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Mehr Feiertage in SH!!!

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Warnstreik:
Springer rotzt wieder was bewusst missverständliches in die Welt, damit die Wutbürger wieder lospoltern können weil sie zu doof sind und Bild-Berichte für bare Münze nehmen.

Aber wo sich jetzt schon alle als Frau definieren wollten um vermeintliche Vorteile durch den Geschlechtswechsel abzugreifen, werden wir bald ganz viele muslimische Neu-Frauen haben, oder? ;-)   (Den Feiertag [für den man Urlaub nehmen muss] gibts aber nur mit Kopftuch)

Angelsaxe:
Störend ist doch im Grunde nur diese öffentliche Berichterstattung (vermutlich, weil sich irgendwer dadurch besser fühlt).  ::)
Soll es doch eine (interne) Regelung geben, die erlaubt, dass man Urlaub an bestimmten Tagen nehmen darf, ohne dass dieser abgelehnt wird - ist das nicht ohnehin so bei religiösen Feiertagen?

NelsonMuntz:

--- Zitat von: Warnstreik am 29.09.2025 08:44 ---Springer rotzt wieder was bewusst missverständliches in die Welt, damit die Wutbürger wieder lospoltern können weil sie zu doof sind und Bild-Berichte für bare Münze nehmen.

--- End quote ---

Jetzt warst Du aber nicht nett zu Bastel ;)

Rowhin:

--- Zitat von: Angelsaxe am 29.09.2025 08:52 ---Soll es doch eine (interne) Regelung geben, die erlaubt, dass man Urlaub an bestimmten Tagen nehmen darf, ohne dass dieser abgelehnt wird - ist das nicht ohnehin so bei religiösen Feiertagen?

--- End quote ---

Ist wohl bisher eher eine Soll Regelung als eine Muss Regelung. Siehe Haufe:


--- Zitat ---Laut Arbeitszeitgesetz gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot an staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertagen. Die gesetzlich anerkannten Feiertage beruhen vornehmlich auf dem christlichen Glauben. An Feiertagen anderer Religionen ist eine bezahlte Freistellung nicht vorgesehen.

Arbeitnehmer mit anderer Religionszugehörigkeit können für Feiertage ihres Glaubens Urlaubstage nutzen. § 7 BUrlG verpflichtet Arbeitgeber, auf Urlaubswünsche Rücksicht zu nehmen. Wünscht ein Mitarbeiter Urlaub wegen eines religiösen Feiertags, ist diesem Wunsch im Hinblick auf Art. 4 GG grundsätzlich nachzukommen. Ein Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht jedoch nicht.

Im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot und des Diskriminierungsverbots aufgrund von Religion sind Arbeitgeber gut beraten, Urlaubswünsche für religiöse Feiertage ausreichend zu berücksichtigen. Sind Urlaubstage bereits verbraucht, hat sich in der Praxis als Kompromiss eine unbezahlte Freistellung bewährt.
--- End quote ---

Sjuda:
Für mich eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Bisher ist es schon so, dass dem Urlaubswunsch stattgegeben werden soll. Insofern besteht hier gar kein Handlungsdruck. Wer den Feiertag begehen möchte, setzt seinen Erholungsurlaub ein und bekommt frei.

Durch den Vertrag erfahren die muslimischen Feiertage nun eine besondere staatliche Behandlung. In der Wahrnehmung kommt dies einer Anerkennung muslimischer Feiertage als staatliche Feiertage gleich. Ich kann nachvollziehen, wenn dies auf manche Mitmenschen befremdlich wirkt.

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