Komplexe Direktaufträge, was soll das sein? §14 UVgO spricht von einer Direktauftragsgrenze von 1000 EUR (mag örtlich höher sein), zudem sind Direktaufträge kein Vergabeverfahren @troubleshooting ;=
Wenn es um Direktvergaben im unterschwelligen Bereich geht, d. h. Ausnahmefälle des § 8 Abs. 4 Nr. 1-17 UVgO i. V. m. § 12 Abs. 3 UVgO, dann kann man von einer E9b bis E10 ausgehen, das ist unterschiedlich je nach AG, da spielt jeder sein eigenes Spiel.
Hier wird eigentlich alles, was eigenverantwortlich EU-weit ausschreibt, mit einer E11 oder äquivalent bezahlt, da ist es egal, ob freiberufliche Leistungen, Bau- oder Liefer- und Dienstleistungen. Die schönste Stadt der Welt macht da die unrühmliche Ausnahme bei L+D mit einer E10 und wundert sich über die Bewerbungsqualität und -anzahl