Autor Thema: TVÖD- Sozialabgaben  (Read 4183 times)

JahrhundertwerkTVÖD

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TVÖD- Sozialabgaben
« am: 08.09.2025 19:01 »
Nun sollen die Sozialausgaben erhöht werden.
Dies führt zu einer erneuten Reduzierung der Netto Gehälter.
Betroffen. Hauptsächlich die sogenannten Besserverdiener.

Nun stellt sich die Frage der Solidarität

Ruft Verdi nun dazu auf, dass alle im TVÖD sich solidarisch zeigen um keine einseitigen Kürzungen zu sehen? So schnell werden die Erhöhungen/Angleichung wieder ad absurdum gesetzt.

Setzt sich Verdi dafür ein dass die Nettogehälter Angestellte/Beamte nicht immer weiter auseinander driften?

Lasst mich raten. Es wird nichts passieren und bei den nächsten Tarifverhandlungen werden wieder überproportionale Erhöhungen in den unteren EGs gefordert und Übernahme der Erhöhungen für die verbeamteten Kollegen.



Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #1 am: 08.09.2025 21:28 »
Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:

BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Wir brauchen glaube ich nicht darüber zu reden, ob es solch eine Lohn-Erhöhung im TVÖD bei mittleren bis höheren Entgeltstufen gegeben hat.

Nehmen wir mal als Beispiel EG12/3 (und lassen die Hinz-Beiträge mal weg), dann sieht man, dass man in 2024 knappe 2.000 EUR ÜBER der BBG gelegen hat, und in 2026 liegt man knappe 1.000 EUR UNTER der BBG.

Das ist doch alles nur noch Wahnsinn. Und es gibt ja noch politische Diskussionen, dass die BBG für KV/PV ZUSÄTZLICH noch mal um weitere 2.500 EUR angehoben werden soll.
Und dass die Beitragssätze in der letzten Zeit deutlich gestiegen sind und weiter steigen, das kommt auch noch dazu.

Und während Arbeitnehmer/Arbeitgeber zusammen pro Monat bis zu über 1.000 EUR für die Krankenkasse bezahlen, kommt vom Staat für Asylbeweber, Hartz4 etc nur ein Zuschuss von 130 EUR ins System.

Meine Forderung ist klar: Der Staat sollte für alle Transferempfänger den Zuschuss für Krankenkassen auf den Betrag erhöhen, den AG und AN zusammen bei Erreichen der BBG abführen müssen. Dann würden Beiträge und BBG schneller fallen als wir alle gucken können. Es kann und darf nicht sein, dass (berechtigte) Sozialleistungen nur von Beitragszahlern finanziert werden.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

MoinMoin

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #2 am: 08.09.2025 22:10 »
Du empfindest es also als Abzocke, dass die Grenze, ab der Angestellte Prozentual weniger als die Kollegen mit geringeren Einkommen in das System einzahlen, erhöht wird?
Kann ich verstehen, sehe aber anders.

Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #3 am: 08.09.2025 23:13 »
das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.

Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...
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Muckel

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #4 am: 09.09.2025 07:49 »
Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:

BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.
Wir brauchen glaube ich nicht darüber zu reden, ob es solch eine Lohn-Erhöhung im TVÖD bei mittleren bis höheren Entgeltstufen gegeben hat.
...

Im Durchschnitt betrug die Tariferhöhung 2024 im TVöD 11,5% (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++fb079e38-d7c7-11ee-8c12-e1d549a6a001), der aktuelle Tarifabschluss kommt in 2026 mit 3% hinzu. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Manchmal ist es gut, ein wenig demütig zu sein und nicht immer gleich loszuschimpfen. Und wer sich im Bereich des TVöD nicht gut aufgehoben fühlt, hat doch die Möglichkeit zu wechseln  ;)

ElBarto

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #5 am: 09.09.2025 08:01 »
das System ist ja fein ausbalanciert. Ab BBG geht man auch auf den Grenzsteuersatz von 42% zu. Wenn man jetzt die BBG weiter anhebt, dann hat man wirklich bald eine Abgabengrenzbelastung von über 50%. Dass eine Anhebung der BBG mit einer Abflachung der Steuerprogression einher geht, ist wohl wirklich nicht anzunehmen.

Und es bleibt dabei: Warum wird eine Sozialleistung wie die Krankenversicherung für Alle, hauptsächlich durch Beitragszahler finanziert? Nochmal: Krankenkassenbeiträge die durch den Staat gezahlt werden: ca. 130 EUR. Beiträge die durch Arbeit finanziert werden: bis über 1.000 EUR. Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...


