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Übergang von einem Angestelltenverhältnis zum Beamtentum

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MeTe:

--- Zitat von: Rob92 am 06.09.2025 13:44 ---Warum hat man kein Anrecht auf eine Beförderung?

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Aus was würdest du sowas denn ableiten? Natürlich hat man kein Recht auf ne Beförderung. Wie gesagt, gibt genug Leute die mit A-X eingestellt werden und dann nach 30 Jahren mit A-X in Pension gehen ohne auch nur einmal Befördert worde zu sein.


--- Zitat von: Rob92 am 06.09.2025 13:44 ---Die Beförderung ist doch abhängig von den Dienstjahren

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Nein. Schlichtweg nein. Nur weil man X Jahre dabei ist, wird man nicht automatisch befördert. Ich wiederhole mich: Es gibt genug Leute die mit A-X eingestellt werden und dann nach 30 Jahren mit A-X in Pension gehen ohne auch nur einmal befördert worde zu sein. Richtig ist natürlich, wenn man sich bewährt hat, bekannt ist, hat man gute Chancen genommen zu werden und sich gegen andere Bewerber die völlig neu/unbekannt sind durchzusetzen. Theoretisch. Manchmal.


--- Zitat von: Rob92 am 06.09.2025 13:44 ---und ob die Stelle die Beförderung rechtfertigt?

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Das schon eher. Wenn du nen Dienstposten bekommst der mit A-X+1 besoldet ist, dann bekommste eben die Beförderung von A-X auf A-X+1. Aber das fliegt einenm ja nicht einfach zu. Du musst dich aktiv auf den Dienstposten bewerben und dann muss man, unter allen Bewerbern, ausgerechnet dich für den neuen Dienstposten auswählen.

Wenn du auf nem A-X Dienstposten sitzt, und dich auf nen A-X+1 bewirbst aber nicht genommen wirst, bleibste eben auf deinem bisheringen A-X Dienstposten. Automatisch passiert da gar nichts (ausser Ausnahmen wie etwa dem Einstiegsämtern, ganz am Anfang, oder so Koppelstellen etc.). Man muss sich auf höher-dotierte Dienstposten aktiv bewerben und dann auch genommen werden. Und dafür gibt es nunmal keine Garantie (sei es weil einfach kein Diensposten frei ist oder gar kein passender existiert, weil man nen anderen Bewerber ausgewählt hat, was weiß ich).

Somit sind Beförderungen absolut optional. Etwas das passieren könnte, aber nichts womit man rechnen sollte. Ist doch bei Angestellen auch nicht anders. Wenn du als E-X eingstellt wirst, wirste ja auch nicht automatisch einfach irgendwann auf E-Y befördert. Kann sein wenn du dich bewirbst und genommen wirst, sonst bleibste eben bei E-X.


Virvo:
Hier müsste man noch eine Weiterbildung besuchen (höherer Dienst) für etwa ein halbes Jahr.
Allerdings sind die Plätze wohl begrenzt und aufgrund aktueller Entwicklungen glaube ich nicht, dass man die Chance nochmal bekommen wird.

Thomber:

--- Zitat von: Virvo am 08.09.2025 09:16 ---Hier müsste man noch eine Weiterbildung besuchen (höherer Dienst) für etwa ein halbes Jahr.
Allerdings sind die Plätze wohl begrenzt und aufgrund aktueller Entwicklungen glaube ich nicht, dass man die Chance nochmal bekommen wird.

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Die Ausgangsfrage fand ich schon halb zweifelhaft.... zu diesem Beitrag hier schreibe ich liebe nichts....

Virvo:
Warum? Diskussion bzw Austausch ist doch immer gut

Organisator:

--- Zitat von: Virvo am 08.09.2025 11:00 ---Warum?

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Die Ausgangsfrage betrifft eine Verbeamtung bei einer aktuellen Tätigkeit nach E6. Jetzt kommst du mit "Weiterhildung" für den höheren Dienst.

Abgesehen davon, dass eine halbjährige Weiterbildung für eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst fragwürdig ist, geht es hier wohl um den mittleren Dienst.

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