Autor Thema: [Allg] "Besoldungsproblem" Land/Kommune  (Read 1185 times)

Pfannkuchen5

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[Allg] "Besoldungsproblem" Land/Kommune
« am: 11.09.2025 08:31 »
Moin,

ich bin aktuell sehr ratlos. Ich befinde mich seit zwei Wochen in einer Abordnung vom Land zur Kommune.
Ich bin vom Finanzamt zur Kommune gewechselt, da ich dort eine bessere Besoldung in Aussicht gestellt bekommen habe. Ich habe 9 Jahre beim Finanzamt gearbeitet und befand mich immer noch im Einstiegsamt.
Die Kommune wollte mich gerne mit A8 einstellen. Derzeit erhalte ich auch Ausgleichszahlungen.

Jetzt ist es so, dass sich die Staatskanzlei eingeschaltet hat und mir eine 1-jährige Bewährungsfrist auferlegt hat, in der ich nicht befördert werden darf. Es sei denn, das Finanzamt, von dem ich abgeordnet bin, befördert mich zum 01.12.2025. Da ich dort ja weggegangen bin, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass mir dort jemand noch entgegen kommt.
Ich wäre dort dieses Jahr auch befördert worden, was mir aber bis kurz vor meiner Abordnung niemand mitgeteilt hat.

Jetzt bin ich ziemlich ratlos, was ich machen soll. Wenn ich zurück zum Finanzamt gehe, komme ich dort ja ebenfalls Jahre nicht voran. Bleibe ich bei der Kommune, habe ich ggf. ein weiteres Jahr Wartezeit.
Ist ein Wechsel in das Angestelltenverhältnis ratsam? Dort würde ich dann wohl E9 per sofort bekommen.

Ich wäre dankbar für Ratschläge, da ich aktuell nicht weiter weiß.
« Last Edit: 13.09.2025 03:54 von Admin2 »

clarion

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #1 am: 11.09.2025 11:19 »
Wieso, das kannst Du doch leicht ausrechnen, was für Dich günstiger ist. Und wenn die Leute im FA nicht nachtragend ist, wird man Dich doch befördern, oder? Hast Du gefragt?

nero

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #2 am: 11.09.2025 13:43 »
Das eine Jahr Wartezeit ergibt sich wahrscheinlich aus dem Gesetz. In NRW muss ein Jahr die höherwertigen Tätigkeiten durchgeführt haben, damit man befördert werden kann.
Ich kenne viele Kommunen in NRW denen reicht eine Bestätigung, dass die „alte“ Stelle grundsätzlich von den Tätigkeiten für eine Beförderung ausgereicht hätte. Die Finanzämter in NRW haben Gruppenbewertung, so dass bereits höherwertige Tätigkeiten ausgeübt wurden. Mit einer solchen Bestätigung des alten Dienstherren, befördern viele Kommunen in NRW direkt mit Einstellung.

gerzeb

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #3 am: 11.09.2025 14:20 »
Das eine Jahr Wartezeit ergibt sich wahrscheinlich aus dem Gesetz. In NRW muss ein Jahr die höherwertigen Tätigkeiten durchgeführt haben, damit man befördert werden kann.


Falsch, die Erprobungszeit nach § 7 (4) LVO NRW beträgt in Laufbahngruppe 1 nur drei Monate.

nero

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #4 am: 11.09.2025 20:10 »
Das stimmt. War vom gehobenen Dienst ausgegangen. Aber wie kann es dann sein, dass die Staatskanzlei der Kommune auferlegen kann, dass ein Jahr gewartet werden muss?

Pfannkuchen5

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #5 am: 12.09.2025 08:17 »
Moin, erstmal danke für die Antworten. Ich hätte sicherlich auch das Land, um das es geht, dazu schreiben sollen. Es handelt sich nicht um das Land NRW, sondern S-H.
Die Begründung der Staatskanzlei lautet, dass ich keinerlei Erfahrungen im Bereich der Kommunalverwaltung/Kommunalabgaben habe, da ich zuvor eben Berufserfahrung im Finanzamt gesammelt habe.

Es hat sich jetzt evtl. eine Möglichkeit gefunden, um dieser 1-jährigen Bewährungsfrist entgegenzuwirken. Ich werde berichten, ob diese Erfolg hatte.

Organisator

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Antw:"Besoldungsproblem" Land/Kommune
« Antwort #6 am: 12.09.2025 08:33 »
Da eine Beförderung gerade mal 100 Euro netto ausmacht würde ich die Entscheidung über den Wechsel zur Kommune vorrangig daran festmachen, wo es dir am besten gefällt.