Hallo Zusammen,
der Betrieb ist dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TV-L) unterstellt und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Angestellte. Die Regelung der Rufbereitschaft ist im TV-L festgelegt. Zusätzlich ist in den Arbeitsverträgen eine Verpflichtung zur Rufbereitschaft verankert.
Die Dienststelle "Amt 15" (Datenverarbeitung) beschäftigt rund 40 Mitarbeitende. Das Team setzt sich aus IT-Spezialist*innen, Telekommunikations-Expert*innen, Funktechniker*innen, Mitarbeitenden des User-Help-Desks, Einkäufer*innen sowie zwei bis drei weiteren Mitarbeitenden zusammen.
Über viele Jahre wurde die Rufbereitschaft auf freiwilliger Basis geleistet. Das bedeutet, dass je nach Fachgebiet entweder ein IT-Spezialist oder ein Funker/TK-Spezialist kontaktiert wurde. Diese Fachkräfte waren (freiwillig und rund um die Uhr) im Betrieb verfügbar. Im vergangenen Jahr ist es uns gelungen, die restlichen Kollegen dazu zu bewegen, die Rufbereitschaft nicht mehr auf freiwilliger Basis zu leisten. Infolgedessen sah sich die Behörde gezwungen, die Rufbereitschaft offiziell anzuordnen.
Die Zusammenarbeit verlief ein Jahr lang zufriedenstellend. Die Rufbereitschaft wird auf die beiden Fachgebiete IT und Funk aufgeteilt, sodass stets zwei Personen in ständiger Rufbereitschaft sind. Für den Großteil der Kollegen war dies akzeptabel.
Nun soll eine Person für beide Fachgebiete zuständig sein. Eine solche Vorgehensweise würde eine Vermischung von zwei völlig unterschiedlichen Fachgebieten bedeuten. In unserer IT-Abteilung sind ausschließlich studierte Informatiker oder ausgebildete Fachinformatiker beschäftigt. Im Bereich Funk sind es häufig erfahrene Mitarbeiter, die bereits Ausbildungen absolviert haben, die heute nicht mehr angeboten werden.
Für beide Fachgebiete gibt es völlig unterschiedliche Tätigkeitsdarstellungen mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten. Es ist festzustellen, dass die beiden Fachrichtungen über unterschiedliche Schulungen, Zugänge, Werkzeuge und Verantwortungsbereiche verfügen. Falls relevant, sind alle in EG11 eingruppiert.
Diese Behörde ist in dieser Form mehrfach im Land vertreten, wobei eine Vermischung der Aufgabenraten an keiner Stelle zu verzeichnen ist.
Es besteht Einigkeit zwischen beiden Seiten darüber, dass es für keine der beiden Parteien möglich ist, das Aufgabengebiet der anderen zusätzlich zu den derzeitigen Aufgaben zu erlernen.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass es nicht möglich ist, der Rufbereitschaft entgegenzuwirken. Eine solche Vorgehensweise ist auch nicht unser Ziel. Ist es zulässig, die vorhandenen Tätigkeitsdarstellungen zu vernachlässigen und alle Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben zu betrauen, nur weil sie der gleichen Entgeltgruppe angehören?
Die Kolleginnen und Kollegen wollen sich verständlicherweise dagegen rechtlich wehren, notfalls auch gegen die Rufbereitschaft im Allgemeinen. Welche Rolle kann der Personalrat in diesem Fall möglicherweise einnehmen?
Ich bitte um Eure Einschätzung und bedanke mich für alle Rückmeldungen.