Autor Thema: TVÖD- Sozialabgaben  (Read 4049 times)

cyrix42

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #15 am: 09.09.2025 09:26 »
Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:

BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.

Ja, das ist die allgemeine Lohnerhöhung. Dass der TVöD da etwas dahinter zurückliegt, ist bekannt. "Abzocke" ist es aber bei Weitem nicht. btw: Auch im TVöD ist auch in diesem Zeitraum das Entgelt deutlich gestiegen, in EG 15/6 beispielsweise um 9,85% (und da ist die Lohnerhöhung 2026 noch gar nicht mit dabei).

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« Antwort #16 am: 09.09.2025 09:46 »
(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!

Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.

Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #17 am: 09.09.2025 09:47 »
Diese Erhöhung grenzt auch echt an Abzocke. Bevor einer meint, das wäre ja ganz normal, weil es an Inflation/Lohnentwicklung angepasst wird. Dem sei folgendes vor Augen geführt:

BBG 2024: 62.100 EUR
BBG 2026: 69.750 EUR
--> Das ist eine Erhöhung von 12,3% in zwei Jahren.

Ja, das ist die allgemeine Lohnerhöhung. Dass der TVöD da etwas dahinter zurückliegt, ist bekannt. "Abzocke" ist es aber bei Weitem nicht. btw: Auch im TVöD ist auch in diesem Zeitraum das Entgelt deutlich gestiegen, in EG 15/6 beispielsweise um 9,85% (und da ist die Lohnerhöhung 2026 noch gar nicht mit dabei).
EG 15/6 2024: 96.990
EG 15/6 2026: 105.423
-> Das sind 8,7% vs den 12,3%
Und bei den EG 9 bis 12 ist die Erhöhung noch geringer, weil die EG 13-15 stärker von der Erhöhung der JSZ profitieren
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 2,33%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

cyrix42

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #18 am: 09.09.2025 09:47 »
Ist es. Zumal die Steuertabelle nicht ebenfalls angepasst wird. Da zahlt man immer noch die zweithöchste Steuer. Die gehört dann genauso verschoben,dann würde sich das zumindest (teilweise)  ausgleichen.

Die Einkommensteuer-Sätze werden doch angepasst... (Nach kurzem Überschlagen meine ich, dass die Steuersenkung die Beitragserhöhung allein schon mehr als ausgleicht. Zwar dann nicht mehr zusätzlich die Inflation, aber absolut wird man nicht weniger im Geldbeutel haben.)

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« Antwort #19 am: 09.09.2025 09:48 »
(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!

Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.
Denn da stimme ich ausdrücklich zu. Mein Punkt ist, dass zur Finanzierung der Sozialleistungen nicht weiter der Faktor Arbeit belastet werden darf.

Das Problem ist aber, dass Sozialleistungen die mit der Arbeit zusammenhängen, massiv durch Steuermittel getragen werden. Zuschüsse an die Rentenversicherung macht 20% des Steueraufkommens aus, somit auch von Leuten, die nie Rente eine Rente bekommen können. Ich denke da z.B. an die vielen Selbständigen, Handwerker usw., die nie eine Chance auf Rente haben, aber dennoch 20% ihrer Abgaben dafür aufwenden müssen.

diese Sozialleistungen hängen aber nicht mit der Arbeit zusammen.
Mütterrente - hängt nicht mit Arfbeit zusammen
Krankenversicherung für Asylbewerber und Hartz4 - hängt nicht mit der Arbeit zusammen

Stichwort ist hier: versicherungsfremde Leistungen

Und genau deswegen dürfen diese Dinge nicht über die Beitragszahler finanziert werden. Hier handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

bin ich bei dir. Jedoch liegt der Zuschuss zur Rentenversicherung aus Steuermitteln weit über dem, was versicherungsfremde Leistungen ausmacht.

Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #20 am: 09.09.2025 09:55 »
Aber um mal was positives zu sagen. Immerhin schlagen die Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge nicht vollständig aufs Netto durch. Denn die Beiträge können vollständig als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Und da man bei der BBG ja schon zielsicher bei einer Grenzsteuerlast von 42% ist (oder zumindest nicht weit weg), ist die Erhöhung der Beiträge auch gleich nur noch knapp halb so teuer... :D

Natürlich ist da ein Fünkchen Sarkasmus drin. Aber es bleibt dennoch wahr, dass die Nettobelastung nicht ganz so schlimm ist wie es sich erst einmal anhört.
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2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

Aleksandra

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #21 am: 09.09.2025 10:02 »
bin ich bei dir. Jedoch liegt der Zuschuss zur Rentenversicherung aus Steuermitteln weit über dem, was versicherungsfremde Leistungen ausmacht.
Da Du das so zielsicher behauptest, direkt die Frage: hast Du da ne Quelle zu (oder besser: mehrere Quellen?).
Ich meine das auch gar nicht schnippisch, sondern aus echtem Interesse. Ich hatte mich schon mal dem Thema versicherungsfremde Leistungen genähert und festgestellt, dass das alles sehr intransparent ist. Angeblich wissen nicht einmal die Minsterien was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht, weil es nicht sauber deklariert und erfasst wird.
Ich habe auch durchaus schon Artikel gelesen, in denen behauptet wurde, dass die Zuschüsse zur Rente nicht ausreichen um die vers.f. Leistungen abzudecken.

Ich denke mal auf eines wird man sich sicher einigen können. Es muss mehr Transparenz her, wie das mit den versicherungsfremden Leistungen aussieht, sowohl bei Kranken-, als auch bei Rentenversicherung.

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2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,4% - Verdi 3,00%
2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

NelsonMuntz

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« Antwort #22 am: 09.09.2025 10:15 »
(...)
Wie gesagt: Schwieriges Thema!

