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TVÖD- Sozialabgaben
Organisator:
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2025 13:11 ---Beamte sind hier wirklich fein raus; schön privat versichert, zahlen oftmals nur die Hälfte und bekommen dafür auch noch sehr schnell und problemlos Termine.
--- End quote ---
Umgekehrt ist der Fall. Privatversicherte zahlen für ärztliche Leitungen in der Regel das Doppelte bis Dreifache (2,3 - 3,5 - fache Satz), sichen damit die Existenz vieler niedergelassener Ärzte und quersubventionieren die GKV.
Eigentlich hast du recht. Privatversicherten sollte es verboten werden, zu Ärzten mit Kassenzulassung zu gehen. Dann würden endlich auch mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen sinken.
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2025 13:11 ---Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
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Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.
Thomber:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.09.2025 15:10 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 10.09.2025 13:11 ---Durch die letzten starken Anhebungen dürften auch einige PKV Patienten, die keine Beamten sind (da ist Einkommen ja egal, ist immer PKV möglich), wieder zurück in die GKV gerutscht sein.
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Nein, einmal PKV kannst du immer PKV bleiben.
Auch wenn du unter die Grenze rutscht.
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Das wäre mir neu. Info der Debeka lautet jedenfalls anders.
Fettschwanzmaki:
"Liegt das Einkommen unterhalb der JAEG, tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Liegt das Einkommen über dieser, kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV oder die private Krankenversicherung gewählt werden. Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, muss bei einer bestehenden privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden.", https://pkv-welt.de/voraussetzungen-private-krankenversicherung/
Klage der GKV gegen die BRD:
"Für diese Kosten müssen nach aktueller Praxis die gesetzlichen Kassen aufkommen - und damit die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Der GKV-Verwaltungsrat habe deshalb bei seiner Sitzung beschlossen, Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einzureichen, um den Bund für diese Kosten heranzuziehen. Der Beschluss im Verwaltungsrat fiel einstimmig und wird von 74 der 94 gesetzlichen Krankenkassen unterstützt, welche insgesamt rund 71 Millionen Versicherte repräsentieren.", https://www.n-tv.de/politik/Krankenkassen-verklagen-Bund-wegen-Kosten-fuer-Buergergeld-Empfaenger-article26026412.html
Bei Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV gelistet sind, zahlen auch gesetzlich Versicherte entsprechende Sätze (2,3 oder 3,5). Es ist also falsch, dass GKV-Versicherte nicht außerhalb ihrer Beiträge zur Finanzierung der Arztpraxen beitragen. Die weitgehend sinnlosen IGEL-Leistungen seien hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Der wesentliche Unterschied zur PKV besteht darin, dass ein niedergelassener Arzt pro Quartal nur eine bestimmte Pauschale für den GKV-Versicherten erhält (nicht zu verwechseln mit der Fallpauschale im KH).
Wenn der GKV-Patient im Quartal vier oder fünfmal mal zum betreffenden Arzt rennt, erhält z. B. der Dermatologe trotzdem einmalig nur 17,xx € für eine "Erstuntersuchung". Ein PKV-Versicherter kann mehrmals und für jeden Termin abgerechnet werden, das macht die PKV-Versicherten für Ärzte so "attraktiv".
MoinMoin:
Man kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn man unter die JAEG fällt.
Insofern stimmt die Aussage nicht.
https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/befreiung-von-der-versicherungspflicht-auf-antrag/
Meine Aussage allerdings war unpräzise, da diese Befreiung nur für das bestehende AV bzw. solange der Grund der Wiederkehr der Versicherungspflicht besteht.
Also einmal PKV immer PKV, sofern man will und nicht den AG wechselt ….oder zu Alt ist🤓
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