Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SonicBoom

Zitat von: BEAliMenTER in Heute um 06:41Ich gebe dir völlig recht. Die Staatsverschuldung ist aktuell deutlich niedriger als in der Finanzkrise oder Corona-Zeit bezogen auf das BIP.

Und hier ist auch das Problem aus meiner Sicht. Es wird immer auf den reinen Euro-Betrag geschaut. Entscheidend ist aber die BIP-Quote.
Und hier stehen wir doch gut da im Rückblick auf die letzten Jahre:

siehe auch hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Stabilitaetspolitik/Entwicklung_Oeffentliche_Finanzen/entwicklung_oeffentliche_finanzen.html

Medien und Politiker allerorten nehmen immer Bezug auf die reinen Euro-Werte. Und hier ist die falsche Denkweise.

Inflation etc. bleiben halt nicht stehen.

Nein. Es geht nicht so sehr um den aktuellen Schuldenstand zum BIP und dessen Verlauf (also: können wir durch starke Wirtschaft uns entschulden?) sondern die daginter liegende Zinslast im System (was haben wir in der Vergangenheit alles aufgenommen und wieviel müssen wir jetzt monatlich abstottern dahin) und das in Bezug mit BIP und Inflation (die ja ,,entschuldet")

Maximus

Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Rheini

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Super.

Der DH hält sich nicht an die Verfassung und der Beamte wird dafür haftbar gemacht.

DickerSprinter

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Aber der Zug ist doch schon durch die Medien gefahren. Es sei denn, die Verbänderückmeldungen ändern hier gerade noch etwas.

Goldene Vier

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 19:26Das Argument der Haushaltslage, das in der besoldungsrechtlichen Debatte mit bemerkenswerter Hartnäckigkeit bemüht wird, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.) erneut und unmissverständlich verworfen: ,,Indes vermögen allein die Finanzlage der öffentlichen Haushalte oder das Ziel der Haushaltskonsolidierung den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation nicht einzuschränken." Damit ist die Frage verfassungsrechtlich entschieden — neu ist allein die systematische Verortung dieser Aussage als eigenständige dritte Prüfungsstufe, auf der Ausnahmen nur in ,,sehr engen Ausnahmefällen" überhaupt diskutabel sind.
Selbst wenn man dieser klaren Linie nicht folgen wollte, müsste die Haushaltsargumentation der haushaltsrechtlichen Rangfolge gehorchen: Pflichtaufgaben von Verfassungsrang gehen freiwilligen Leistungen vor. Solange in einem Landeshaushalt auch nur eine einzige freiwillige Leistung ausgewiesen ist, fehlt jede Grundlage, ausgerechnet die Alimentation als Sparposten zu behandeln. Freiwillige Leistungen müssten erst auf null reduziert sein, bevor das Argument methodisch überhaupt gehört werden dürfte. Und selbst dann wäre ein bloß ,,knapper Haushalt" — der Regelfall jedes Bundeslandes — verfassungsrechtlich kein Ausnahmefall im Sinne des Art. 109 Abs. 3 GG, sondern gerade die Bedingung, unter der Art. 33 Abs. 5 GG seine schützende Funktion entfaltet.

Leider ist es so, dass die Pressemeldungen ein völlig falsches Bild vermitteln (wie immer).

Die Steuereinnahmen des Bundes steigen von Jahr zu Jahr. Betrachtet man das Jahr 2030 so liegen die Steuereinnahmen des Bundes nach aktuellester Schätzung um 52 Milliarden höher als die Schätzung für das Jahr 2026. Lediglich der bisherige Schätzwert aus dem Jahr 2025 wird nicht ganz erreicht, sondern dieser ist um 10.3 Milliarden niedriger. Hierin enthalten sind Steueränderungen mit einer Wirkung von -8,6 Milliarden.

