Autor Thema: Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit  (Read 942 times)

Michael12345

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Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« am: 21.09.2025 12:03 »
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.

Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.

Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.

Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.

Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?

Viele Grüße   
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railjet

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #1 am: 21.09.2025 21:45 »
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.

Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.

Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.

Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.

Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?

Viele Grüße

Über die Nachversicherung werden Sie mit Personen gleichgestellt, für die während ihrer Beschäftigung Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden.
Das LfF entrichtet nachträglich für Ihre Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
bzw. an eine berufsständische Versorgungseinrichtung, wenn kein
Aufschubgrund vorliegt.
Das Land trägt die Beiträge alleine
Zu beachten ist: Es werden keine Beiträge zur Zusatzversorgung nachversichert.
§181 SGB VI

Organisator

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #2 am: 22.09.2025 08:09 »
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Nachversicherung von Beamten auf Zeit.

Beispiel: Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers: 5.000 € (Arbeitnehmerbrutto). Er zahlt von den 5.000 € einen Beitrag in die Rentenversicherung, ebenso der Arbeitgeber.

Der Beamte hat ein Bruttoeinkommen von 5.000 € und scheidet aus. Der Dienstherr versichert nach. Soweit ich weiß, erfolgt dies jedoch nur mit dem Arbeitgeberanteil.

Als Berechnungsgrundlage der Rentenpunkte dient das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers. Bei einem Beamten wird nur der Arbeitgeberanteil nachversichert, bei einem Arbeitnehmer zahlen er selbst und der Arbeitgeber.

Hat der Beamte nach dem Ausscheiden nun die gleiche Anzahl an Rentenpunkten wie der Arbeitnehmer oder hat er nur die Hälfte bzw. weniger als der Arbeitnehmer?

Viele Grüße

Gleiche Anzahl - der ehemalige Dienstherr trägt die AG und AN-Anteile; also knapp 20 % von 5.000 €.

Rentenonkel

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #3 am: 22.09.2025 08:18 »
Die Nachversicherung erfolgt vom Bruttogehalt und der Dienstherr trägt Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil.

Allerdings hat der Beamte im Vergleich zum Tarifbeschäftigten ein geringeres Bruttogehalt. Auch wird er nicht in der betrieblichen Altersvorsorge nachversichert.

So gibt es nicht nur ein Delta zu der bisherigen Versorgung, sondern auch zu vergleichbaren Anwartschaften derjenigen, die die ganze Zeit Tarifbeschäftigte waren.

Michael12345

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #4 am: 22.09.2025 13:08 »
Hm interessant.
Naja wenn man E13 mit A13 vergleicht, hat der Beamte ein höheres Bruttogehalt bis E13 Stufe 3.

Brutto Lohnzettel:
E13 Stufe1: 4630€
E13 Stufe2: 4970€
E13 Stufe3: 5220€
E13 Stufe4: 5713€

A13 Stufe 5: 5250€
A13 Stufe 6: 5460€
______________________
Erst ab Stufe 4 wird es mehr.

Meines Wissens zählen für die Rentenpunkte die Angaben auf dem Lohnzettel ( Arbeitnehmerbrutto 5220€ E13 Stufe 3) und nicht die Aufwendungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberbrutto also ca. 6500€). Das Arbeitgeber-Brutto ist zwar deutlich höher, zählt aber nicht für die Rentenpunkte.

Mir wurde in der Personalabteilung kommuniziert, dass der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Vielleicht war das nur eine Ungenauigkeit. Letztendlich zählen meines Wissens für die Rentenpunkte das Brutto, welches auf dem Lohnzettel steht (5220€ und nicht die 6500€), also die obige Tabelle. Also eigentlich egal was der Dienstherr einzahlt entscheident ist das Brutto auf dem Lohnzettel (E13 erstes Jahr 4630€, nach einem Jahr 4970€, nach zwei weiteren Jahren 5220€). Was bedeutet, dass der Beamte durch die Nachversicherung nach 6 jahren mehr Rentenpunkte hat als der Tarifbeschäftigte. Vorausgesetzt man ist frischer Absolvent, steigt also mit Stufe1 E13 oder Stufe 5 A13 ein.

