Autor Thema: Beiträge Debeka 2026  (Read 36065 times)

egonkrenz

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« Antwort #210 am: 06.11.2025 08:31 »
für mich ist diese ganze tarifpolitik der debeka sehr intransparent (bei anderen gesellschaften ist es sicherlich auch nicht großartig anders)

fest steht: ich bin seit 2007 bei der debeka und werde da auch bleiben. ein wechsel vom bisex in den unisex werde ich aktuell wohl aufgrund der gesundheitsfragen nicht machen. auch ist gibt es im unisex tarif keinen basistarif, sondern nur einen "notlagentarif" der lebenswichtige dinge absichern soll.

da man bei jedem wechsel der einer prozentualen beteiligung der beihilfe (also beispielsweise wenn kinder ins leben kommen oder man in die pension eintritt) ohne gesundheitsprüfung vom bisex in den unisex wechseln kann, wird das meine aktuelle priorität sein.

Panel1

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« Antwort #211 am: 06.11.2025 10:35 »

auch ist gibt es im unisex tarif keinen basistarif, sondern nur einen "notlagentarif" der lebenswichtige dinge absichern soll.


Nur damit keine Missverständnisse entstehen. Vom Unisex-Tarif kann man nur in den Basis-Tarif wechseln, welches der von dir genannte Notlagen-Tarif ist. Vom Bisex-Tarif kann man in den Standard-Tarif wechseln, welcher besser als der Basis-Tarif ist.

Ozymandias

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« Antwort #212 am: 06.11.2025 11:34 »
Guten Morgen,

meines Wissens nach ist immer eine Gesundheitsprüfung erforderlich, wenn es um bessere Leistungen geht.
Als Versicherter würde ich mich da schon wundern, wenn da einfach so "übernommen" wird.

Habe das nur so gelesen und gebe es hier weiter. Manche Sachbearbeiter winken, das angeblich einfach durch.
So riesig sind die Unterschiede zwischen den Tarifen eben halt auch nicht, sondern hauptsächlich moderner. Man wechselt ja nicht in einen superduper Premiumtarif.

Saxum

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« Antwort #213 am: 06.11.2025 12:02 »

auch ist gibt es im unisex tarif keinen basistarif, sondern nur einen "notlagentarif" der lebenswichtige dinge absichern soll.


Nur damit keine Missverständnisse entstehen. Vom Unisex-Tarif kann man nur in den Basis-Tarif wechseln, welches der von dir genannte Notlagen-Tarif ist. Vom Bisex-Tarif kann man in den Standard-Tarif wechseln, welcher besser als der Basis-Tarif ist.

Nicht wirklich. Um das konkreter festzumachen, einen Notlagen-Tarif haben alle Tarifvarianten und dieser sichert nur „akute Leistungen“ ab, etwa wenn man seine Beiträge nach der zweiten Mahnung immer noch nicht bezahlen kann. Dafür wird zur Finanzierung solange Teile der Altersrückstellungen aufgezehrt.

Im Bisex Tarif hat man den Standarftarif, der sich an die Leistungen der gesetzlichen „anlehnt“ und leicht bessere Sätze hat. Im Unisex Tarf hat man hingegen den Basistarif, deren Leistungen sich tatsächlich mit SGB V gleichzieht aber etwas schlechtere Sätze hat. Beihilfeberechtige sind hier weniger davon betroffen, da die Beihilfe ja weiterhin ihre Sätze leistet und der andere prozentuale Satz dann auf der seite der PKV anfällt. Diese Thematik wird aber ohnehin nochmals Spannend weil mit der neuen GOÄ ja die Steigerungssätze wegfallen.

Um es aber festzuhalten, weder der Standard- oder der Basistarif sind „Notlagentarife“. Und ja wenn man einmal in in die Unisex Welt gewechselt ist kann man idR nicht mehr zurück in die Bisex-Welt. Ist aber meines Erachtens nach kein Thema / Drama, aber die Normaltarife sind natürlich immer leistungsmäßig besser aber kosten natürlich auch Ihren Preis.

Panel1

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« Antwort #214 am: 06.11.2025 12:51 »
Dann habe ich den Begriff Notlagen-Tarif hier falsch verstanden. Ich wusste gar nicht, dass das von dir beschriebe Szenario einen eigenen Tarif hat. Dachte jemand der nicht zahlt bekommt nur noch akute Behandlungen bezahlt.

Der Unterschied zwischen Standard- und Basistarif ist auch noch der maximale Beitrag. Der ist im Standard-Tarif niedriger.

Wenn es keine Steigerungssätze mehr gibt wäre der Basistarif eine echte Alternative.

papagei1

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« Antwort #215 am: 06.11.2025 13:37 »

Nur damit keine Missverständnisse entstehen. Vom Unisex-Tarif kann man nur in den Basis-Tarif wechseln, welches der von dir genannte Notlagen-Tarif ist. Vom Bisex-Tarif kann man in den Standard-Tarif wechseln, welcher besser als der Basis-Tarif ist.


Der Standardtarif kommt nur für Versicherte mit vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen in Frage. Privat Versicherte mit seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Verträgen haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln.

Kingrakadabra

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« Antwort #216 am: 06.11.2025 14:48 »
Habe das nur so gelesen und gebe es hier weiter. Manche Sachbearbeiter winken, das angeblich einfach durch.
So riesig sind die Unterschiede zwischen den Tarifen eben halt auch nicht, sondern hauptsächlich moderner. Man wechselt ja nicht in einen superduper Premiumtarif.
[/quote]


Ja, verstehe ich.
Ich habe gelesen, dass bei Verbesserungen (weiß nicht, ob sowas bei einem Wechsel vorkommt) schon geprüft wird. Also z. B. Zubuchung Beihilfeergänzung mit besseren Leistungen. So stelle ich es mir vor.

