guten Morgen,
ein Mitarbeiter bei uns war über 18 Monate krank und hat somit 50 Tage Urlaub in diesem Jahr (30T 2025 und 20T tariflich aus 2024). Er befindet sich aktuell bis Ende Oktober in der Wiedereingliederung und hat vorgeschlagen, dass er einen Teil seiner Urlaubstage nach der Wiedereingliederung in Stunden umwandelt und somit täglich weniger arbeiten könnte.
2 Tage pro Woche = 15,4 Stunden (2 x 7,7 Stunden)
wöchentliche AZ = 38,5 Stunden
verbleibende AZ = 38,5 ./. 15,4 = 23,1 Stunden
Diese 23,1 Stunden würde er auf 5 Tage/Woche verteilen und somit täglich 4,62 Stunden arbeiten.
ist sowas im Rahmen des TV-L, bzw. allgem. im Arbeitsrecht/Tarifrecht öD (Land Niedersachsen) wohl möglich? Ggfs. als Sonderausnahmevereinbarung?
Danke
LG kcpb