Ist vll ein Spezialfall für Mitarbeiter auf Zeit an einer Uni.

Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich darum, mich zu korrigieren.
« Last Edit: 22.09.2025 13:21 von Michael12345 »
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Michael12345

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #5 am: 22.09.2025 13:16 »
sry für den doppelpost, da lief was schief.
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railjet

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #6 am: 22.09.2025 13:31 »
Hm interessant.
Naja wenn man E13 mit A13 vergleicht, hat der Beamte ein höheres Bruttogehalt bis E13 Stufe 3.

Brutto Lohnzettel:
E13 Stufe1: 4630€
E13 Stufe2: 4970€
E13 Stufe3: 5220€
E13 Stufe4: 5713€

A13 Stufe 5: 5250€
A13 Stufe 6: 5460€
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Erst ab Stufe 4 wird es mehr.

Meines Wissens zählen für die Rentenpunkte die Angaben auf dem Lohnzettel ( Arbeitnehmerbrutto 5220€ E13 Stufe 3) und nicht die Aufwendungen des Arbeitgebers (Arbeitgeberbrutto also ca. 6500€). Das Arbeitgeber-Brutto ist zwar deutlich höher, zählt aber nicht für die Rentenpunkte.

Mir wurde in der Personalabteilung kommuniziert, dass der Dienstherr nur den Arbeitgeberanteil zahlt. Vielleicht war das nur eine Ungenauigkeit. Letztendlich zählen meines Wissens für die Rentenpunkte das Brutto, welches auf dem Lohnzettel steht (5220€ und nicht die 6500€), also die obige Tabelle. Also eigentlich egal was der Dienstherr einzahlt entscheident ist das Brutto auf dem Lohnzettel (E13 erstes Jahr 4630€, nach einem Jahr 4970€, nach zwei weiteren Jahren 5220€). Was bedeutet, dass der Beamte durch die Nachversicherung nach 6 jahren mehr Rentenpunkte hat als der Tarifbeschäftigte. Vorausgesetzt man ist frischer Absolvent, steigt also mit Stufe1 E13 oder Stufe 5 A13 ein.

Ist vll ein Spezialfall für Mitarbeiter auf Zeit an einer Uni.

Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich darum, mich zu korrigieren.

Der Angestellte erhält zusätzlich noch VBL Arbeitgeberanteile. Aber der Beamte erhält in Bayern in A13 mehr Weihnachtsgeld als der Angestellte außerdem müssen auch Dinge wie der Familien und Ortszuschlag und die Strukturzulage berücksichtigt werden.
Im Endeffekt wird es Zeit, dass in Bayern eine Altersgeldregelung eingeführt wird. Auch in Hinblick auf solche Situationen mit Beamten auf Zeit

Michael12345

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #7 am: 22.09.2025 13:49 »
Klar, Tarifbeschäftigte bekommen den VBL-Anteil des Arbeitgebers. Das führt aber dazu, dass die VBL auch vom Arbeitnehmer abgezogen wird (Einzahlen tut ja nicht nur der Arbeitgeber sondern auch der Arbeitnehmer). Zusätzlich führt das zu einer Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Bruttos (durch den Arbeitgeberbeitrag) und der Arbeitnehmer muss mehr Rente-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Er muss mehr GKV zahlen ohne Gegenleistung. Das macht ca. 140 € weniger Netto im Monat als ohne VBL. (VBL-klassik) E13 Stufe 3.
Klar bekommt man Rente, aber will man sich darauf verlassen? Wenn die VBL Pleite ist dann gibts nichts. Umlagesysteme führen leider meist in ein Schneeballsytem. Würde man z.B. die Beschäftigten im Öffentlichendienst halbieren (digitalisierung), wer zahlt dann noch VBL? Also müsste der Staat einspringen, oder gekürzt werden.

