Autor Thema: Jobangebot: Wunschstufe nennen bei mehreren vorherigen Täigkeiten bei KdöR  (Read 1935 times)

A oder B

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Hallo,
ich habe einen Tag nach dem Vorstellungsgespräch eine Zusage von der Personalabteilung eines Kreises im Rhein-Main-Gebiet erhalten und soll ihr meine Wunschstufe mitteilen.
Es handelt sich um eine Tätigkeit, in Gruppe E11 ist und ist eine Sachbearbeiterstelle in der Haushaltsplanaufstellung.

Ich habe 3 Jahre in einer Kämmerei einer Kommune mit E9 gearbeitet. Dort war ich neben dem Kämmerer und dessen Stellvertretung für die Umstellung auf die Doppik zuständig und für das Tagesgeschäft der Kämmerei (z.B. Rechnungsanweisung).
Danach war ich 7,5 Jahre bei der Kirche auf 3 verschiedenen Positionen jeweils auf E11-er Stellen. Erst war ich im Doppikprojekt, dann 5 Jahre im Sachgebiet, das für die Haushaltsplanaufstellung zuständig war und zum Schluss in der Rechnungsprüfung tätig.

Wie würdet ihr begründen, dass die nötigen 10 Jahre für Stufe 5 anerkannt werden? - die Personalabteilung muss dies wohl gegenüber dem Landrat vertreten.

Zwei Punkte die meine Handlungsposition stärken dürften:

a) Es war eine unbefristete und eine befristete Stelle ausgeschrieben, ich bekomme die unbefristete und die befristete konnte bislang nicht besetzt werden. Die erste Ausschreibung war im Juni, ich habe mich erst auf die zweite Ausschreibungsrunde beworben.

b) Ich habe noch weitere Vorstellungsgespräche. Bei einer Stelle muss noch ein zweites Gespräch mit einem Mitbewerber geführt werden (wegen Krankheit leider erst in 2 Wochen), aber aktuell bin ich Favorit. Bei dieser Stelle würden 10 Jahre anerkannt werden, sodass ich bei gleicher Einstufung einen 8%-höheres Bruttojahresentgelt bekommen würde. Wegen des längeren Arbeitsweges kommt es aber auf einen ähnlichen (<1% Abweichung) Stundenlohn (Bruttojahresentgelt abzgl. Fahrtkosten (30 Cent je km) durch Addition von Arbeitszeit und Fahrtzeit).

Bin gespannt was ihr für Tipps geben könnt.

Viele Grüße

FearOfTheDuck

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Für Stufe 5 musst du förderliche Zeiten argumentieren. Und diese dürften doch nachvollziehbar sein, da du stets im Finanzbereich gearbeitet hast. Das würde ich anführen und damit meinen Wunsch, also Stufe 5, begründen.

A oder B

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Reicht es eben aus, dass ich im Finanzbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gearbeitet hat oder zählt nur die Arbeit auf Kreisebene oder bei der Kommune?
Wie wird es allgemein gesehen, wenn man bei der Einstellung so auf seiner Bedingung beharrt? Geht ja immerhin um 10% mehr oder weniger.
Mein Wechsel von der Kirche zum Staat ist klar, nur eben noch nicht wohin.

FearOfTheDuck

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Förderliche Zeiten können überall erworben worden sein. Es obliegt dann dem einzelnen AG, was er anerkennt.

Es gibt kein allgemein, da es immer auch eine Situationsentscheidung ist. Du scheinst aber gute Karten zu haben, wenn der AG bisher Probleme zu haben schien, die Stellen zu besetzen. Außerdem hast du mehrere Pfeile im Köcher, kannst also auch ein wenig pokern. Wie hoch du deinen eigenen Wer ansetzt liegt allerdings bei dir. Da du bereits eine Zusage hast, wird man dir sicherlich mitteilen, was möglich ist, sofern dein Wunsch nicht erfüllt werden kann. Dass du deine Vorstellungen hast und für dich rechnet ist legitim. Wenn der AG dich will, wird er auch der Stufe 5 zustimmen.

Fettschwanzmaki

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(...) eine Zusage von der Personalabteilung eines Kreises im Rhein-Main-Gebiet erhalten und soll ihr meine Wunschstufe mitteilen. (...)

Dann würde ich die Sieben nehmen, aber wir alle wissen, dass die Sieben vollkommen ausscheidet.

Ernsthaft:

Du hast bereits die Stellenzusage und die PA möchte deine Wunschstufe wissen - natürlich die "5".

Du machst seit mind. 10 Jahren nichts anderes und die Einarbeitung dürfte maximal sehr kurz sein ("örtliche Gepflogenheiten" bei einschlägiger Erfahrung).

Den Landrat wird das nur mäßig interessieren, pro Jahr sind das zwischen St. 4 und St. 5 zwar +7k € (mitsamt Folgekosten für die nächsten Jahre), aber: es ist doch nicht seine Kohle, Hauptsache, der Laden läuft und man bekommt die Stelle kompetent nachbesetzt.

Freundlich, selbstbewusst und auf Augenhöhe argumentieren - die PA hat schließlich auch nur wenig Bock auf eine neue Runde.


A oder B

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Danke für das Feedback.

Nur ich frage mich halt, warum die dann überhaupt fragen, wenn es so eine eindeutige Sache ist.

MoinMoin

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Weil sie dokumentieren müssen, dass du es zur "Bedingung" gemacht hast und sonst nicht kommen würdest.

A oder B

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Also soll ich in dem Gespräch dann direkt damit drohen nicht zu kommen oder erstmal meinen Wunsch in den Raum werfen, fragen, zu was die bereit sind (Zeit schinden), sodass ich eventuell auch schon mehr zu der anderen Bewerbung weiß?

