Soweit ich weiß muss jeder eingezahlte Euro in der Rentenkasse, zu dem genau gleichen Anspruch auf Rente führen. Bei den Beamten wären wir wieder bei der aA und dort meine ich bei der Anpassung vor zig jahren von 75% auf 71,75% hat das BVerfG einmal geurteilt, dass dies noch gerade Verfassungsgemäß ist.
Bei der Besteuerung kann man sowas natürlich machen, betrifft dann aber alle Einkommen.