Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anerkennung von Erfahrungsstufen

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ich1974:
"Kann" Regelungen sind immer vor Vertragsunterzeichnung schriftlich zu verhandeln. Mündlich kann sich nach Vertragsunterzeichnung niemand mehr an die Zusagen erinnern.

ich1974:
War eine Versetzung im Beamtenverhältnis nicht möglich?

MaLa:

--- Zitat von: H5GSE5 am 08.10.2025 10:15 ---"Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden"

Der Paragraf trifft ja aber nicht auf Beamte zu, da bei Beamten nie ein Tarifvertrag angewendet.

--- End quote ---

nein, aber Satz 4 trifft zu

ich1974:
Satz 4 stellt auf ein Arbeitsverhältnis ab. Beamte haben kein Arbeitsverhältnis.

Sjuda:
Da aufgrund systematischer Unterschiede sowohl zwischen den Entgelt- und Besoldungsgruppen als auch bei den Stufen beide Systeme kaum miteinander zu vergleichen sind, muss die Anerkennung im Einzelfall geprüft werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, Möglichkeiten erbeben sich aber durch die Kann-Regelungen.

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