Diese Rechnung geht nicht auf, weil man den Arbeitgeberanteil nicht ausgezahlt bekommt.
Das ist auch undenkbar, weil der Grund, warum der Arbeitgeber den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge unterstützt, darin liegt, dass so der Mitarbeiter ähnlich wie ein Beamter ein Leben lang und in allen denkbaren Situationen eine Versorgung erhält, die ihn nicht in die Versuchung kommen lassen würde, anfällig für Korruption oder Bestechung zu werden.
Wenn der Mitarbeiter nach fünf Jahren erwerbsgemindert würde, die Ehefrau mit den Aktien durchbrennt, oder man nach 18 Jahren Ruhestand noch nicht ablebt, kann diese von Dir aufgestellte Rechnung nicht aufgehen. Aktien alleine sichern keine biometrischen Risiken ab. So würden die Menschen, die schon bei Aufnahme der Beschäftigung krank oder schwerbehindert sind, durchs Raster fallen, weil die sich privat nicht gegen Erwerbsminderung oder Tod zusätzlich absichern könnten. Wie bei allen Risikoversicherungen wird daher das Risiko auf viele Schultern verteilt.
Im Übrigen dürfte, sofern der Arbeitgeberanteil ausgekehrt würde, auch das SV und Steuerpflichtige Brutto sich erhöhen. Bisher wirkt sich der Arbeitgeberanteil für die VBL nur insoweit aus, wie er die Freibeträge übersteigt. Somit dürfte sich der Nettobetrag entsprechend verringern. Auch müsste davon ja der Anteil abgezogen werden, der für den Versicherungsbeitrag notwendig wäre. Da etwa 25 % der Ausgaben der VBL für Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung bestimmt ist, hieße das im Umkehrschluss, dass man selbst bei einer guten privaten Vorsorge etwa 25 % vom Sparbeitrag für diese Risiken aufwenden müsste, oder sie einfach ausblendet. Daher verbleibt für die aktienorientierte Anlage weit weniger als die von dir genannten 334 EUR / Monat über.
Und auch die von Dir genannten 6 % über die gesamte Laufzeit sind nicht realistisch, weil jeder Vermögensberater zum Ende der Sparphase sukzessive die Anlagen von aktienorientierten Anlagen in festverzinsliche Anlagen verschiebt und im Übrigen auch noch mindestens 25 % Kapitalertragssteuer auf die Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung fällig werden. Außerdem zeigen Studien, dass nur etwa jeder vierte bei einer Sparanlage mit einer Anlagedauer von mehr als 25 Jahren in der Lage ist, die Spardisziplin einzuhalten. Bei Verträgen, die nicht unkündbar sind, werden drei von vier vorher mit den entsprechenden Verlusten aufgelöst. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Die Erfahrungen bei der Riester Rente haben gezeigt, dass Menschen, die 2 % mehr vom Brutto als Netto erhalten, dieses Geld in erster Linie nicht für die Altersvorsorge aufwenden. Gerade bei Aufstockern (meistens Frauen mit Kindern) würde das Geld auf den Bedarf für Bürgergeld oder vergleichbare Leistungen angerechnet und ist so gar nicht frei verfügbar.
Daher wäre die Idee auch verfassungsrechtlich problematisch, da gutverdienende Männer davon überproportional profitieren würden, wären Frauen tendenziell im Nachteil wären. Insofern wäre die Idee ein Umverteilen von Unten nach Oben, von den Frauen zu den Männern und von den Schwerbehinderten zugunsten der Gesunden.
Alleine vor diesem Hintergrund ist es allenfalls denkbar, dass der Arbeitnehmeranteil ausgekehrt würde. Nur so kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass das Geld für die Zwecke eingesetzt wird, für die es gedacht ist.
Die meisten Menschen, die irgendwann in den Ruhestand gehen, sind übrigens froh und dankbar, diesen zusätzlichen Baustein zu haben. Er ist daher für die allermeisten Mitarbeitenden im ÖD sehr sinnvoll.
Und im Übrigen möchte ich mich auch gegen den Begriff des Schneeballsystems für das Umlagesystem wehren.
Ein Schneeballsystem ist ein illegales, betrügerisches Geschäftsmodell, bei dem die Einnahmen der ersten Teilnehmer ausschließlich durch die Anwerbung neuer Teilnehmer und deren Gelder generiert werden, statt durch den Verkauf von realen Produkten oder Dienstleistungen. Diese Methoden bauen auf einer sich endlos aufschaukelnden Kette von neuen Mitgliedern basieren, die letztlich unweigerlich zum Kollaps führen, wenn keine neuen Teilnehmer mehr gefunden werden.
Bei einem Umlagesystem dagegen reicht es aus, wenn die jeweiligen Kohorten zueinander in einem stabilen Verhältnis bleiben. Daher hat es sich auch schon seit vielen Jahrzehnten bewährt. Die Herausforderung, die es jetzt gibt, ist die, dass die älteste Kohorte (also die Leistungsempfänger) immer größer wird, während die anderen Kohorten immer kleiner werden. So gibt es ein ungesundes Verhältnis zueinander. Die Gründe dafür sind schon genannt worden und werden ja auch hier kontrovers diskutiert.
Das Umlagesystem der VBL oder der DRV hat jedenfalls mit einem Schneeballsystem nichts zu tun.