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Sicherheit Beamtenpensionen - Kollaps Renten

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BAT:

--- Zitat von: bebolus am 22.10.2025 14:06 ---Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

--- End quote ---

Nein, meines Wissens sinken bei der Überführung vom SGB II in das SGB XII das Schonvermögen und auch wohl die angemessenen Unterkunftskosten. ;)

Rentenonkel:

--- Zitat von: bebolus am 22.10.2025 14:06 ---Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

--- End quote ---

Zeiten des Bürgergeldbezuges zählen nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren und begründen daher keinen vorgezogenen Altersrentenanspruch ohne Abschläge.

Sollte man allerdings 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen (bspw. Midijob) oder gleichgestellten Zeiten (bspw. Kindererziehung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen) parallel zum Bürgergeldbezug haben, wäre es dagegen möglich schon mit 65 statt mit 67 eine abschlagsfreie Altersrente bekommen zu können.

bebolus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 22.10.2025 14:29 ---
--- Zitat von: bebolus am 22.10.2025 14:06 ---Kann man eigentlich nach 45 Jahren Bürgergeldbezug abschlagfrei in Rente gehen?

--- End quote ---

Zeiten des Bürgergeldbezuges zählen nicht zu der Wartezeit von 45 Jahren und begründen daher keinen vorgezogenen Altersrentenanspruch ohne Abschläge.

Sollte man allerdings 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen (bspw. Midijob) oder gleichgestellten Zeiten (bspw. Kindererziehung oder Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen) parallel zum Bürgergeldbezug haben, wäre es dagegen möglich schon mit 65 statt mit 67 eine abschlagsfreie Altersrente bekommen zu können.

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Danke für die Mühe. Das war aber nicht de Frage. Die Frage war, ob man nach 45 Jahren (durchgehnden) Bürgergeldbezugs abschlagsfrei in Rente gehen kann.

Falls nein, ginge das dann später? Also nur mit Bürgergeld..

BAT:
Ernsthaft, Bebolus?

Natürlich kann man mit 45 Jahren "Aufstocker" das machen.

Ist aber wohl ein sehr seltenes Beispiel, ansonsten systemwidrig, wie vieles im Bürgerld/HartzIV/Grundsicherung/Sozialhilfe

bebolus:

--- Zitat von: BAT am 22.10.2025 15:21 ---Ernsthaft, Bebolus?

Natürlich kann man mit 45 Jahren "Aufstocker" das machen.

Ist aber wohl ein sehr seltenes Beispiel, ansonsten systemwidrig, wie vieles im Bürgerld/HartzIV/Grundsicherung/Sozialhilfe

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Ja klar ernsthaft.

Was bekommt man nach durchgehedem Bürgergeldbezug an Rente? Welchen Betrag? Das interessiert bestimmt den einen oder anderen Rentner, der gearbeitet und eingezahlt hat. Und wenn das nicht für ne Miete und Essen reicht, wer zahlt die Differenz?

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