Autor Thema: Laufbahnprüfung und TIV-ID – Frage zu Bestandsschutz bei Lehrgangsumstellung  (Read 977 times)

MaMü89

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Guten Tag zusammen,

im Rahmen von Änderungen im Lehrgangssystem der Bundeswehr werden bestimmte Lehrgänge neu strukturiert oder umbenannt. Teilweise sind diese Lehrgänge nun mit einer Laufbahnprüfung verbunden, während zuvor dieselbe Qualifikation ohne Prüfung vergeben wurde.

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage:
Wenn die zugrunde liegende TIV-ID gleich bleibt, sich jedoch die Prüfungsmodalitäten ändern gilt für bereits vergebene TIV-IDs weiterhin der Bestandsschutz?

Anders formuliert:
Kann eine nachträgliche Laufbahnprüfung oder Lehrgangswiederholung rechtlich überhaupt verlangt werden, wenn die TIV-ID bereits vergeben wurde und der betroffene Soldat damit die Qualifikation nach früherer Regelung rechtmäßig erworben hat?

Ich freue mich über sachliche Einschätzungen oder Erfahrungen mit ähnlichen Fällen aus der Praxis.


danbir

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Klingt für mich nach dem Musterbeispiel zum Rückwirkungsverbot aus meinem Studium. Dort wurde es wie folgt gelehrt:

1. Student A befindet sich noch im Studium, hat also noch keinen Abschluss erlangt. Die Uni beschließt nun, dass für die Verleihung des Abschlusses eine zusätzliche Prüfung abzulegen und zu bestehen ist. => Sog. "unechte Rückwirkung", damit erlaubt.
2. Student B hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen. Die Uni beschließt nun, dass alle Absolventen eine zusätzliche Prüfung ablegen und bestehen müssen, um ihren Abschluss zu behalten. => Sog. "echte Rückwirkung", damit verboten.

Wenn du also die entsprechende Befähigung schon erlangt hast, solltest du m.E. auf der sicheren Seite sein. Wenn du noch in der Ausbildung bist, dann nicht.

MaMü89

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Danke für die ausführliche Erklärung, das Beispiel mit der Rückwirkung hat mir echt geholfen!

Ich habe die betreffende TIV-ID schon vor der Umstellung bekommen damals war das noch kein Laufbahnlehrgang und es gab keine Prüfungspflicht.
Mittlerweile ist genau diese TIV-ID beförderungsrelevant und wird nur noch nach bestandener Laufbahnprüfung vergeben.

Da ich noch nicht befördert bin, frage ich mich, ob das bei mir trotzdem unter Bestandsschutz fällt – also ob meine alte, rechtmäßig vergebene TIV-ID weiterhin zählt
oder ob ich jetzt nochmal eine Prüfung machen müsste, nur um am Ende dieselbe TIV-ID, die ich bereits habe, erneut zu erhalten?

Eukalyptus

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Der Begriff TIV-ID ist mir unbekannt. Im Übrigen dürfte das ein Fall von "es kommt darauf an" sein. Man kann den Lehrgang ohne oder mit Prüfung anerkennen für die Beförderung. Welche Regelung man für Altfälle trifft die den Lehrgang ohne Prüfung schon haben, weiß ich nicht (auch wenn die Anerkennung des alten, offenbar inhaltlich identischen Lehrganges ohne Prüfung nicht unlogisch ist. Ansonsten müssten wohl zu viele Lehrgänge unnötig wiederholt werden). Die Sicherheit die du dir mit einer Frage hier im Forum erhoffst können wir dir aber nicht geben, auch wenn du jetzt zumindest eine Wahrscheinlicheit hast..

Alexander79

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Hier eine pauschale Antwort zu geben, führt wohl zu weit.
Dazu müsste man die komplette Ausgestaltung kennen.

Ich denke es kann sowohl als auch passieren.

Einfaches Beispiel. Ein Berufskraftfahrer braucht mittlerweile die 35 Std für die Weiterbildung, die er früher nicht gebraucht hatte bzw die Fahrerlaubnis Klassen C/CE bzw D bleibt nach 50 auch nur gültig, wenn du ein ärztliches Attest vorweisen kannst.
Früher wurde sie komplett unbefristet erteilt.
Hier gibts zB keine Besitzwahrung.

Asperatus

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Der Begriff TIV-ID ist mir unbekannt.

Die TIV-ID ist die Tätigkeitsinformationsverfahren-Identifizierungsnummer (TIV-ID), früher Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer – ATN. Sie wird bei der Bundeswehr verwendet.

Greif

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MaMü89
Bei der TIV-ID handelt es sich um eine Eigenheit, welches es mitsamt der dafür geltenden Grundlagen nur in der Bundeswehr gibt.
Auf diese Grundlagen können alle Bedarfsträger zentral zugreifen. Bei Änderungen im laufenden Schulbetrieb kann es zu Übergangsregelungen in Form von Weisungen oder Befehlen kommen. Diese erhält man spätestens im Stab der Dienststelle, welche die laufbahnrelevanten Inhalte durchführt.
Darüber hinaus findet man auch in dem dafür zuständigen FGG der eigenen Einheit Ansprechpartner, deren Job es ist solche Fragen zu beantworten.

Als Uniformträger auf einem laufbahnrelevanten Lehrgang empfehle ich die Verinnerlichung des ABF-Schemata, damit die wesentliche eigene Leistung nicht darin besteht die Strukturen der Bundeswehr zu erraten.