Ich habe eine befristete Stelle an einer Schule übernommen. Den Vertrag habe ich am ersten Arbeitstag vor Ort unterschrieben, und 10 Minuten später war ich schon im Unterricht. Seit diesem Tag arbeite ich nun seit drei Wochen.
Mir ist bewusst, dass die Bearbeitung einer Neueinstellung etwas Zeit in Anspruch nimmt, aber ich habe seit drei Wochen kein Zeichen erhalten, dass irgendetwas bearbeitet wird. AOK weisst nichts von meiner Einstellung, alles läuft immer noch wie vor der Einstellung. Ich habe weder Post von der Rentenversicherung noch von der Bezirksregierung oder einer anderen Stelle bekommen. Seit 3 Wochen absolute Funkstille.
Es wurde mir bereits bestätitigt, dass alle Einstellungsunterlagen vollständig angekommen sind, es liegt also nicht an fehlenden Unterlagen.
Ich habe die Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung angerufen und eine nichts sagende Antwort bekommen, dass sie erst schauen muss und sich innerhalb von einer unbestimmten Zeit zurückmeldet. Daraufhin habe ich bei der Schulleitung nachgefragt, was los sei. Der Schulleiter findet alles auch merkwürdig und er konnte es auch nicht genau sagen. Aber er meinte, es könne sein, dass der Personalrat nicht zugestimmt habe. Außerdem zeigte er sich überrascht darüber, dass ich nach E13 eingruppiert wurde; seiner Meinung nach stünde mir nur E11 zu und dies sollte eventuell korrigiert werden.
In meinem Vertrag ist jedoch ausdrücklich E13 festgehalten. Wäre dort E11 angegeben gewesen, hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben.
Meine Fragen sind daher:
Ist es üblich, dass das Einstellungsverfahren so lange dauert, obwohl man schon arbeitet? Was hat das Personalrat noch damit zu tun, ich wurde ja schon eingestellt? Wie kann es sein, dass ich schon unterrichte, obwohl sie es intern noch nicht klären konnten?
Kann die Bezirksregierung meine Eingruppierung trotz des unterschriebenen Vertrags nachträglich und ohne meine Zustimmung ändern und mein Gehalt reduzieren? Ich habe etwas über "deklarative" und "konstitutuve" Angaben gelesen. Sind die Angaben im Arbeitsvetrag also nicht immer bindend für den Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber öffentlich ist?