Autor Thema: [Allg] Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum  (Read 652 times)

Rob92

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Hallo zusammen,

ich bin seit nun knapp 3 Jahren Beschäftigter im ÖD nach dem TV-L.
Ich bin in der Stufe E6 eingruppiert, habe in meinem vorherigen Berufsleben keine Berufserfahrung in der klassischen Verwaltung gesammelt. Von meiner Stelle her, habe ich bisher verwaltende, organsatorische und kaufmännische Tätigkeiten übernommen.
Der Beamtenstatus bietet natürlich einige Vorteile. Größere Auswahl an Stellen, bessere und schnellere Gesundheitsversorgung, besserer Kündigungsschutz vor Entlassung im Krankheitsfall, bessere Konditionen bei Krediten und vorallem keine Sozialabgaben.
Eine Verbeamtung ist in der heutigen Zeit natürlich nicht so leicht möglich, wie vor 20-30 Jahren.
Die wäre höchstens möglich wenn genau eine solche Stelle ausgeschrieben wäre, wo eine Verbeamtung nach einiger Zeit in Aussicht gestellt wird. Ob diese dann auch wirklich umgesetzt wird, sei mal dahingestellt.
Oder hatte sich die Chance für einen von euch schon so gestellt?

Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

Wenn ich mich entscheiden würde eine Ausbildung im Beamtenverhältnis zu absolvieren, wird dann meine bisherige Berufserfahrung als Beschäftigter, bei der Eingruppierung berücksichtigt?
Wenn ich die Ausbildung abgeschlossen hätte, wäre ich 40 Jahre alt.

Wäre ab 40 Jahren noch genug Zeit vorhanden, durch Beförderungen höhere Dienstgrade zu erreichen?
Wie ist da der Rhytmus? Oder wäre es besser sich direkt auf besser dotierte Stellen zu bewerben?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
« Last Edit: 05.09.2025 02:48 von Admin2 »

Autodoc

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Hi
Als erstes ist die Frage, in welcher Laufbahn du die Beamten Ausbildung durchlaufen willst?
Mit knapp 20 Jahren, die noch beruflich zu leisten sind, kann ein höherer Dienstgrad am Ende herauskommen, muss aber nicht. Da es keine Verpflichtung zur Beförderung durch den Dienstherrn gibt.

Für die Eingruppierung spielt deine Berufserfahrung keine Rolle, jedoch für die Uhr gehaltsfähigen Zeiten. Da kann eine Anrechnung erfolgen. Dann solltest du dir noch die Frage stellen, ob es gesundheitliche Einschränkungen gibt, die bei der privaten Krankenversicherung für einen höheren Beitrag sorgen würden?

Nach meiner Erfahrung, würde ich nur ab gehobenen Dienst in eine Beamtenlaufbahn wechseln.

Rob92

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Als erstes ist die Frage, in welcher Laufbahn du die Beamten Ausbildung durchlaufen willst?

Ein Studium traue ich mir nicht zu. Wäre dann der mittlere Dienst. Es spielt natürlich eine Rolle die Gesetze und Richtlinien zu kennen, wissen wo Sie niedergeschrieben sind und vorallem korrekt anzuwenden. Der Umfang schreckt mich bei einem Studium eher ab. Ich hatte in meinem Berufsleben kaum Berührungspunkte mit Gesetzen. Jetzt durch meine Stelle eher, das man bei einer Fallbearbeitung mal nachschlagen muss. Also den ganzen Arbeitstag, mich mit juristischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, glaube ich das ich dafür keinen langen Atem habe. Das kommt dann später auf eine Stelle an, die mich anspricht.

Ich überlege, ob eine Ausbildung als Verwaltungswirt eine Möglichkeit für mich ist. Das dann deutlich jüngere mit mir im Klassenraum sitzen, ist für mich nicht ausschlaggebend. Aber von den Ausbildungsinhalten habe ich so wenig Vorstellung was die Verwaltungsschule betrifft. Da müsste ich mich informieren, oder mir wirklich mal ein Schulbuch nehmen um zu sehen, welche Inhalte mich dort erwarten.

Zu dem Nachteil:

    Ja man wird dort eingesetzt, wo Bedarf ist. Der Spaßfaktor an der Tätigkeit spielt da keine Rolle.
    Aber ja es wird schon vom Dienstherrn versucht, den Wünschen zu entsprechen.

Für die Eingruppierung spielt deine Berufserfahrung keine Rolle, jedoch für die Uhr gehaltsfähigen Zeiten. Da kann eine Anrechnung erfolgen.

Wie meinst du das genau? - Was wird da wie angerechnet?


Dann solltest du dir noch die Frage stellen, ob es gesundheitliche Einschränkungen gibt, die bei der privaten Krankenversicherung für einen höheren Beitrag sorgen würden?

Da muss ich mich schlau machen. Also wenn ich mein Gehalt mit einem Beamten vergleiche, der in der A6 eingruppiert ist, dann hat er bei ca. 400,00€ monatlichen Kosten für die PKV, im Schnitt noch 150,00€ mehr als ich in der Tasche, wenn ich das so überschlage.
Die meisten Anwärter starten ja, nach der Ausbildung in der Besoldungsgruppe A6.

Autodoc

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Entschuldige bitte. Da hat die AutoKorrektur zugeschlagen. Ich meinte natürlich, dass deine berufliche Erfahrung später bei der Ermittlung der Ruhegehaltsfähigen Zeiten Berücksichtigung finden kann.

Wenn du im mittleren Dienst verbleiben willst, würde ich vorschlagen, dass du eher dich im tariflichen Bereich weiter bildest. Wie schon angesprochen über den Verwaltungswirt.

Bei der Beamtenlaufbahn würdest du sicherlich wieder als Anwärter anfahren müssen mit entsprechender niedrigeren Bezahlung. Nach Abschluss der Laufbahnausbildung wäre im Regelfall eine Dreijährige Probezeit zu durchlauf bis - je nach Bundesland - die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit mit einer eventuellen Beförderung ansteht. Daraufhin würde im Idealfall die nächste Beförderung anstehen. Aber da ist jeder Dienstherr anders unterwegs. Deswegen würde ich im tariflichen Bereich bleiben. Aber das ist nur meine Meinung. Sicherlich werden die anderen Forumsmitglieder weitere Entscheidungshilfen posten.

Vg