Würde man das Geld den Leuten lasse, hätte sie mehr davon, weil man es sinnvoll anlegen kann.
« Last Edit: 22.09.2025 14:05 von Michael12345 »
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ich1974

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #8 am: 23.09.2025 13:28 »
Erfolgt die Nachversicherung aufgrund der letzten Besoldung? Oder wie es richtig sein müsste aufgrund der durchlaufenen Ämter und deren Besoldung: z.B. zwei Jahre A9, zwei Jahre A10, drei Jahre A11 sprich die Nachversicherung erfolgt vom jeweiligen Jahreseinkommen zum jeweiligen Beitragssatz.

railjet

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #9 am: 23.09.2025 13:33 »
Erfolgt die Nachversicherung aufgrund der letzten Besoldung? Oder wie es richtig sein müsste aufgrund der durchlaufenen Ämter und deren Besoldung: z.B. zwei Jahre A9, zwei Jahre A10, drei Jahre A11 sprich die Nachversicherung erfolgt vom jeweiligen Jahreseinkommen zum jeweiligen Beitragssatz.

Die Nachversicherung führt dazu, dass die Beamten so gestellt werden, als ob sie bereits während der Beamtentätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen wären. Die rentenrechtlichen Ansprüche richten sich fortan nach Rentenrecht.
Im Prinzip wird die höhe der Bruttobesoldung für das jeweilige Jahr als Grundlage genommen. Also nicht die Besoldung des derzeitigen Amtes

Rentenonkel

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #10 am: 23.09.2025 13:56 »

Klar bekommt man Rente, aber will man sich darauf verlassen? Wenn die VBL Pleite ist dann gibts nichts. Umlagesysteme führen leider meist in ein Schneeballsytem. Würde man z.B. die Beschäftigten im Öffentlichendienst halbieren (digitalisierung), wer zahlt dann noch VBL? Also müsste der Staat einspringen, oder gekürzt werden.

Würde man das Geld den Leuten lasse, hätte sie mehr davon, weil man es sinnvoll anlegen kann.

1.) Die in die VBL eingezahlten Beiträge sind unverfallbar. Daher haftet der Staat für diese Beiträge. Die sind nach Art. 14 GG geschützt. Solange es also das Grundgesetz und das BVerfG gibt, geht die VBL daher nicht pleite.

Sollte das doch der Fall sein, ist die Betriebsrente sicherlich das kleinste Problem, was wir dann haben werden.

2.) Ich hatte es schon mehrfach erwähnt, wiederhole es aber gerne: Die VBL sichert auch die biometrischen Risiken der Erwerbsminderung und des Todes mit ab. Es gibt Menschen, die können diese Risiken aufgrund von Vorerkrankungen privat gar nicht absichern.

3.) Es wird oft unterschätzt, wieviel Kapital notwendig ist, um eine ähnlich hohe Anwartschaft bei einem privaten Anbieter des Vertrauens anzusparen. Um eine dynamische Rente von 100 EUR zu erhalten, muss man je nach Anbieter bis zum Rentenbeginn etwa 30.000 EUR angespart haben. Ausgehend von E 13 dürfte sich die betriebliche Altersvorsorge im Alter 67 bei etwa 500 EUR bewegen. Daher müsste man bis zum Ausscheiden etwa 150.000 EUR an Kapital aufgebaut haben, nur um in etwa auf die gleiche Anwartschaft zu kommen.

Daher bestreite ich, dass man auf dem freien Kapitalmarkt für 140 EUR im Monat eine sinnvollere Absicherung bei Erwerbsminderung und eine sinnvollere Absicherung für Hinterbliebene findet und gleichzeitig von dem Rest der 140 EUR eine ähnlich hohe private Absicherung finanzieren kann, die am Ende mehr als die besagten 500 EUR im Monat als dynamische Rente auszahlt.

Selbst wenn man diese Risiken ausblendet, dürfte es sehr schwer werden. Dann vergleicht man allerdings Äpfel mit den Birnen ...

Michael12345

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #11 am: 24.09.2025 07:27 »

Klar bekommt man Rente, aber will man sich darauf verlassen? Wenn die VBL Pleite ist dann gibts nichts. Umlagesysteme führen leider meist in ein Schneeballsytem. Würde man z.B. die Beschäftigten im Öffentlichendienst halbieren (digitalisierung), wer zahlt dann noch VBL? Also müsste der Staat einspringen, oder gekürzt werden.

