Autor Thema: Stellenbewerbungen  (Read 986 times)

NIPA

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Stellenbewerbungen
« am: 11.09.2025 14:51 »
Hallo zusammen,

bei uns in der Kommune wurde nach 1,5 Jahren die externe Stellenbewertung abgeschlossen. Ergebnis: Einige Kollegen werden höhergruppiert, die meisten bleiben in ihrer bisherigen Eingruppierung, und ein nicht unerheblicher Teil hat die Mitteilung bekommen, dass ihre bisherige Eingruppierung eigentlich zu hoch war.

Vor Beginn der Bewertung hatte der Arbeitgeber jedoch erklärt, dass in solchen Fällen keine Herabgruppierung vorgenommen wird.

Meine Frage ist nun: Könnte der Arbeitgeber in einem halben Jahr trotzdem entscheiden, doch alle betroffenen Mitarbeiter herabzugruppieren? Wäre das rechtlich so einfach möglich?

Danke schon mal für eure Einschätzungen!

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #1 am: 11.09.2025 15:26 »
Lässt sich ein "Muster" erkennen?

z.B. Verwaltungsmitarbeiter, oder Personalamt oder bestimmte Bereiche  hauptsächlich zu hoch eingruppiert?
Wie steht der technische Bereich da, mit Bauhof, Techniker, Ingenieure etc.?

clarion

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #2 am: 11.09.2025 15:45 »
Einfach so wäre es nicht möglich.

Theoretisch könnte Euer AG eine Änderungskündigung aussprechen. Diese müsst ihr aber nicht annehmen, und könntet eine Kündigungsschutzklage erheben.  Ich glaube aber die Begründung: Wir haben ins in der Eingruppierung geirrt, wäre nicht tragfähig.

Wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitsgeber anfängt, Arbeitsplätze neu zuzuschneiden, so dass die Eingruppierung und Ihre Bezahlungen passiger werden.

MeinerEiner

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« Antwort #3 am: 11.09.2025 23:24 »
Niemand wird eingruppiert.

MoinMoin

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #4 am: 12.09.2025 06:06 »
Einfach so wäre es nicht möglich.

Theoretisch könnte Euer AG eine Änderungskündigung aussprechen. Diese müsst ihr aber nicht annehmen, und könntet eine Kündigungsschutzklage erheben.  Ich glaube aber die Begründung: Wir haben ins in der Eingruppierung geirrt, wäre nicht tragfähig.

Wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitsgeber anfängt, Arbeitsplätze neu zuzuschneiden, so dass die Eingruppierung und Ihre Bezahlungen passiger werden.
Kleiner Widerspruch.
Wenn ein Eingruppierungsirrtum vorliegt und man in seinem Arbeitsvertrag nicht explizit stehen hat, dass man Tätigkeiten der EGx übertragen bekommt, dann ist es sehr einfach möglich.
Denn man ist aufgrund der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Und der AG kann dann einfach das geringere Entgelt überweisen ohne irgendwelche Änderungskündigungen.

MaLa

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #5 am: 12.09.2025 08:29 »
Ein Eingruppierungsirrtum geht in beide Richtungen, nicht nur FÜR den AN, es kann auch GEGEN ihn sprechen.

Sofern keine Tätigkeiten einer bestimmten EG Vertraglich fixiert ist, kanns auch runter gehen sofern die übertragenen Tätigkeiten von Anfang an die gleichen waren und und eine Niedrigere EG Rechtfertigen.

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #6 am: 12.09.2025 09:16 »
Eben. Sofern die Rechtsmeinung der externen Stelle zutrifft, also der Fall des Eingruppierungsirrtums vorliegt, sind die Beschäftigen schon "immer" qua Tarifautomatik in der niedrigeren EG eingruppiert. Ein "bisherige EG war eigentlich zu hoch" kann es gar nicht geben, lediglich das Gehalt hätte man an der falschen EG abgelesen und zuviel ausbezahlt. Damit gibt es auch keine Herabgruppierung, die betroffenen Kollegen waren stets in der niedrigeren EG eingruppiert.

Da allerdings auch die externe Stelle lediglich eine Rechtsmeinung zur EG kund tut, kann der AG auch bei seiner bisherigen eigenen Rechtsmeinung bleiben. Müsste er aber nicht. Sofern er darf, kann er auch über/außertariflich zahlen. Muss er aber nicht.

@TE: Lässt sich die Frage von JahrhundertwerkTVÖD beantworten?

cUmydQGVF5pEdG

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Antw:Stellenbewerbungen
« Antwort #7 am: 12.09.2025 10:02 »
Kann in diesem Fall der AG die 6 Monate (Ausschlussfrist) zu viel bezahltes Gehalt zurückfordern?

MoinMoin

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« Antwort #8 am: 12.09.2025 10:30 »
Kann in diesem Fall der AG die 6 Monate (Ausschlussfrist) zu viel bezahltes Gehalt zurückfordern?
Ja