Autor Thema: Herabgruppierung Entgeld TVÖD  (Read 1397 times)

ANKatrin

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Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« am: 07.10.2025 14:24 »
Was ist rechtlich richtig und möglich?
Meine Dienststelle möchte mir einen anderen zivilen Dienstposten geben. Dieser soll minderwertige Aufgaben haben mit einer Herabgruppierung von E14 auf E11. Ist eine Herabgruppierung der EG zulässig, wenn die Personalstelle mir einen anderen Dienstposten geben will?
Eine persönliche Zulage soll gezahlt werden. Ist diese unbefristet? Ist der Wegfall der tariflichen Anpassung rechtmäßig? Was, wenn ich dem nicht zustimme? Welche Grundlage muss gegeben sein, um in derselben EG zu bleiben? Es geht hier um einen bestehenden Referenten Dienstposten (konzeptionell) auf einen DP in der Durchführungsebene, in der durchaus auch Konzepte geschrieben werden können.

FearOfTheDuck

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #1 am: 07.10.2025 15:21 »
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eingruppierungsrelevante Änderungen bedürfen dabei deiner Zustimmung. Eine niedrigere EG gibt es also automatisch, wenn du der neuen Aufgabe zustimmst. Warum sollte dies auch nicht zulässig sein.

So eine Zulage wäre tariflich nicht begründet, somit stets außertariflich. Wenn du darauf bestehst und mit dem AG eine solche Zulage verhandelst, musst du eben darauf achten, dass sie auch nach deinen Wünschen gestaltet ist (=unbefristet, dynamisch an die Tariferhöhung angepasst).

Stimmst du nicht zu, könnte der AG a) dich auf der jetzigen Stelle belassen, b) eine andere EG14-Stelle für dich suchen oder 3) dir eine Änderungskündigung aussprechen.

Um in der gleichen EG zu bleiben, müsstest du entweder deine Aufgaben behalten (sofern die bisherige Rechtsmeinung des AG korrekt ist) oder eine Tätigkeit gleicher Wertung erhalten.

ANKatrin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #2 am: 07.10.2025 16:01 »
Danke für die Antwort.
1) Was heißt in dem Fall außertariflich? Ist sowas unbefristet?
2) Kann ich verhandeln, eine dynamische Tariferhöhung zu erhalten?
3) Ergeben sich Nachteile aus einer Herabgruppierung mit Zulage und dynamischer Tariferhöhung? Rein rechnerisch nicht, aber die Frage ist berechtigt.
4) Ergeben sich langfristig Nachteile aus 3) mit oder ohne dynamische Tariferhöhung?
5) Wie kann eine Tätigkeit eine gleiche Wertung erlangen? Muss da was besonderes stehen?

FearOfTheDuck

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #3 am: 07.10.2025 16:21 »
1) Aus deiner Konstellation ergibt sich keine Zulage aus dem Tarifvertrag heraus. Diese wäre dann einzelvertraglich verhandelt. Je nachdem, was vereinbart wird, ist diese dann befristet oder nicht.

2) Du müsstest die Zulage eh verhandeln, also auch deren Konditionen.

3) Die Jahressonderzahlung ist beim Bund auch zukünftig für EG 9a-12 prozentual höher als ab EG 13. Das müsstest du dir ggf. mit durchkalkulieren.

4) Sofern sie dynamisch vereinbart ist, hinge es m.E. davon ab, ob die Zulage widerruflich ist und was damit passiert, wenn vielleicht irgendwann die Stelle gewechselt wird.

5) Siehe den ersten Satz meiner ersten Antwort. Hier empfiehlt sich der Blick in die Entgeltordnung. Kurz gesagt kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale der Tätigkeit an.

D-x

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Antw:Herabgruppierung Entgelt TVÖD
« Antwort #4 am: 08.10.2025 09:52 »
Was ich mich dabei noch frage: Ist bekannt, warum man Dich einer anderen Stelle zuweisen will (Dienstposten ist Beamtenjargon)? Wird da umorganisiert und die bisherige Stelle fällt weg? Ist man mit Deiner Leistung unzufrieden? Oder etwas anderes?


ANKatrin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #5 am: 08.10.2025 19:55 »
Die Dienststelle bezeichnet es als Dienstposten,auch wenn er zivil durch mich besetzt ist. Die Dienststelle wurde umorganisiert und man möchte mich nicht mehr auf diesem Posten.
Zu 2) die Zulage soll der Differenzbetrag aus E11 zu E14 sein.
Zu 4) die zukünftige Tätigkeit ist noch nicht verschriftlicht,soll aber eine andere sein,als jetzt.
Entfällt die dynamische Tariferhöhung automatisch oder wie kann ich daran festhalten? Sie ist schließlich auch über den TVÖD geregelt. Für mich klingt es komisch, einerseits die persönliche Differenzzulage zu erhalten und gleichzeitig keine tarifliche Anpassung zu bekommen. Gibt es dazu eine Antwort oder Lösung?

Muss ich also zusehen,dass die Zulage Dienstposten unabhängig ist? Ich werde den nächsten nur temporär ausüben können, da er eine "Notlösung" ist und offiziell nicht besteht.

clarion

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #6 am: 08.10.2025 22:03 »
Und es gibt keine anderen E14 Tätigkeiten?

Ich würde mich ehrlich gesagt nicht auf Zulagen verlassen, sondern mitteilen, dass Du keinen Änderungsvertrag unterzeichnen wirst.

