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TVÖD- Sozialabgaben
KlammeKassen:
--- Zitat von: Organisator am 10.09.2025 14:26 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2025 13:11 ---Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
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Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.
Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.
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Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %). Und mit jeder Gehalterhöhung geht gleich wieder mehr an die Krankenkasse automatisch. Bei den Kollegen nicht. Mehr als ich bezahlt von denen keiner.
(Kinder jetzt mal ausgeschlossen, aber dafür gibt es ja einen Familienzuschlag, der das mehr als auffängt).
Daher... wieso teuer?
Gerade als Beamter ist die PKV doch nun nicht wirklich teuer. Zumal man ja spätestens mit 40/45 verbeamtet wird und da die Gesundheit meist noch einigermaßen gut ist. Und bei den Vorzügen dürfte man sich auch nicht beklagen, wenn es tatsächlich 50-100 Euro mehr kostet. Man bekommt ja auch was dafür. Ist aber wie gesagt nicht einmal der Fall.
Ein Bekannter von mir wurde vor kurzem verbeamtet (EG13 --> A14) und berichtet, dass er plötzlich 200 Euro weniger an die KK bezahlt und deutlich bessere Leistungen empfängt.
Dafür, dass die Termine problemlos bekommen und eine bessere Versorgung, ist das schon übel. Einige sagen sogar von denen: "Ja ganz fair ist das nicht, wenn man sieht was ihr bezahlt und wie das bei euch mit Terminen abläuft, aber natürlich verzichte ich auch nicht auf die Vorteile, kann das aber schon verstehen, dass ihr das unfair findet."
Was die Krankenkasse weiterzahlt ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal, da ich das nicht auf meinem Gehaltszettel sehe. Wenn alle Beträge um die BBG einzahlen würden, wäre auch eine deutlich bessere Arztvergütung drin. Aber da die Krankenkasse ca. 10 Mrd. Defizit nur einfahren, weil der Staat pro Bürgergeldempfänger ca. 180 Euro zu wenig einzahlt, ist es auch kein Wunder das keine bessere Vergütung erfolgen kann.......
Und es ist eben nicht egal, ob das aus der GKV finanziert wird oder aus dem Bundeshaushalt, da es im Bundeshaushalt wenigstens alle betrifft. Fair ist das nicht, dass die Zuwenigleistung des Staates nur auf die GKV Patienten umgewälzt wird.
Dann könnte der Staat demnächst genauso gut sagen, dass alle Vermieter, die in der PKV sind und an Bürgergeldbezieher vermieten, pauschal 180 Euro weniger bekommen.
Gerne können sonst auch alle Bürgergeldbezieher demnächst in die PKV geschoben werden....
Aufgrund dieser krassen Unterschiede und solcher Dinge bin ich auch der Auffassung, dass die PKV wegmuss. Ärzte könnten dann auch mehr verdienen, weil dann auch mehr Gutverdiener im System sind und diesem nicht entfliehen können. Natürlich müsste der Staat dann dennoch genügend für die Bürgergeldbezieher zur Verfügung stellen.
Die Krankenkassen haben jetzt ja auch eine Klage eingereicht dagegen, dass die zu wenig geleisteten Zahlungen der Bürgergeldempfänger durch die GKV Patienten finanziert werden.
Bin ich mal gespannt, was daraus wird.
Spahn hat bei Maybritt Illner gesagt, dass es richtig ist, dass das Geld aus dem Staatshaushalt kommen müsste.... aber der Haushalt gibt es halt nicht her..... ::)
KlammeKassen:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.09.2025 06:24 ---Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/
Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓
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Okay, danke für die Info!
Das war mir nicht bekannt. Ich dachte, dass man dann direkt rausfliegt. So hatte ich das auch verstanden.
Okay, aber zumindest muss man tätig werden, wenn man in der PKV bleiben will (wenn man nicht zu alt ist und eh den AG wechselt; bei AG Wechsel ja offenbar automatisch GKV dann)
Was ich nur gelesen hatte, ist, dass man sich Anwartschaften sichern kann, damit man bei ständigem Drunter und Drüber der BBG nicht jedes Mal einen neuen Tarif abschließen muss, da der ja immer teurer wird, wenn man älter wird (in der Regel).
conny111:
--- Zitat von: KlammeKassen am 13.09.2025 17:23 ---
Also meine Beamtenkollegen zahlen 300-350 Euro, ich bin noch unter der BBG und bin bereits bei über 420 Euro und das bei einer noch recht günstigen KK (17,05 %).
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Und da bist du wieder bei deinem Lieblingsthema. Ich zahle übrigens immer noch 435 Euro im Monat als Privatversicherte mit 50 % Beihilfeanspruch ohne Kinder. 300 - 350 wären schön.
Hobbyjurist:
--- Zitat von: Organisator am 10.09.2025 14:26 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2025 13:11 ---Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
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Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.
Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.
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Darf ich hier einhaken? Meines Wissens ist es nämlich nicht der Fall, dass Privatversicherte für dieselbe Leistung das 2,3- bis 3,5-fache zahlen. Die Steigerungsfaktoren, z.B. 2,3 und 3,5, beziehen sich auf die Gebührensätze in der GOÄ und GOZ, hängen aber erstmal nicht mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab und dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen zusammen. Das sind zwei unterschiedliche Systeme.
Siehe https://www.zahnaerzte-sh.de/eigenanteile/:
--- Zitat --- Ist der 2,3-fache Steigerungsfaktor das 2,3-fache Honorar des Kassenpatienten?
NEIN, das ist nicht so!
Ihr Zahnarzt erhält für die einzelnen Leistungen beim 2,3-fachen Steigerungsfaktor nicht das 2,3-fache Honorar im Vergleich zu einem Kassenpatienten.
Über 95 Leistungen sind beim Kassenpatienten durch regelmäßige Anpassungen mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor inzwischen besser bewertet als bei einem Privatpatienten.
Von diesen 95 Leistungen werden 48 Leistungen sogar beim 3,5-fachen Steigerungsfaktor schlechter als beim Kassenpatienten vergütet.
Der Faktor 3,5 ist der höchste Faktor, den der Zahnarzt dem Privatpatienten ohne schriftliche Vereinbarung berechnen kann.
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D-x:
--- Zitat von: MoinMoin am 08.09.2025 22:10 ---Du empfindest es also als Abzocke, dass die Grenze, ab der Angestellte Prozentual weniger als die Kollegen mit geringeren Einkommen in das System einzahlen, erhöht wird?
Kann ich verstehen, sehe aber anders.
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Ich habe dazu kürzlich gelesen, dass (verfassungs)rechtlich fragwürdig sein könnte, die KV/PV-BBGen an die der RV/AV anzugleichen, da erforderlich sei, dass die Beiträge für den Versicherungsschutz in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stünden, was dann womöglich nicht mehr gegeben sei.
Persönlich kann ich zudem nachvollziehen, dass trotz aller Akzeptanz für ein Solidarmodell in dem die besser verdienenden für die gleichen Leistungen mehr einbezahlen als die weniger gut verdienenden und diese somit unterstützen, irgendwann ein Missverhältnis sehen (und zum Teil in der Folge in die PKV abwandern und sich somit der Solidarität gewissermaßen entziehen).
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