Das hängt ja auch immer maßgeblich damit zusammen "wie" man die Thematik betrachten möchte. In meiner eigenen Berechnung die ich im Rahmen einer Diskussion vor einiger Zeit mal erstellt hatte ich das mal das von der Warte des
Arbeitgeber-Bruttos gesehen. Also das was der Arbeitgeber für Angestellte oder Beamte ausgibt. Da kam beispielsweise bei A13/E13 in meiner Berechnung eine Differenz von 416.717,03 € raus, die man mit Beamten einsparen würde.
Davon ausgehend mit 35 Dienstjahren und 13 Jahren bis zum Verscheiden könnte man die Eingesparte Differenz auch für die Beihilfe denken und das wäre dann bei 48 Beamten-Jahren dann 8.681 € pro Jahr für die Beihilfeausgaben. Je nachdem ob die höher oder geringer ausfallen, wären also Einsparungen drin oder nicht und jetzt mal multipliziert mit x Anzahl der Beamten ist auch dann der entsprechende Bruchteil für die Personalkosten/Bereitstellung der Beihilfestelle an sich damit drin.
In meiner Berechnung mit dem Bund fanden die Stufenlaufzeiten statt + die Restzeit (13 Jahre) wurde dann mit dem Pensions-Brutto berechnet. Ich weiß jetzt gerade nicht - auch wenn es so im Titel steht - ob ich hier die
Stundendifferenz zwischen 39 und 41 Wochenstunden mit berücksichtigt habe oder nicht. Falls ja ist das mit drin, falls nein müsste man das noch entsprechend vergleichbar setzten. Aber ich glaub schon dass es hier drin ist.
Ich gebe
keine Gewähr für meine Berechnung und es ist nicht ausgeschlossen, dass irgendwo ein Denk-/Rechenfehler drin ist, aber das war so mein Ansatz gewesen.