Würde man das Geld den Leuten lasse, hätte sie mehr davon, weil man es sinnvoll anlegen kann.

1.) Die in die VBL eingezahlten Beiträge sind unverfallbar. Daher haftet der Staat für diese Beiträge. Die sind nach Art. 14 GG geschützt. Solange es also das Grundgesetz und das BVerfG gibt, geht die VBL daher nicht pleite.

Sollte das doch der Fall sein, ist die Betriebsrente sicherlich das kleinste Problem, was wir dann haben werden.

2.) Ich hatte es schon mehrfach erwähnt, wiederhole es aber gerne: Die VBL sichert auch die biometrischen Risiken der Erwerbsminderung und des Todes mit ab. Es gibt Menschen, die können diese Risiken aufgrund von Vorerkrankungen privat gar nicht absichern.

3.) Es wird oft unterschätzt, wieviel Kapital notwendig ist, um eine ähnlich hohe Anwartschaft bei einem privaten Anbieter des Vertrauens anzusparen. Um eine dynamische Rente von 100 EUR zu erhalten, muss man je nach Anbieter bis zum Rentenbeginn etwa 30.000 EUR angespart haben. Ausgehend von E 13 dürfte sich die betriebliche Altersvorsorge im Alter 67 bei etwa 500 EUR bewegen. Daher müsste man bis zum Ausscheiden etwa 150.000 EUR an Kapital aufgebaut haben, nur um in etwa auf die gleiche Anwartschaft zu kommen.

Daher bestreite ich, dass man auf dem freien Kapitalmarkt für 140 EUR im Monat eine sinnvollere Absicherung bei Erwerbsminderung und eine sinnvollere Absicherung für Hinterbliebene findet und gleichzeitig von dem Rest der 140 EUR eine ähnlich hohe private Absicherung finanzieren kann, die am Ende mehr als die besagten 500 EUR im Monat als dynamische Rente auszahlt.

Selbst wenn man diese Risiken ausblendet, dürfte es sehr schwer werden. Dann vergleicht man allerdings Äpfel mit den Birnen ...

Vll als Zusatz: 140€ führt der Arbeitnehmer ab: 83€ VBL; 254€ VBL vom Arbeitgeber und zusätzlich 60€ nochmal der Arbeitnehmer weil durch den Arbeitgeberanteil das Sozialversichungspflichtige Brutto steigt. Also höhere GKV, DRV, etc Beiträge.

83€+254€ = 334€ pro Monat Verzinst auf 35 Jahre 6%p.a (was durchaus realistisch und aktuell sogar konservativ geschätzt ist) ergibt 465.000€ vor Steuern. Natürlich darf man nicht zu einer Versicherung gehen, die massig Gebühren und laufende kosten hat. Das muss man privat machen ohne Zwischenhändler (Versicherung).
« Last Edit: 24.09.2025 07:40 von Michael12345 »
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Rentenonkel

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Antw:Nachversicherung DRV bei Beamten auf Zeit
« Antwort #12 am: 24.09.2025 12:49 »
Diese Rechnung geht nicht auf, weil man den Arbeitgeberanteil nicht ausgezahlt bekommt.

Das ist auch undenkbar, weil der Grund, warum der Arbeitgeber den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge unterstützt, darin liegt, dass so der Mitarbeiter ähnlich wie ein Beamter ein Leben lang und in allen denkbaren Situationen eine Versorgung erhält, die ihn nicht in die Versuchung kommen lassen würde, anfällig für Korruption oder Bestechung zu werden.

Wenn der Mitarbeiter nach fünf Jahren erwerbsgemindert würde, die Ehefrau mit den Aktien durchbrennt, oder man nach 18 Jahren Ruhestand noch nicht ablebt, kann diese von Dir aufgestellte Rechnung nicht aufgehen. Aktien alleine sichern keine biometrischen Risiken ab. So würden die Menschen, die schon bei Aufnahme der Beschäftigung krank oder schwerbehindert sind, durchs Raster fallen, weil die sich privat nicht gegen Erwerbsminderung oder Tod zusätzlich absichern könnten. Wie bei allen Risikoversicherungen wird daher das Risiko auf viele Schultern verteilt.

