Autor Thema: Beiträge Debeka 2026  (Read 11284 times)

Roderick85

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #75 am: 19.10.2025 20:22 »
@Johnny75 vielleicht hilft dir das ein wenig.

https://schlemann.com/debeka-unisex-oder-debeka-bisex/

Du kannst übrigens den Tarif ohne Gesundheitsfragen wechseln, wenn du eine Änderung bei der Beihilfe hast, also den %en die du hast. Bei dir wäre das, theoretisch, wenn deine Kinder aus der Beihilfe wegfallen und du von 70% auf 50% sinkst.

TomTom2000

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #76 am: 20.10.2025 07:10 »
Da ist offenbar einiges durcheinander geraten.... Nach meinem Kenntnisstand und aus meiner Sicht: Ich bin seinerzeit mit einem Beitrag von 79 DM monatlich angefangen und seitdem hat der Beitrag nur eine Richtung - insbesondere in jüngerer Zeit.
Dabei ist es mir ziemlich egal, ob ich monatlich 5 Euro mehr oder weniger zahlen darf. Fakt ist: Wer im Bisex-Tarif ist, kann (jederzeit) in den Unisex wechseln. Es gibt aber absolut kein Zurück! Ob man jetzt in dem einen Tarif ein besseres Hörgerät kaufen darf, war nicht der Kern meiner Entscheidung. Ich wollte mir nur den Ausweg in einen günstigen Tarif (Standard?) offen halten, wenn die Beiträge weiter steigen. Man kann zwar auch von Bisex nach Unisex und dann in einen günstigeren Tarif (Basis?) wechseln - aber hier ist die Ersparnis eher gering. Das war MEIN Gedankengang.
Was die Wahlleistungen betrifft: Der Kostenanteil betrug - ganz grob - rund 20 %. Das erspart eine Menge Geld, wenn man die in jungen Jahren abwählt. Dafür verzichtet man insbesondere auf den Chefarzt und man riskiert, in einem Dreibettzimmer (vielleicht gibt es irgendwo auch noch 3+) zu landen. Nach 30 Jahren ohne Krankenhaus kommt da schon was zusammen. Wenn man dann morgen einen Unfall hat, sieht die Rechnung wieder anders aus. Inwieweit man die Wahlleistungen - z. B. bei Pensionseintritt - wieder reinnehmen kann, will ich hier nicht spekulieren.

clarion

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« Antwort #77 am: 20.10.2025 07:21 »
Es gibt noch alte Krankenhäuser mit sechs Bett Zimmer, und zwar ausgerechnet bei den Universitätskliniken, wo man als Schwerkranker oder mit exotischen Krankheiten behandelt wird. Das Beetenhaus der Medizinischen Hochschule in Hannover ist noch das Original von 1972.

matthew1312

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #78 am: 20.10.2025 09:54 »

wie kommt man den in den tarif p30; Z30 usw? bist du frühpensioniert?

ich hab p50; z50, Rest wie du aber ich zahle 350 aktuell und bin seit 2007 bei der Debeka. ledig und keine kinder.

Ich habe (noch) zwei berücksichtigungsfähige Kinder, daher beträgt mein Beihilfesatz aktuell 70% gem. §46 Abs. 3 BBhV.

Danke für die bisherigen Antworten auf meine Frage, viel schlauer bin ich leider noch nicht daraus geworden  ;) - Chefarzt und Zweibettzimmer kann man einfach so aus dem aktuellen Tarif rausstreichen lassen? Und wie viel ca. wäre das an Ersparnis?
Sind die beiden Kinder denn auch über Dich in der PKV versichert? Falls ja: Nach meinem Halbwissen richtet sich das Maximum dessen, was die Kinder an Leistung von der PKV gewährt bzw. erstattet bekommen, nach Deinem eigenen Tarif.

Deshalb Obacht bei Sparmaßnahmen. Ob ich richtig liege, weiß ich jedoch nicht. Und natürlich ist es Deine Entscheidung als Elternteil. Nur so als Hinweis.

Muenchner82

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« Antwort #79 am: 20.10.2025 10:18 »
... nur da gibts auch wieder viele verschiedene tarife. viele mit selbstbeteiligung. da muss man auch erstmal genau vergleichen und überlegen was für einen sinn macht ...

Reden wir hier von der Debeka? Welche verschiedenen Beamten(haupt)tarife gibt es da denn?

