Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum
DiVO:
Bilde dich nebenberuflich weiter und erhöhe deinen Martkwert. Bewirb dich, wenn du im öD bleiben möchtest, auf höher dotierte Stellen und arbeite dort als Tarifbeschäftigter. So steigst du monetär betrachtet deutlich schneller und einfacher auf, als durch irgendeine starre Beamtenlaufbahn.
Praktisches Beispiel: Mein Bruder ist seit inzwischen 19 Jahren Beamter und ist inzwischen in A9, was auch das Ende bei seiner Laufbahn im mittleren Dienst bedeutet. Ich bin vor zehn Jahren als Quereinsteiger, ebenfalls mit Ausbildung, in den öD eingestiegen und bin aktuell in E11 plus Zulage.
Wenn du keine Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst hast, ist eine Verbeamtung aus meiner Sicht nicht erstrebenswert.
Muenchner82:
--- Zitat von: Rob92 am 04.09.2025 21:12 ---Wenn ich mich entscheiden würde eine Ausbildung im Beamtenverhältnis zu absolvieren, wird dann meine bisherige Berufserfahrung als Beschäftigter, bei der Eingruppierung berücksichtigt?
--- End quote ---
Nein, weil Beamte nicht eingruppiert werden. Die bereits erworbene Erfahrung kann bei Festsetzung der Erfahrungsstufe angerechnet werden.
Verbeamtung ist i.d.R. immer im Eingangsamt der jeweiligen Besoldungsgruppe. In der 2.QE n.t.D. A6, t.D. A7.
Ämter einer Besoldungsgruppe sind zudem regelmäßig zu durchlaufen, heisst Überspringen einer Besoldungsgruppe ist nicht möglich.
Auf Beförderugen besteht kein Anspruch, das wurde aber schon gesagt.
Veretzungen können theoretisch willkürlich erfolgen.
etc.
egotrip:
--- Zitat von: Rob92 am 06.09.2025 13:44 ---Warum hat man kein Anrecht auf eine Beförderung?
Die Beförderung ist doch abhängig von den Dienstjahren und ob die Stelle die Beförderung rechtfertigt?[/li][/list]
--- End quote ---
Ich glaube ja fast, dass es hier einen Irrtum in den Begrifflichkeiten gibt.
Eine Beförderung führt von einer Besoldungsgruppe (Beispielsweise A8) in eine höhere Besoldungsgruppe (Beispielsweise A9).
Das ist nicht zu verwechseln mit den Stufen der Besoldungstabelle, bei denen es eine Art Automatismus gibt:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sl/stufen.html
Suffer1981de:
--- Zitat von: clarion am 06.09.2025 08:41 ---Eine Verbeamtung hat nicht nur Vorteile. längere Arbeitszeit, kein Recht auf Beförderung, Umsetzungen
--- End quote ---
Ich glaube bis auf die längere Arbeitszeit sind die hier dargestellten Nachteile doch bei Tarifbeschäftigten (und auch in der freien Wirtschaft) nicht anders? Als Tarifbeschäftigter habe ich ebenfalls kein Recht auf Beförderung, einer Umsetzung oder Versetzung bin ich ähnlich ausgeliefert.
Den einzigen Unterschied den ich in der Diskussion erkennen kann, ist die Grenze von m.D. zu g.D. Wenn der Threadersteller im m.D. verbeamtet werden würde, wäre mit A9 Schluss. Als Tarifbeschäftigter ist die Grenze weicher (weil zwischen EG 5 und EG 12 zumindestens im TV-L keine "harte" Grenze ist). Wenn man aber in beiden Bereichen im m.D. (als bis A9 und EG9a) bleibt, halte ich eine Verbeamtung für Vorteilhaft.
Tagelöhner:
Sicherlich können auch Tarifbeschäftigte versetzt werden, aber die Zumutbarkeitsgrenzen sind garantiert niedriger und immer einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Ansonsten ist das Beamtenverhältnis spätestens dann attraktiver, wenn Ehe und viele Kinder in die Gleichung mit aufgenommen werden. Siehe Baden-Württemberg, wo es ab dem dritten Kind fast 1000€ on top gibt.
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