Im Übrigen dürfte, sofern der Arbeitgeberanteil ausgekehrt würde, auch das SV und Steuerpflichtige Brutto sich erhöhen. Bisher wirkt sich der Arbeitgeberanteil für die VBL nur insoweit aus, wie er die Freibeträge übersteigt. Somit dürfte sich der Nettobetrag entsprechend verringern. Auch müsste davon ja der Anteil abgezogen werden, der für den Versicherungsbeitrag notwendig wäre. Da etwa 25 % der Ausgaben der VBL für Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung bestimmt ist, hieße das im Umkehrschluss, dass man selbst bei einer guten privaten Vorsorge etwa 25 % vom Sparbeitrag für diese Risiken aufwenden müsste, oder sie einfach ausblendet.  Daher verbleibt für die aktienorientierte Anlage weit weniger als die von dir genannten 334 EUR / Monat über.

Und auch die von Dir genannten 6 % über die gesamte Laufzeit sind nicht realistisch, weil jeder Vermögensberater zum Ende der Sparphase sukzessive die Anlagen von aktienorientierten Anlagen in festverzinsliche Anlagen verschiebt und im Übrigen auch noch mindestens 25 % Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung fällig werden. Außerdem zeigen Studien, dass nur etwa jeder vierte bei einer Sparanlage mit einer Anlagedauer von mehr als 25 Jahren in der Lage ist, die Spardisziplin einzuhalten. Bei Verträgen, die nicht unkündbar sind, werden drei von vier vorher mit den entsprechenden Verlusten aufgelöst. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Die Erfahrungen bei der Riester Rente haben gezeigt, dass Menschen, die 2 % mehr vom Brutto als Netto erhalten, dieses Geld in erster Linie nicht für die Altersvorsorge aufwenden. Gerade bei Aufstockern (meistens Frauen mit Kindern) würde das Geld auf den Bedarf für Bürgergeld oder vergleichbare Leistungen angerechnet und ist so gar nicht frei verfügbar.

Daher wäre die Idee auch verfassungsrechtlich problematisch, da gutverdienende Männer davon überproportional profitieren würden, wären Frauen tendenziell im Nachteil wären. Insofern wäre die Idee ein Umverteilen von Unten nach Oben, von den Frauen zu den Männern und von den Schwerbehinderten zugunsten der Gesunden.

Alleine vor diesem Hintergrund ist es allenfalls denkbar, dass der Arbeitnehmeranteil ausgekehrt würde. Nur so kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Geld für die Zwecke eingesetzt wird, für die es gedacht ist.

Die meisten Menschen, die irgendwann in den Ruhestand gehen, sind übrigens froh und dankbar, diesen zusätzlichen Baustein zu haben. Er ist daher für die allermeisten Mitarbeitenden im ÖD sehr sinnvoll.

Und im Übrigen möchte ich mich auch gegen den Begriff des Schneeballsystems für das Umlagesystem wehren.

Ein Schneeballsystem ist ein illegales, betrügerisches Geschäftsmodell, bei dem die Einnahmen der ersten Teilnehmer ausschließlich durch die Anwerbung neuer Teilnehmer und deren Gelder generiert werden, statt durch den Verkauf von realen Produkten oder Dienstleistungen. Diese Methoden bauen auf einer sich endlos aufschaukelnden Kette von neuen Mitgliedern basieren, die letztlich unweigerlich zum Kollaps führen, wenn keine neuen Teilnehmer mehr gefunden werden.

Bei einem Umlagesystem dagegen reicht es aus, wenn die jeweiligen Kohorten zueinander in einem stabilen Verhältnis bleiben. Daher hat es sich auch schon seit vielen Jahrzehnten bewährt. Die Herausforderung, die es jetzt gibt, ist die, dass die älteste Kohorte (also die Leistungsempfänger) immer größer wird, während die anderen Kohorten immer kleiner werden. So gibt es ein ungesundes Verhältnis zueinander. Die Gründe dafür sind schon genannt worden und werden ja auch hier kontrovers diskutiert.

Das Umlagesystem der VBL oder der DRV hat jedenfalls mit einem Schneeballsystem nichts zu tun.