Hallo zusammen,
bei uns kommt gerade die Thematik auf, ob der AG einen steuerfreien Zuschuss fürs Mittagessen zahlen darf ?
Hier ist ja gesetzlich genau geregelt wie das steuerlich aussieht. Grundsätzlich kann der AG das im Rahmen bestimmter Vorgaben tun (wie z.B. der Grundbetrag den jeder MA selbst zahlen muss, zeitliche Einschränkung von wann bis wann es "Mittagessen" geben darf usw. usw.).
Nun meine Frage, gibt es hier sonderregelungen für öffentliche Arbeitgeber ? Sind diese hier in irgendeiner Art und Weise eingeschränkter als Arbeitgeber in der freien Wirtschaft ?
Den Fakt, dass dieses Geld im Haushalt irgendwo vorgehalten wird, lassen wir mal aussen vor.
Uns geht es hier erstmal nur um die rein rechtliche Seite ? Wird hier irgendwo zwischen öffentlichem AG und privatem AG unterschieden ?
Meiner Ansicht nach spielt es rechtlich keine Rolle und der TVÖD trifft soweit ich das sehe hierzu keine weiteren Regelungen.
Sofern man sich an die gesetzlichen Regelungen hält, sollte es meiner Ansicht nach keinen Unterschied machen, ob man ein öffentlicher AG ist oder ein privater AG. Sofern der öffentliche AG den Zuschuss zahlen möchte, steht dem meiner Ansicht nach nichts im Wege, solange das Geld im Haushalt ist und solange man sich die steuerlichen Vorschriften hält.
Übersehe ich hier irgendwas ?