Der Bund hat also nicht weniger Steuereinnahmen, sondern er hat höhere Einnahmen nur eben nicht in der im Herbst 2025 geschätzten Höhe. Dies war aber zu erwarten da ja rd. 85 Prozent des Rückgangs auf Gesetzen beruhen, die von der Regierung beschlossen wurden.

Viel heiße Luft.......

Prinzipiell könnten wir behaupten die Beamten haben X Tausend € weniger. Die Nachzahlungen der a.A. nach der Entscheidung des BVerfG wurden mit einer Erhöhung um 20 Prozent geschätzt. Jetzt gibt es nur 10 Prozent also fehlen einem Beamten, der monatlich 5000,- € erhält 6000,- jährlich.

GoodBye

Für öffentliche Ausgaben gilt die Inflation nicht?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SwenTanortsch

Zitat von: DickerSprinter in Heute um 08:58Aber der Zug ist doch schon durch die Medien gefahren. Es sei denn, die Verbänderückmeldungen ändern hier gerade noch etwas.

Ich würde das eher andersherum deuten: Die unisono deutliche Ablehnung insbesondere der neuen Bezugsgröße durch sämtliche Gewerkschaften dürfte ggf. eher als eine Art Kräftemessen verstanden werden, das für's BMI und den Dienstherrn am Ende durchaus ungemütlich werden könnte, weshalb man nun vorsorglich eventuell schon einmal die Instrumente zeigt.

Sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen, die allesamt derzeit ebenfalls mit Gesetzgebungsverfahren beschäftigt sind, dürften im Moment wenig Interesse an einer Besoldungsrechtsdiskussion haben, da damit das stillschweigende Handeln der letzten Jahre nicht so ohne Weiteres fortgesetzt werden könnte: Die Medien auf der einen Seite, die keinen einheitlichen Blick auf das Thema haben, dieses aber zum Teil gerade als ein solches für sich erkennen - die einen so, die anderen so - und die Gewerkschaften auf der anderen, die einen - zumindest was die extreme Verletzung des Mindestbesoldungsgebot angeht - recht einheitlichen Blick auf das Thema haben, dürften für die Dienstrechtsministerien und Regierungen keine allzu glückliche Konstellation und Fügung sein, da für sie bekanntlich in besoldungsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren immer das Motto lautet, dass Ruhe nun die erste Bürgerspflicht sei.

Wenn es dumm für die Dienstrechtsministerien und Regierungen in Bund und Ländern läuft, wird's dieses Mal ein wenig geräuschvoller. Entsprechend könnte man nun interpretieren, dass das Zeigen der Instrumente eine deutliche Botschaft an die Gewerkschaften sein dürfte, die Füße stillzuhalten und die mögliche Debatte noch einzufangen, bevor sie losgehen könnte.

DickerSprinter

Die Beförderungen ein Jahr auszusetzen: welche Summe an Einsparungen wären damit ungefähr für das Inkrafttretungs- und die Folgejahre verbunden? Kann das jemand einschätzen?

abi

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Tipp an BMI: Einfach ehrlich sein und darstellen, wie die Besoldung in den letzten Jahrzehnten schleichend entwertet wurde - u.a. mit dem Argument der Haushaltskonsolidierung. Dazu kann auch gerne der Vergleich zur Sozialhilfe als Gegenbeispiele (anhand verschiedener Besoldungsgruppen) dienen. Die Darlegung anhand faktischer Zahlen ist relativ einfach, die sind bereits alle vorhanden.
Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

Beamtin89

Zitat von: Maximus in Heute um 08:49Flurfunk!!!:
BMI ist am überlegen, wie man die Besoldungserhöhung in den Medien am besten verkaufen kann. Eine Überlegung ist anscheinend, Beförderungen für ein Jahr auszusetzen.

Dafür brauchts aber auch fast keine Vorgabe vom BMI. Unsere Personaltitel sind schon seit Jahren so überzeichnet, dass wir trotz vorhandener Stellen nicht in großem Stile werden befördern können.