Autor Thema: Umwandlung Urlaubstage in freie Arbeitsstunden nach langer Abwesenheit  (Read 436 times)

kcpb

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guten Morgen,

ein Mitarbeiter bei uns war über 18 Monate krank und hat somit 50 Tage Urlaub in diesem Jahr (30T 2025 und 20T tariflich aus 2024). Er befindet sich aktuell bis Ende Oktober in der Wiedereingliederung und hat vorgeschlagen, dass er einen Teil seiner Urlaubstage nach der Wiedereingliederung in Stunden umwandelt und somit täglich weniger arbeiten könnte.
2 Tage pro Woche = 15,4 Stunden (2 x 7,7 Stunden)
wöchentliche AZ = 38,5 Stunden
verbleibende AZ = 38,5 ./. 15,4 = 23,1 Stunden

Diese 23,1 Stunden würde er auf 5 Tage/Woche verteilen und somit täglich 4,62 Stunden arbeiten.

ist sowas im Rahmen des TV-L, bzw. allgem. im Arbeitsrecht/Tarifrecht öD (Land Niedersachsen) wohl möglich? Ggfs. als Sonderausnahmevereinbarung?

Danke
LG kcpb

McOldie

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Der Erholungsurlaub ist nach dem Tarifrecht und dem Urlaubsrecht des BUrlG in ganzen Tagen zu nehmen

PeterMuellerchen

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Mir ist nur ein Fall wo sowas bei uns (NRW) mal genehmigt wurde. Da war der AN auch lange Krank und konnte den Urlaub einfach nichtmehr nehmen bevor er verfallen wäre.

Aber hier kann der Kollege ja offenbar den Urlaub noch abfeiern. Dann macht er eben nicht 5 Tage die Woche 4.62 Stunden sondern 3 Tage die Woche 7.7 Stunden und 2 Tage frei.