Johnny75

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #80 am: 20.10.2025 10:47 »

Sind die beiden Kinder denn auch über Dich in der PKV versichert? Falls ja: Nach meinem Halbwissen richtet sich das Maximum dessen, was die Kinder an Leistung von der PKV gewährt bzw. erstattet bekommen, nach Deinem eigenen Tarif.

Deshalb Obacht bei Sparmaßnahmen. Ob ich richtig liege, weiß ich jedoch nicht. Und natürlich ist es Deine Entscheidung als Elternteil. Nur so als Hinweis.

Nein, sie sind über ihre Mutter in der GKV familienversichert, wir waren nicht verheiratet.


@Roderick85: Vielen Dank, ich schaue mir das mal an...und auch für den Tipp bezgl. des Tarifwechsels bei der Rückkehr zu den 50% - sind noch ein paar Jahre hin, aber es zeichnet sich zumindest schon am Horizont ab ;)

Isidor

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« Antwort #81 am: 20.10.2025 17:47 »
Ich bekam heute Besuch von meinem Versicherungsvertreter und er errechnete für mich eine Beitragserhöhung von 47€, nach der letztjährigen Erhöhung um über 100€ ist das nur schwer zu verdauen. Mein Vertreter rechnete dann auch die Beiträge des Unisex Tarifs durch und dort würde ich statt 47€ nur 2€ mehr bezahlen. Ich habe 1991 zusätzlich zum Tarif P50 und Z50 den BE (Beihilfeergänzungstarif) abgeschlossen und hatte schon einige Fälle, in denen Leistungen vom P50 nicht abgedeckt wurden, aber da sie von der Beihilfe bezahlt wurden, hat sich die Debeka über den BE zähneknirschend angeschlossen.
Wie sähe das nun bei einem Wechsel in den Unisex Tarif aus? So etwas wie einen BE gibt es da glaube ich gar nicht, aber laut meinem Vertreter würde ich im Unisex zumindest nicht schlechter gestellt. Heißt das, dass ich den BE mitnehmen kann?

clarion

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« Antwort #82 am: 20.10.2025 20:34 »
Der Beihilfeergänzungstarif zu Unisex heißt BC bzw. Eine stark abgespeckte Variante BG. Da solltest Du auch noch mal vergleichen, nicht dass der alte Tarif mit Beihilfeergänzungstarif und der Neue ohne ist.

Saxum

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« Antwort #83 am: 21.10.2025 09:38 »
Fordere einfach tatsächlich auf Grundlage des § 204 VVG ein Angebot an, das man überhaupt nicht unterschreiben muss - nur wenn man tatsächlich wechseln will. Dieses Angebot kommt dann in der Regel, entsprechend den (für u.a. die Debeka verbindlichen) Leitlinien des PKV Verbandes, mit einer tabellarischen Übersicht die en Detail aufzeigt welche Leistungen dazukommen, gleichbleiben oder wegfallen.

Es ist auch dann in der Regel Gesundheitsfragen zu beantworten und diese haben bei einem internen Tarifwechsel dann explizit auch nur Bedeutung für die dazukommenden "Mehrleistungen" im Vergleich zum bisherigen Tarif.

Auch wie clarion richtig hinweist. So oder So, abseits dieser Übersicht sollte man sich aber auch sich die Zeit und die Mühe machen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die jeweiligen Tarif-Bedingungen seiner Krankenversicherung in die Hand zu nehmen. Es ist tatsächlich Absatz für Absatz durchlesen und vergleichen. Die AVB greifen "immer", die jeweiligen Tarifbedingungen (Grundtarif, Wahlleistungen, Beihilfeerweiterungstarif) erweitern oder schränken die AVB dann entsprechend. Alles alleine auf das Wort des Maklers/Vertreter/Fachmenschen zu überlassen ist in der Regel ein Schuss ins Knie ... kann gut gehen - kann mies gehen. Jedenfalls ist man aber dann in der Regel auch gut informiert über seinen Tarif und weiß relativ sicher was er kann und was nicht.

Umlauf

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #84 am: 22.10.2025 23:27 »
Mein Debeka-Vertreter meinte heute, die Erhöhungen betreffen in erster Linie die Komplett-Privatversicherten (Selbständige und andere Nicht-Beamte) sowie die Comfort-Beihilfe-Ergänzung BC. Die BG wird dagegen sogar günstiger.

Da nächstes Jahr die Gesundheitskosten weiter steigen werden und die GOÄ angepasst wird, ist aber die zukünftigen Marschrichtung bekannt.