Vernünftiger Ansatz, nur blöderweise ist es normal so, dass das was der Staat bezahlt aus den Taschen der Steuerzahler stammt.
Statt RV/KV-Beiträgen heißt es halt dann mehr Lohnsteuer oder Abgabe XYZ.

Begrüßenswerter wäre ein Ansatz nach dem Motto: " Sozialstatt wie jetzt nicht mehr bezahlbar?", "Schauen wir mal wo wir Geld sparen können und hören vielleicht auch auf es überall sonst aus dem Fenster zu werfen."

Zusätzlich scheinen einige Probleme erst aufzutreten seitdem verstärkt Flüchtlinge aufgrund des Ukrainekrieges zu uns kamen. Man sollte also vielleicht auch überlegen welche der Kosten gerade mehr vorübergehend anfallen und nicht Regelungen erlassen die dauerhaft bleiben. Ich glaube nämlich nicht, dass die BBG hinterher jemals sinken wird.

NelsonMuntz

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #6 am: 09.09.2025 08:06 »
... Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...

Hier würde ich ein gepflegtes Nein platzieren wollen, denn die genannten Gruppen erhalten ja mitnichten eine kostenlose Heilbehandlung und die PKV sind überdies auch nicht für ihre Günstigkeit bekannt. Bei den Beamten muss man ja die Beihilfe hinzurechnen, aber für kleinere Arbeitnehmer wäre eine PKV faktisch unfinanzierbar.

Das Problem der KV-Finanzen entsteht (wie bei der RV und PV) schlicht durch den demographischen Wandel: Steigt der Anteil der Alten, so steigen auch die Kosten für medizinische Versorgung, Rente und Pflege. Das ist soweit einfach mal normal und in erster Linie die Konsequenz einer niedrigen Geburtenrate über mehrere Jahrzehnte. Die "Schuld" für jene Schieflage liegt also zunächst bei den Menschen selbst.

Die Politik kommt hier ins Spiel, weil sie das Thema eben nicht frühzeitig auf die Agenda gepackt hat - Anpassungen oder gar Reformen müssen jetzt schnell und umfangreich erfolgen, was einen gewissen Schmerz bei allen(!) in diesen Systemen hängenden Menschen verursachen wird. Bas macht es sich hier natürlich einfach, in dem sie die Leistungsseite beibehaltend einfach die Beiträge erhöhen möchte und dabei auf das System verweist. Das ist aber nur Verwalten, nicht Gestalten!

Zur Eingangsfrage, wie verdi oder andere Gewerkschaften sich dazu positionieren werden: Gar nicht! Die Beitragsbemessungsgrenzen sind aus deren Sicht ein Problem der "Reichen" und rein rechnerisch bedeutet eine übermäßige Anhebung solcher Grenzen ja auch einen mildernden Effekt bei den prozentuelen Erhöhungen. Das ist also ganz im Sinne einer sozialen Ideologie. (<- Soll gar nicht despektierlich klingen, sondern nur erklären!)

Persönlich denke ich, dass man leistungslose Einkommen und ebensolche Vermögenszuwächse (wie z.B. über ein Erbe) stärker besteuern sollte, um damit die SV besser zu unterstützen. Um dies jedoch gut und leistungsgerecht auszugestalten, müsste ein solches "Projekt" tatsächlich aus dem bürgerlichen und wirtschaftsnahen Lager federführend initiiert und umgesetzt werden. So wie einst Schröder mit der Axt an die Agenda 2010 ging. Das sehe ich leider nicht kommen, also bleibt es dabei, dass die Beiträge einfach steigen.
 

brian

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #7 am: 09.09.2025 08:14 »
Du empfindest es also als Abzocke, dass die Grenze, ab der Angestellte Prozentual weniger als die Kollegen mit geringeren Einkommen in das System einzahlen, erhöht wird?
Kann ich verstehen, sehe aber anders.

Ist es. Zumal die Steuertabelle nicht ebenfalls angepasst wird. Da zahlt man immer noch die zweithöchste Steuer. Die gehört dann genauso verschoben,dann würde sich das zumindest (teilweise)  ausgleichen.

Gästefan

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #8 am: 09.09.2025 08:14 »
BBG 2019 54.450 EUR
BBG 2026 69.750 EUR

Entgelt EG 10-6 2019: 60.336,90 EUR
Entgelt EG 10-6 2026: 73.930,55 EUR

Entgelt EG 12-6 2019: 72.849,92 EUR
Entgelt EG 12-6 2026: 88.667,31 EUR

Je nach Entgeltgruppe fehlen 5,5 % und mehr. Statt langwierige Tarifverhandlungen mit Streiks und schlechtem Ergebnis zu führen, worüber sich die Bevölkerung auch noch im Nachgang wegen der tollen Berichterstattung der Medien echauffiert, sollte man einfach die allgemeine Lohnentwicklung / Steigerung der BBG als automatische Tariferhöhung im TVÖD verankern. Dadurch würde viel Unmut vermieden werden.

Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #9 am: 09.09.2025 08:21 »
Im Durchschnitt betrug die Tariferhöhung 2024 im TVöD 11,5% (https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/tarifbereiche/oeffentlicher-dienst/++co++fb079e38-d7c7-11ee-8c12-e1d549a6a001), der aktuelle Tarifabschluss kommt in 2026 mit 3% hinzu. Wo ist da die Ungerechtigkeit? Manchmal ist es gut, ein wenig demütig zu sein und nicht immer gleich loszuschimpfen. Und wer sich im Bereich des TVöD nicht gut aufgehoben fühlt, hat doch die Möglichkeit zu wechseln  ;)
Durchschnittswerte sind irrelevant. Der hohe Durchschnitt kommt durch die höheren Erhöhungen in den niedrigen EG zustande. In den unteren EG ist man durch die Anhebung der BBG aber ohnehin nicht betroffen.
Dort wo man von der Erhöhung der BBG betroffen ist, hat es deutlich weniger Erhöhungen gegeben.

Ich hatte das Beispiel E12/3 ja schon angeführt. 2024 war man da 2k ÜBER der BBG, 2026 wird man da 1k UNTER der BBG sein.
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2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Thomber

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #10 am: 09.09.2025 08:30 »
STRG+F  "Beamte".....  jep, danke.  Meldung an V-Mann/ V-Männin:  Bashing/ Spaltung läuft auch in 2025 sehr gut. In mind. 3 Threads wird der Keil zwischen TB und Beam getrieben....   Plansoll übererfüllt, Genosse!


Aleksandra

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« Antwort #11 am: 09.09.2025 08:40 »
... Privatiers, Unternehmer, Beamte und privat Versicherte generell bleiben hingegen außen vor. Diejenigen die diese Sozialleistungen hauptsächlich finanzieren sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte...

Hier würde ich ein gepflegtes Nein platzieren wollen, denn die genannten Gruppen erhalten ja mitnichten eine kostenlose Heilbehandlung und die PKV sind überdies auch nicht für ihre Günstigkeit bekannt. Bei den Beamten muss man ja die Beihilfe hinzurechnen, aber für kleinere Arbeitnehmer wäre eine PKV faktisch unfinanzierbar.
Was heißt schon gepflegtes Nein. Mit dem folgenden gehst Du ja genau in meine Richtung :)

Persönlich denke ich, dass man leistungslose Einkommen und ebensolche Vermögenszuwächse (wie z.B. über ein Erbe) stärker besteuern sollte, um damit die SV besser zu unterstützen. Um dies jedoch gut und leistungsgerecht auszugestalten, müsste ein solches "Projekt" tatsächlich aus dem bürgerlichen und wirtschaftsnahen Lager federführend initiiert und umgesetzt werden. So wie einst Schröder mit der Axt an die Agenda 2010 ging. Das sehe ich leider nicht kommen, also bleibt es dabei, dass die Beiträge einfach steigen.
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.
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2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #12 am: 09.09.2025 09:00 »
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.

Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.

NelsonMuntz

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« Antwort #13 am: 09.09.2025 09:14 »
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.

Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.

Schwieriges Thema: Warum sollte man die Selbsständigen "schützen" und die Beitragszahler allein die Lasten des demographischen Wandels tragen lassen? Letzlich mündet das in einer Situation, in der heutige Einzahler hohe Lasten tragen müssen, am Ende aber nur ein geringen Gegenwert dafür erhalten. Der (erfolgreich) Selbsständige frohlockt über die Performance seiner Altersanlage und wird überdies noch steuerlich entlastet. Da kann man direkt den Generationenvertrag in Frage stellen (und nach getroffener Entscheidung eine diese radikalen Ideen verfolgende Partei wählen).

Wie gesagt: Schwieriges Thema!

Aleksandra

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« Antwort #14 am: 09.09.2025 09:17 »
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.

Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.

diese Sozialleistungen hängen aber nicht mit der Arbeit zusammen.
Mütterrente - hängt nicht mit Arfbeit zusammen
Krankenversicherung für Asylbewerber und Hartz4 - hängt nicht mit der Arbeit zusammen

Stichwort ist hier: versicherungsfremde Leistungen

Und genau deswegen dürfen diese Dinge nicht über die Beitragszahler finanziert werden. Hier handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
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