Absolut. Sicherlich sollen gesamtgesellschaftliche Themen auch von der gesammten Gesellschaft finanziert werden. Sobald es aber zu Unwuchten kommt, weil bestimmte Personengruppen übermäßig beteiligt werden ohne einen Nutzen daraus ziehen (zu können), macht sich Unmut breit. Aus meiner Sicht sollte das ausgewogen sein.

Die eigentlich Unwucht ist nunmal der demographische Wandel (und die Bräsigkeit der Politik, die diesbezüglich seit Jahrzehnten Arbeitsverweigerung betreibt).

Bei den Steuerzuschüssen entsteht hier nicht mal eine so dramatische Schieflage, denn die genannten 20% werden ja nicht exklusiv von Selbständigen aufgebracht, sondern eben auch von jenen, die im Rentensystem stecken und ihrerseits Steuern zahlen. So betrachtet, liegt die Beitragslast in der RV ja heute schon weit über 20%.

Mit der Unwucht-Argumentation könnte man auch die Steuerlast für Eltern erhöhen, denn Kinderlose brauchen weder Schulen noch Lehrer ;)

BAT

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« Antwort #23 am: 09.09.2025 11:09 »
Ganz einfach, für alle Nutzer der GKV werden auch Zahlungen fällig. ;)

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« Antwort #24 am: 09.09.2025 11:40 »
Da Du das so zielsicher behauptest, direkt die Frage: hast Du da ne Quelle zu (oder besser: mehrere Quellen?).
Ich meine das auch gar nicht schnippisch, sondern aus echtem Interesse. Ich hatte mich schon mal dem Thema versicherungsfremde Leistungen genähert und festgestellt, dass das alles sehr intransparent ist. Angeblich wissen nicht einmal die Minsterien was versicherungsfremde Leistungen sind und was nicht, weil es nicht sauber deklariert und erfasst wird.
Ich habe auch durchaus schon Artikel gelesen, in denen behauptet wurde, dass die Zuschüsse zur Rente nicht ausreichen um die vers.f. Leistungen abzudecken.

Ich denke mal auf eines wird man sich sicher einigen können. Es muss mehr Transparenz her, wie das mit den versicherungsfremden Leistungen aussieht, sowohl bei Kranken-, als auch bei Rentenversicherung.

Die Rentenversicherung behauptet, dass die 115 Mrd € nur für versicherungsfremde Leistungen sind
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240719-bundesmittel-bundeszuschuss.html
schlüsselt das aber nicht wirklich auf.
Insoweit bin ich völlig bei deinem letzten Absatz.


Aleksandra

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« Antwort #25 am: 09.09.2025 12:21 »
Für das Beispiel der VFL der Rente gibt es einen recht aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofes.
https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/hauptband-2023/09-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Dort wird auch noch mal darauf hingewiesen, dass es schwierig sei konkret zu definieren, was jetzt versicherungsfremd ist und was nicht. Es gibt da eine enge Definition und eine weite Definition, mit großem Spielraum.

Auf Seite 4 sieht man eine Grafik (Abb. 9.2), auf der die Aufwendungen der engen und weiten Definition aufgetragen sind, zusammen mit der Höhe des Bundeszuschusses. Und man sieht, dass der Zuschuss nur mit der engen Definition mitwächst, während sich die weite Definition von der Höhe her immer weiter dem sonstigen Verlauf entkoppelt.

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2026/7: Inflation 2,75% - Verdi 3,99%

BAT

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« Antwort #26 am: 09.09.2025 16:30 »
MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?

Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?

Aleksandra

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« Antwort #27 am: 09.09.2025 17:30 »
MW ist die Anhebung der BBG im SGB festgeschrieben...!?

Gibt es hier politischen Spielraum (außer das Gesetz zu ändern)?
Vorgestern (?) hab ich ein Video Interview mit Gitta Connemann gesehen (Staatssekretärin CDU Wirtschaft) bei Phoenix (unter den Linden). Dort ging es auch um die BBG. Dort sagte sie, dass es bei der Festsetzung der Höhe der BBG Spielraum gäbe, und dass dieser Spielraum aktuell maximal nach oben ausgenutzt wurde. Sie hatte das auch negativ angemerkt. Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.
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NelsonMuntz

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« Antwort #28 am: 09.09.2025 20:32 »
Von daher besteht zumindest noch ein Fünkchen Hoffnung, dass sich hier noch was tut.

Kurzantwort: Nö!

Lange Version: Nein, da besteht (politisch gesehen) definitiv keine Hoffnung!

Is so! ;)

Einen Ansatzpunkt zur Entlastung mittlerer bis leicht überdurchnittlischer Einkommen gäbe es bei der EkSt - aber auch dieses Projekt steht ja unter dem Finanzierungsvorbehalt. Kommt also (trotz wohlfeiler Worte) auch nicht.

Bob Kelso

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Antw:TVÖD- Sozialabgaben
« Antwort #29 am: 09.09.2025 20:48 »
Es ist doch ganz einfach zu lesen: Das Wasserloch ( Sozialversicherung) hat seit Jahren einen zu geringen Wasser-Zulauf, um die zunehmende Zahl der Nutznießer ( vor allem derer, welche niemals Wasser zu der Wasserstelle bringen!) zu sättigen. Dies kann ein 5 jähriges Kind erkennen, beschreiben und warnen! Doch die meisten Deutschen fordern: Mehr Menschen an die Wasserstelle! 

Und die "Mähr", die Deutschen hätten zu wenig Kinder hervorgebracht, ist grotesk, denn nicht alle "hervorgebrachten" Kinder zahlen hinreichend Beiträge ein.