Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anerkennung von Erfahrungsstufen
H5GSE5:
Hallo zusammen,
ich war bis vor kurzem beim Land verbeamtet – Erfahrungsstufe 4.
Ich habe nun zur Stadtverwaltung als Tarifbeschäftigte gewechselt (kommunale Verwaltung). Dort hat man mir gesagt, dass meine Erfahrungsstufen nicht anerkannt werden können, da die Erfahrungsstufen von Beamten NIE bei Tarifbeschäftigten anerkannt werden.
Hat jemand hierzu Erfahrungen?
MaLa:
TVÖD §16 (2a) Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeits-
verhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4)
--- Zitat ---3Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungs-
bereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem ande-
ren Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. 4Satz 3 gilt entsprechend bei
einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
--- End quote ---
oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die
in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuord-
nung ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
Ausserdem sind sowieso einschlägige Berufserfahrungen zu berücksichtigen bis min in die Stufe 3, alles darüber muss dann verhandelt werden.
H5GSE5:
"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"
Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.
Schokokeks:
Gleiches Beschäftigungsfeld, aus dem die Stufen aus Deiner Sicht anerkannt werden sollen?
H5GSE5:
Bin jetzt in der Ausländerbehörde, vorher war ich in der Justiz.
Beim Personalamt wurde pauschal gesagt "Erfahrungsstufen von Beamten erkennen wir nie an"
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