MoinMoin

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Wieso drohen? Informieren!
Du sagst, dass du aufgrund deiner bisherigen Berufserfahrung erwartest, dass dir diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkannt werden und du somit in Stufe 5 eingestellt wirst und dann auch sofort unterschreiben würdest.
Sollte dies nicht möglich sein, müsstest du dir halt darüber Gedanken machen, ob du für weniger bereit wärst die Stelle anzunehmen oder doch das dann monetär bessere alternativ Angebot, welches dich nicht 100%ig überzeugt, Fahrzeit blabla, inhalte blubblub, annimmst.

Wir drängen AG seitig in den Gesprächen immer darauf, dass die Leute uns klar mitteilen, bei welcher Stufe sie sofort unterschreiben, bei welcher sie definitiv absagen.
Das dazwischen ist dann halt Situationsabhängig (gibt es geeignete Mitbewerber, wie begeistert sind wir vom Bewerber,...)

Und wir klären sie darüber auf, wie die tariflichen Möglichkeiten sind.

Organisator

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Danke für das Feedback.

Nur ich frage mich halt, warum die dann überhaupt fragen, wenn es so eine eindeutige Sache ist.

Stufe 2-3 muss tarifvertraglich anerkannt werden, bei einer einschlägigen Vortätigkeitn. Stufe 4 und mehr kann gewährt werden, wenn förderliche Zeiten vorliegen und es notwendig ist, um den Bewerber überhaupt zu bekommen.
Demnach müsste es einen besondern Grund geben (der Bewerber kommt sonst nicht) um mehr zu bezahlen, als tarifvertraglich erforderlich. Diese Mehrkosten müssten also begründet werden, um sie leisten zu können. Daher die Frage an dich.
Ansosnten wie Moin schreibt.

A oder B

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Heute habe ich die Personalsachbearbeiterin darüber informiert, dass ich gerne Stufe 5 hätte.
Mit der Anerkennung meiner 7 Jahre bei den kirchlichen Arbeitgebern sieht sie keine Probleme.

Mit der Anerkennung der 3 Jahre im kommunalen Umfeld schon.
Im Arbeitszeugnis steht folgendes:
"Als Aufgabenschwerpunkt ist die Begleitung des Umstellungsprozesses im Hinblick auf die Einführung der Doppik zusammen mit der Leitung der Finanzverwaltung zu nennen (zwei Schwerpunkte).
Zudem unterstützte er die Sachbearbeitung im Rechnungswesen in allen Bereichen tatkräftig."
In der Kreisverwaltung wäre das Rechnungswesen im Bereich der Kasse und somit nicht als förderliche Zeit anzuerkennen. Sie werde aber mit ihrer Leitung darüber sprechen.

Ein anderes Thema was ich noch angesprochen habe war das Thema Urlaub. Arbeitsplatzwechsel könnte zum 1. November sein, allerdings habe ich in der 3. Novemberwoche Urlaub gebucht. Hier hat die Personalsachbearbeiterin mich darüber informiert, dass bei Einstellung zum 1. November erst zum 1. Februar Urlaub genommen werden könnte.

Ich höre nur immer wieder Fachkräftemangel - und kann mir auch ein bisschen vorstellen, woran es liegt... 

MoinMoin

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Na, dann wird es wohl nichts oder erst zum 1.12.  ;D
wenn du 5 Tage Urlaub im November willst, dann geht der AG natürlich in Vorleistung da dir die 5 Tage Urlaub erst am 1.1.26 zu stehen  8)

Organisator

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Ein anderes Thema was ich noch angesprochen habe war das Thema Urlaub. Arbeitsplatzwechsel könnte zum 1. November sein, allerdings habe ich in der 3. Novemberwoche Urlaub gebucht. Hier hat die Personalsachbearbeiterin mich darüber informiert, dass bei Einstellung zum 1. November erst zum 1. Februar Urlaub genommen werden könnte.

Dann hätte ich von der Personalsachbearbeiterin erwartet, dass sie eine Lösung anbietet. Z.B. Arbeitsbeginn erst zum 01.12.2025. Oder, dass sie eine Ausnahme für dich prüft (Du hättest zwar nur 2,5 Tage Urlaubsanspruch mit Ablauf des November, aber hier muss der AG für sich entscheiden, ob er insoweit ins Risiko geht, als dass du nicht im Dezemer kündigst)

A oder B

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Wie gesagt erstmal auf die Antwort zu der Stufe warten. Die Sache war ja eurer Meinung nach recht klar - und die Personalsachbearbeiterin hat auch keine anderslautenden Informationen.
Ich hätte ja eher gedacht, dass die Zeit in der KdöR für Probleme sorgt.

Klar, eine Verschiebung des Arbeitsbeginns auf Dezember ist von meiner Seite aus möglich. Damit habe ich keine Probleme.
Bin mal gespannt, wie es dann mit der Zeit "zwischen den Jahren" ausschaut. Die Tage liegen dieses Jahr ja ideal, sodass mit drei Urlaubstagen vom 23. Dezember bis zum 5 Januar frei genommen werden könnte. 

FearOfTheDuck

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Bin mal gespannt, wie es dann mit der Zeit "zwischen den Jahren" ausschaut. Die Tage liegen dieses Jahr ja ideal, sodass mit drei Urlaubstagen vom 23. Dezember bis zum 5 Januar frei genommen werden könnte. 

Ich glaube, da hast du dich verzählt/verrechnet. ;) Vorausgesetzt überhaupt, du dürftest dann Urlaub machen...