Klingt für mich nach dem Musterbeispiel zum Rückwirkungsverbot aus meinem Studium. Dort wurde es wie folgt gelehrt:
1. Student A befindet sich noch im Studium, hat also noch keinen Abschluss erlangt. Die Uni beschließt nun, dass für die Verleihung des Abschlusses eine zusätzliche Prüfung abzulegen und zu bestehen ist. => Sog. "unechte Rückwirkung", damit erlaubt.
2. Student B hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen. Die Uni beschließt nun, dass alle Absolventen eine zusätzliche Prüfung ablegen und bestehen müssen, um ihren Abschluss zu behalten. => Sog. "echte Rückwirkung", damit verboten.
Wenn du also die entsprechende Befähigung schon erlangt hast, solltest du m.E. auf der sicheren Seite sein. Wenn du noch in der Ausbildung bist, dann nicht.