Autor Thema: Jahressonderzahlung und Tariferhöhung  (Read 3107 times)

derMupf

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Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« am: 03.09.2025 14:50 »
Bei uns erfolgt die Auszahlung der bislang nicht ausbezahlten Tariferhöhung nachträglich mit dem Septembergehalt. Das heißt die Erhöhung der Monate April bis August wird auf das neue Monatsgehalt aufgeschlagen. Dadurch ergibt sich ein hoher Wert für das Septembergehalt.

Die Jahressonderzahlung wird laut § 20 des Tarifvertrags berechnet auf Grundlage des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten (sic!) monatlichen Entgelts. Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt.
Siehe https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/230422_TVoeD_V_AEV_16-18_Lesefassung_Stand_01_10_2024.pdf

Ich habe das mal exemplarisch für die EG12 S5 durchgerechnet:



Kann es sein, dass die Arbeitnehmer von der verspäteten Auszahlung profitieren, da damit die Jahressonderzahlung höher ausfällt, als eigentlich vorgesehen?

Waldkatze

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #1 am: 03.09.2025 15:15 »
Bei uns wird die Erhöhung erst mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt, damit wir davon NICHT provitieren.

Maggus

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #2 am: 03.09.2025 15:28 »
Es wird durch die Nachzahlung niemand besser / schlechter gestellt.

Die rückwirkende Auszahlung der Tariferhöhung erfolgt zwar in Summe in einem Monat, dabei werden aber die Monat April - Auszahlungsmonat entsprechend angepasst.
Bei der Berechnung der JSZ werden deshalb auch die neuen Monatstabellenentgelte zugrunde gelegt, unabhängig von der Auszahlung der Erhöhung.

willibald

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #3 am: 04.09.2025 07:57 »
Deshalb erhält man ja auch für die vergangenen Monate eine korrigierte Abrechnung...

Kryne

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #4 am: 04.09.2025 08:19 »
Ist dir noch nie aufgefallen, dass man in solchen Fällen immer zig. neue Abrechnungen bekommt ? Wenn das in Papier geht, bekommst du einen ganzen Stapel an Abrechnungen im September. Wenn es digital ist, findest du die ganzen neuen Abrechnungen im digitalen Postfach.

Es wird für jeden Monat ab April eine neue Abrechnung erstellt. Du bekommst zwar das Geld im September ausgezahlt, aber dein September Gehalt ist trotzdem "nur" das neue Entgelt was ab April gilt.

Niemand hat einen Vor- oder Nachteil.

Umlauf

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #5 am: 05.09.2025 00:35 »
Da hat vermutlich jemand noch nie eine Rückrechnung gesehen…
Sachen gibt es…

MoinMoin

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #6 am: 05.09.2025 07:56 »
Wenn es die erste erlebte Tarifrunde ist, dann ist das doch verständlich.

miloe

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #7 am: 05.09.2025 16:05 »
Da hat vermutlich jemand noch nie eine Rückrechnung gesehen…
Sachen gibt es…

Ich denke viele haben schon eine Rückrechnung gesehen. Aber klar ist, dass die Regelung im Tarifvertrag an der Stelle tatsächlich sehr auslegungsbedürftig ist.

Unter einer Zahlung versteht man eigentlich eine Übertragung eines Geldbetrags von einer Partei (Schuldner) an eine andere Partei (Gläubiger) zur Erfüllung einer Geldschuld oder Verbindlichkeit.

Im Tarifvertrag wird ausdrücklich vom "in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten" monatlichen Entgelt" gesprochen und nicht von dem monatlichen Entgelt welches dem Mitarbeiter in diesen Kalendermonaten zusteht. Es wird auch von von der Zahlung für diese Kalendermonaten gesprochen, sondern von der Zahlung in diesen Kalendermonaten.
Somit ist eigentlich sogar so, dass es einer weiter Auslegung bedarf, dass die Rückrechnung und nicht die tatsächliche Höhe der Zahlung im Monat als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Der Wortlaut des § 20 TVÖD gibt das eigentlich nicht her.

Da das ungerecht wäre und auch dem Geist der Regelung widersprechen würde, wird es nur so praktiziert und ausgelegt.
 
Aber die Frage finde ich absolut legitim und insoweit empfinde ich Deine Reaktion darauf als nicht angemessen.

Gruß
Michael

Umlauf

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Antw:Jahressonderzahlung und Tariferhöhung
« Antwort #8 am: 05.09.2025 18:38 »
In der Protokollerklärung ist das Procedere weiter erläutert. „1Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt…“

Dort geht es um die Entgelte der jeweiligen Monate. Rückrechnungen werden ausdrücklich den sie betreffenden Monaten zugeordnet und gehören nicht zum Monat in dem die Rückrechnung geschieht.

Theoretisch könnte man eine Rückrechnung völlig unabhängig von der monatlichen Zahlung abwickeln und auszahlen. Aber das wäre vollkommen unökonomisch.