Ausgehend von einer 5-Tage Woche und einem AV, das nicht erst im Jahresverlauf begründet wurde, beträgt der volle tarifliche Urlaubsanspruch 30 Tage.
Nach der 1/12-Regelung beträgt der anteilige Urlaub für jeden vollen Monat, in dem das AV besteht, 1/12 von 30 Tagen. Somit haben wir 2,5 Tage x 10 volle Monate = 25 Tage.
Auf 28 würde man kommen bei 11 Monaten unter Anwendung der Rundungsregel (11 x 2,5 = 27,5 => 28). Wenn das AV am 27.11. endet, haben wir jedoch keine 11, sondern nur 10 volle Monate. Somit bleiben es 25 Urlaubstage.