Bei der Frage, ob Voll- oder Teilrente, gibt es folgende Dinge zu überlegen:
1.) Vollrente
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten.
b) Die betriebliche Altersvorsorge im ÖD startet schon zum Zeitpunkt der vorgezogenen Altersrente, ggf. allerdings mit den gleichen Abschlägen
c) Man hat allerdings keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, sofern man länger als 6 Wochen krank ist (Die Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt bestehen)
d) Wegen c sinkt der Krankenkassenbeitrag für das Gehalt, so hat man etwas mehr "netto" vom "brutto"
e) Man kann für den Fall der Arbeitslosigkeit oder Insolvenz keine Ansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zusätzlich zur Rente realisieren
f) Man rutscht durch den Bezug der Betriebsrente in der Steuerprogression leicht nach oben
2.) Teilrente von 99,99 %
a) Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze
b) Die betriebliche Altersvorsorge startet noch nicht
c) Wenn man mehr als sechs Wochen krank ist, nachdem die Altersrente gestartet ist, kann man zusätzlich zur Rente noch Krankengeld von der gesetzlichen KV bekommen
d) Der Krankenkassenbeitrag bleibt in der bisherigen Höhe bestehen
e) Man kann für einen begrenzten Zeitraum Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit geltend machen.
f) Man zahlt weniger Steuern, weil man mehr KV Beitrag zahlt und weniger Einnahmen hat
Dennoch hat (1) gegenüber (2) durch die zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge erstmal einen finanziellen Vorsprung. Diesen Vorteil kann (2) dadurch kompensieren, dass er in der Zeit zwischen dem Bezug der Teilrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze lange krank wird und über einen längeren Zeitraum Krankengeld erhält.
Ich bin ein Freund von Beispielen. Daher hier mal ein einfaches Beispiel:
möglicher Betriebsrentenanspruch 500 EUR
möglicher Krankengeldanspruch 2000 EUR
(1) bekommt von 65 bis 67 Jahren insgesamt 24 Monate jeweils 500 EUR, also 12.000 EUR (Dazu kommen noch der geringere KV Beitrag, abzüglich etwas mehr Steuern; daher ist die Berechnung etwas ungenau)
(2) bekommt dafür zusätzlich zur Rente monatlich 2000 EUR Krankengeld, sobald er mehr als sechs Wochen krank ist.
(2) hätte somit gegenüber (1) nur dann insgesamt einen finanziellen Vorteil, wenn er in den nächsten 24 Monaten für mehr als 6 Monate Krankengeld bekommen würde. Ausgehend von sechs Wochen Lohnfortzahlung müsste er somit in den nächsten 24 Monaten mindestens 7 1/2 Monate krank sein, nur um bei dem Beispiel auf +-0 zu kommen.
Das ist natürlich nicht völlig ausgeschlossen, dass man so lange krank wird, aber statistisch dennoch eher unwahrscheinlich.
Anders ausgedrückt: Wenn ein privater Versicherungsvertreter des Vertrauens kommen würde und fragen würde, ob man bereit wäre, eine private Krankentagegeldversicherung im Wert von 65 EUR / Tag für einen monatlichen Beitrag von nur 500 EUR abzuschließen, würde man das tun?