ANKatrin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #7 am: 09.10.2025 08:09 »
Für den Dienstposten mit meinem Studium gibt es derzeit keinen in dieser Behörde.
Warum würdest du dich nicht auf die Zulagen verlassen? Gibt es da rechtskräftige Aussagen zu?
Welche Ootion gäbe es? Der Dienstposten soll ausgeschrieben werden, ich behalte ihn nicht. Ich hatte meine Personalstelle gebeten, was anderes adäquates zu suchen,weil meine Fähigkeiten, Neigungen und Motivation nicht zu dem Dienstposten passen. Daraufhin ergab sich die Problematik, dass es keinen vergleichbaren DP der E14 gibt.

ich1974

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #8 am: 09.10.2025 10:22 »
Die Entgeltgruppe richtet sich immer nach der übertragenen Tätigkeit. Wenn dein aktueller DP Tätigkeiten der EG 14 enthält bekommst du das entsprechende Gehalt. Wenn Du oder dein AG keine Entsprechende Tätigkeit mehr hat bzw. Du diese Tätigkeit nicht mehr ausüben möchtest und der AG dir nur Tätigkeiten nach EG 11 anbieten kann ist das eine Änderungskündigung. Dieser müsstest Du zustimmen. Alternativ kann dir dein AG kündigen. Er bietet dir jedoch eine Zulage an, diese ist einzelvertraglich zu regeln. Hier kannst du nur deinen AG fragen, welche Konditionen er anbieten möchte. Müssen tut er nichts, es kann sich hier also auch um eine befristete Zulage ohne Dynamik handeln, z.B. bis dein Gehalt mit Zulage wieder der EG 11 entspricht.
Du übst ja künftig nur Tätigkeiten der EG 11 aus, hier wird dein Studium wohl nicht benötigt. Im öffentlichen wird in der Regel nicht nach Schulabschluss/Studium bezahlt, sondern nach übertragenen Tätigkeiten.

Sjuda

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #9 am: 09.10.2025 10:51 »
(...)Meine Dienststelle möchte mir einen anderen zivilen Dienstposten geben. (...)

(...) Die Dienststelle wurde umorganisiert und man möchte mich nicht mehr auf diesem Posten.(...)

(...) Ich hatte meine Personalstelle gebeten, was anderes adäquates zu suchen,weil meine Fähigkeiten, Neigungen und Motivation nicht zu dem Dienstposten passen. Daraufhin ergab sich die Problematik, dass es keinen vergleichbaren DP der E14 gibt.

Ging es nun vom Arbeitgeber oder dir selbst aus?
Die Verhandlungsposition dürfte m. E. stark von dieser Frage abhängen.

ANKatrin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #10 am: 09.10.2025 13:51 »
Das Angebot des anderen Dienstpostens ging vom AG aus.

ich1974

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #11 am: 09.10.2025 16:21 »
Aber den EG 14 Dienstposten möchtest/hast du selbst abgegeben?

ANKatrin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #12 am: 09.10.2025 17:47 »
Die EG möchte ich nicht abgeben, aber sie geht zwangsläufig verloren. Sie dazu meine Eingangsfragen im Forum

MoinMoin

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #13 am: 09.10.2025 19:44 »
Für den Dienstposten mit meinem Studium gibt es derzeit keinen in dieser Behörde.
Warum würdest du dich nicht auf die Zulagen verlassen? Gibt es da rechtskräftige Aussagen zu?
Welche Ootion gäbe es? Der Dienstposten soll ausgeschrieben werden, ich behalte ihn nicht. Ich hatte meine Personalstelle gebeten, was anderes adäquates zu suchen,weil meine Fähigkeiten, Neigungen und Motivation nicht zu dem Dienstposten passen. Daraufhin ergab sich die Problematik, dass es keinen vergleichbaren DP der E14 gibt.
Die Behörde ist nicht dein AG.
Also kann und muss der AG „bundesweit“ gucken, ob er eine 14er Tätigkeit für dich hat.
Ausnahme, wenn in deine AV deine Behörde, Dienstsitz vertraglich zugesichert ist.

Sjuda

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Antw:Herabgruppierung Entgeld TVÖD
« Antwort #14 am: 10.10.2025 07:31 »
Also jetzt noch mal für Dumme.

Für mich widerspricht sich deine Schilderung. Einerseits schreibst du, du möchtest von dir aus eine andere Aufgabe, du hast den AG darum gebeten. Andererseits ist zu lesen "Die Dienststelle wurde umorganisiert und man möchte mich nicht mehr auf diesem Posten."

Welche Beschreibung ist denn nun zutreffend?

A) Der AG organisiert um, nimmt dir deine Stelle weg und beabsichtigt nun, dir andere Aufgaben in der niedrigeren EG zu geben.

B) Du bittest den AG um neue Aufgaben. Es gibt keine verfügbaren Stellen in der EG 14 und er bietet dir mangels adäquater Alternative Aufgaben in der EG 11 an. Deine bisherige Stelle wird zur Nachbesetzung neu ausgeschrieben.

Wenn es nämlich tatsächlich darauf hinausläuft, dass du eine entsprechende Aufgabe hattest, die du von dir aus abgeben möchtest, weil du festgestellt hast, die Tätigkeiten passen nicht zu deinen Stärken/Vorlieben, dann kannst du nicht dein Problem zu dem deines Arbeitgebers machen. EG 14- Tätigkeiten und dazu noch freie Stellen gibt es nicht wie Sand am Meer. Es wäre schon ein Entgegenkommen, dir überhaupt andere Tätigkeiten zu suchen. Aus welchem Grund sollte dir der AG eine Zulage zur EG 14 zahlen, wenn du selbst den Anlass für die Änderung gegeben hast?


« Last Edit: 10.10.2025 07:50 von Sjuda »