Autor Thema: Stufenzuordnung nach Absolvierung Verwaltungslehrgang II  (Read 790 times)

Aktenstapel

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Hallo zusammen,

ich konnte leider noch nicht zuverlässig in Erfahrung bringen, wie mit der Stufeneinteilung nach Absolvierung des Verwaltungslehrganges II verfahren wird und benötige daher Hilfe.

Im Juni 2023 beendete ich meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in einer NRW-Kommune und konnte meine aktuelle Stelle (eingestuft in E9b) besetzen. Hierfür begann ich im Oktober 2023 den Verwaltungslehrgang II.
Hier erhielt ich Entgeltgruppe E9a, Stufe 1 mit Zulage zu E9b.

Nach einem Jahr, im Juni 2024, erfolgte der erste Stufenaufstieg in Stufe 2, welcher jedoch nicht in E9b bzw. E9a mit Zulage zu E9b erfolgen konnte, da der Verwaltungslehrgang II nicht beendet war/ist.
Entsprechend wurde ich in Stufe 2 der Entgeltgruppe E9a eingestuft und die Zulage entfiel.

Voraussichtlich werde ich im März 2026 den Verwaltungslehrgang II abschließen und folglich in Entgeltgruppe E9b eingestuft.

Meine Frage wäre nun, wie mit der Stufenzuordnung umgegangen wird?
Müsste ich die Stufe 2 nochmal von vorne beginnen oder kann kann im Juni 2026 eine Einstufung in Stufe 3 der Entgeltgruppe E9b erfolgen?

Stufe 1 - 06/2023 E9a + Zulage zu E9b
Stufe 2 - 06/2024 E9a
Stufe 3 - ?

Für eine Auflösung wäre ich sehr dankbar.

ich1974

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Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

Aktenstapel

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Eigentlich sollte hier die Zulage zur Stufe 2 für die EG 9b bezahlt werden.

Im TVöD ist eine stufengleiche Höhergruppierung vorgesehen. Da Du im März 2026 noch in der Stufe 2 bist erfolgt auch die Höhergruppierung in Stufe 2 und die Stufenlaufzeit beginnt von vorne.

Solltest Du aber erst im Juni höhergruppiert werden und Du schon/gleichzeitig in Stufe 3 aufsteigen müsste die Höhergruppierung eigentlich zur Stufe 3 in 9b führen.

Der Wegfall der Zulage zu E9b Stufe 2 wurde wie folgt begründet: "Findet während der Absolvierung eines Verwaltungslehrgangs ein Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe, in der Beschäftigte bislang eingruppiert sind, statt, führt dies zu einer Reduzierung der persönlichen Zulage nach Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA.".

Dies geht wohl aus dem Urteil vom 8. Dezember 2022 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf mit Aktenzeichen 5 Sa 39/22 hervor.

Die Höhergruppierung zu E9b wird wohl gleich nach Absolvierung des Lehrgangs, also im März 2026, erfolgen. Wüsste aktuell nicht, warum dies erst im Juni 2026 geschehen soll  :-\

horstman

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Bei mir war die Situation ähnlich, als ich mich zum VL II angemeldet, ihn absolviert und bestanden habe.

Vorab ein paar Anmerkungen:
1. Das angeführte Urteil passt gar nicht zu deinem Fall, da der im Urteil benannte Arbeitgeber sich zuerst in der Bezahlung geirrt hatte und nachträglich das zu viel gezahlte Entgelt zurückgefordert hatte. Die Klägerin hat quasi auf Wiederherstellung des unrechtmäßigen Zustands geklagt und hat daher zu Recht den Rechtsstreit verloren.

2. Ein Wegfall der Zulage während du den VL II machst ist unzulässig.

3. Eine Sache, die man verstehen muss, ist, dass in diesem (deinem) Fall die Laufzeiten der Eingruppierung und des Engelts nicht parallel laufen.

Zum Glück hat mein Personaler das damals (und bis heute) richtig gemacht. Ich versuche es mal an deinem Beispiel zu erläutern. Sei(d) aber bitte nachsichtig mit mir, wenn sich irgendwo ein Fehler einschleicht. Bin kein Profi. Denke aber, dass ich weiterhelfen kann.

Ich gehe davon aus, dass dir die Tätigkeit nach E9b ab Juni 2023 wirksam übertragen wurde.
Dann warst du ab 06/23 in E9a Stufe 1 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/23 bis 05/24.
Ab 06/24 bis du in E9a Stufe 2 eingruppiert. Stufenlaufzeit: 06/24 bis 05/26. usw.

Das dir zustehende Entgelt müsste nach folgendem Schema gezahlt werden:
06/23 bis 08/23 --> E9a Stufe 1
09/23 bis 08/24 --> mit Zulage zur E9b Stufe 1 (gem. Vorbem. zur EGO Anl. 1 Ziff. 7 Abs. 3 S. 2)
09/24 bis 08/26 --> mit Zulage zur E9b Stufe 2 usw.

Wenn du im März 2026 den VL II erfolgreich bestehst, wirst du dann in E9b Stufe 2 eingruppiert sein (stufengleiche Höhergruppierung). Die Stufenlaufzeit beginnt von vorne, also E9b Stufe 2 Laufzeit: 03/26-02/28 usw.

Und jetzt wird es interessant:
Dein Entgeltanspruch läuft ab 03/26 wie oben beschrieben fort, mit dem unwesentlichen Unterschied, dass es keine Zulage mehr ist, sondern das "richtige" Entgelt nach E9b Stufe 2. Allerdings nur bis 08/26, da du ab 09/26 Anspruch auf Entgelt nach E9b Stufe 3 hast. Ja, habe ich auch zuerst nicht geglaubt. Steht aber auch in der Vorbemerkung zur EGO: Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 3: "In diesem Falle erhält die/der Beschäftigte das Entgelt, das sie/er erhalten hätte, wenn sie/er in dem in Absatz 3 Satz 2 genannten Zeitpunkt in der höheren Entgeltgruppe eingruppiert wäre." i. V. m. Abs. 3 S. 2: "Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Kurz zusammengefasst bedeutet dies:
1. Nach erfolgreichem VL II - Abschluss bist du in E9b Stufe 2 eingruppiert, und deine Laufzeit beginnt von vorne, also ab 03/26.
2. Die Laufzeit deines Entgelts richtet sich nach dem Zeitpunkt des Zulagenanspruchs, also ab 09/23.

Aktuell zahlt dir dein Arbeitgeber zu wenig Geld. Ab 06/24 ist keiner der in der Anlage 1 Ziff. 7 Abs. 4 S. 1 und 2 der Vorbemerkung zur EGO benannten Tatbestände für einen Wegfall der Zulage eingetreten.
Fordere dein dir tariflich zustehendes Entgelt ein, wenn nötig mit Anwalt.