Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.
Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.
2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.
3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.
Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.
Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.
Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.
Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.
Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."
Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.
Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.