Als Versicherter wurde ich mir schon wünschen, dass hier genau geprüft wird und ggf. Zuschläg verlangt werden.

08154711BW

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« Antwort #217 am: 07.11.2025 09:04 »
Mein Brief der Debeka kam gestern und nach alle dem, was ich si gehört habe, habe ich ihn mit einem sehr mulmigen Gefühl aufgemacht.
Aber siehe da, es wird tatsächlich nächstes Jahr über 11€ günstiger für mich. Nicht viel, aber immerhin.
Die 23 mehr letztes Jahr haben auch erstmal gereicht.
Dann warten wir mal aufs nächste Jahr :o

BeamtervomDienst

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« Antwort #218 am: 07.11.2025 10:40 »
Auch bei mir kam gestern Debeka-Post mit der 2. Erhöhung in Folge. Für 2026 um +10%.
Versicherung besteht seit 2003; männlich, knapp 50 Jahre alt und im Bisex-Tarif, beihilfeberechtigt in BaWü.
Beide Kinder sind im Unisex.
Bin wie folgt versichert: P/Z/BE1/PVB und liege bei knapp 300 EUR.

Ich werde weiterhin im Bisex-Tarif verbleiben, da ich überwiegend damit zufrieden bin und die Debeka auch schon mal kulant sich gezeigt hat. Zudem glaube ich nicht, dass die Unisex-Tarife auf Dauer kostengünstiger sich verhalten. Eher im Gegenteil, werden da mit mehr/vermeintlich besseren Zusatzleistungen dann eben auf dem "Seitenweg" noch erhöhte Beiträge fällig werden.
Vor dem Hintergrund, dass die Kinder ja "irgendwann rausfallen" und im Vergleich zu den Kosten/Leistungen der GKV ist der Beitrag zwar nicht schön, aber NOCH irgendwie tragbar.
Wenn dem nicht mehr so ist, dann werden neue Überlegungen angestellt. Aber wenn ich lese, das Berater/Vertreter massenweise Leute vom Bi- in den Unisex (angeblich ohne Gesundheitsfragen) überführen, dann weiß man auch, dass bei so einem Geschäft auch die Provisionserzielungsabsicht eine nicht minder wichtige Rolle spielt. Und sind da erstmal (fast) alle "drin", kann man ja seitens Debeka wieder Gründe für Beitragserhöhungen generieren..... Ein Schelm wer böses denkt...

Beamter2025

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« Antwort #219 am: 07.11.2025 12:38 »

Heute hatte ich tatsächlich die Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen zur Vorlage an meinen Dienstherrn in der Post.

Hattest du diese explizit angefordert oder kam die so?
Ich hatte diese nämlich über das Kontaktformular angefordert und sie kam auch heute.

conny111

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« Antwort #220 am: 07.11.2025 22:22 »

Heute hatte ich tatsächlich die Bescheinigung über die Vorsorgeaufwendungen zur Vorlage an meinen Dienstherrn in der Post.

Hattest du diese explizit angefordert oder kam die so?
Ich hatte diese nämlich über das Kontaktformular angefordert und sie kam auch heute.

Nein, ich hatte auch angerufen, weil sie sonst immer mit diesem "Beitragserhöhungsbrief" kam. Der Typ am Telefon war erst der Meinung, der wäre immer erst Mitte Dezember gekommen. Aber hatte mir dann doch zugesagt, ihn mir zu schicken und dann hab ich ihn wenige Tage später in der Post gehabt. Hab sie auch direkt an meine Besoldungsstelle weitergeleitet.

Saxum

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« Antwort #221 am: 07.11.2025 22:57 »
Ich weiß nicht wie es jetzt bei der Debeka ist, aber solche erhielt ich zwar immer automatisch aber bei meinen bisherigen beiden Privaten Krankenversicherungen konnte ich die im Kundenportal über die Serviceseite über "Steuerbescheinigungen" anfordern. Da gab es dann eine "Soll-Bescheinigung" für den Arbeitgeber / Dienstherren und eine "IST-Bescheinigung" über die dem Finanzamt tatsächlich übermittelten Werte für die eigenen Unterlagen.

Daher hier mein Tipp, mal im Kundenportal rumschauen.

Beamter2025

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« Antwort #222 am: 08.11.2025 06:34 »
Nein, ich hatte auch angerufen, weil sie sonst immer mit diesem "Beitragserhöhungsbrief" kam. Der Typ am Telefon war erst der Meinung, der wäre immer erst Mitte Dezember gekommen. Aber hatte mir dann doch zugesagt, ihn mir zu schicken und dann hab ich ihn wenige Tage später in der Post gehabt. Hab sie auch direkt an meine Besoldungsstelle weitergeleitet.

Danke, ich habe zur Sicherheit gestern mal die Personalabteilung angeschrieben, ob sie nun die Bescheinigung benötigen oder nicht.

Beamter2025

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Antw:Beiträge Debeka 2026
« Antwort #223 am: 08.11.2025 06:35 »
Daher hier mein Tipp, mal im Kundenportal rumschauen.

Gibt es bei der Debeka nicht.

Saxum

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« Antwort #224 am: 08.11.2025 11:50 »
Ein Kundenportal bestimmt, sxhon wegen der Belege?

https://www.debeka.de/apim/customer/login

Aber ob die da „Servicefunktionen“ haben. Ja keine Ahnung. Aber da kennt ihr euch natürlich besser aus als ich.