Losta gesessen, da wurde im Nachhinein noch nicht mal gefragt, wie es mir geht. Sogar im angrenzenden Verwaltungsgerichtsverfahren wurden sich Sachen ausgedacht.....schon ne komische Nummer

Kann man hier im Forum bestimmt nicht aufarbeiten.