Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Badener1

Hier mal ein Gedanke zum Vertrauensschutz eines jeden Bürgers, auch Beamten, in seinen Gesetzgeber.

Eine 5 Jahre rückwirkende Rechtslage (2021), die zu finanziellen Verlusten führt, ist grundsätzlich verfassungswidrig und unzulässig. Im deutschen Recht wird dieses Verbot aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitet, welches das Vertrauen der Bürger in bestehende Gesetze schützt.

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine echte Rückwirkung nur in sehr seltenen Ausnahmefällen zu:

1. Kein schutzwürdiges Vertrauen: Die Betroffenen mussten ohnehin mit der Änderung rechnen, weil die alte Rechtslage unklar, verworren oder verfassungs-widrig war. (So argumentiert ja die Regierung mit Verweis auf Ihren Brief aus 2021).

2. Zwingende Gründe des Gemeinwohls: Ein überragendes öffentliches Interesse erfordert den Eingriff (bloßer Geldmangel des Staates reicht dafür nicht aus!).

Urteil zu 1: BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 – Az. 1 BvL 5/08 (sowie BVerfGE 135, 1).
Das BVerfG stellte klar, dass das Vertrauen der Bürger erst mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag (formeller Beschluss des Regierungsentwurfs) entfällt. Eine bloße politische Diskussion, Pressemitteilungen oder Ankündigungen von Ministerien reichen nicht aus, um das schutzwürdige Vertrauen zu zerstören.
Bis heute liegt ja kein Gesetzesentwurf vor, der in den Bundestag eingebracht wurde.

BVerfG, Beschluss vom 14.05.2013 – Az. 2 BvL 1/11.
Das BVerfG entschied, dass der Gesetzgeber ein Verfahren zügig abschließen muss. Wird ein Gesetz über Jahre hinweg verschleppt, lebt das schutzwürdige Vertrauen der Bürger wieder auf. Der Staat darf die Bürger nicht unzumutbar lange im Unklaren darüber lassen, ob und wann eine Verschlechterung eintritt.

Urteil zu 2: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 – Az. 2 BvR 1528/19.
Das Gericht bekräftigte nochmals die strikten Grenzen der echten Rückwirkung. Wenn Vermögensdispositionen in der Vergangenheit abgeschlossen wurden, ist ein nachträglicher, belastender Zugriff des Staates verfassungswidrig, wenn der Staat nicht unmittelbar nach der Ankündigung gehandelt hat.
Fazit der Rechtsprechung auf unseren Fall:
Liegt die Ankündigung 5 Jahre zurück und das Gesetz ist bis heute nicht endgültig verabschiedet, greift der Vertrauensschutz. Nach der Logik von BVerfGE 135, 1 durften wir darauf vertrauen, dass für die vergangenen 5 Jahre die alte Rechtslage gilt. Eine rückwirkende finanzielle Verschlechterung für diesen Zeitraum hält vor dem Bundesverfassungsgericht nicht stand.

Eine fiktives Partnereinkommen, dass zur NICHT-Bezahlung der verfassungsmäßig gebotenen amtsangemessenen Alimentation führt, ist -zumindest rückwirkend- nicht einführbar. Die Änderungsankündigung des BMI aus 2021, dass eine neue gesetzliche Regelung zur amtsangemessenen Alimentation kommen wird, liegt einfach zu lange zurück
 
Was ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzesentwurfes in den Bundestag gilt, steht auf einem anderen Blatt. 
Bis zu diesem Tag, muss unser Arbeitgeber die amtsangemessene Alimentation nachbezahlen, in voller Höhe, ohne irgendwelche (fiktiven) Kürzungen.

Was halten die Juristen unter euch davon?

GoodBye

Du benennst es aus meiner Sicht unter Punkt 1. Und dabei unterstelle ich dem Gesetzgeber maximale Böswilligkeit, indem ich die These aufstelle, dass man dieses Rundschreiben bewusst mit dem Ziel in die Welt gesetzt hat, um dem Beamten den fehlenden Vertrauensschutz hinsichtlich einer - m.E. tatsächlich nicht vorliegenden - Rückwirkung vorzuhalten.

Man hat mittels Rundschreiben eine Situation kreiert, in der man quasi einen Schwebezustand hinsichtlich der Besoldung geschaffen hat.

Was hat der Gesetzgeber damit erreicht?

Viele haben keinen Widerspruch eingelegt, weil sie gedacht haben, dass der Gesetzgeber tatsächlich in ihrem Sinne agieren wird. Er hat aber m.E. garnicht agiert, sondern schlichtweg in der Überprüfung seiner Besoldung einen anderen Kontrollmaßstab zugrunde gelegt, der zudem noch von der Rechtsprechung des BVerfG abweicht.

Er hat damit juristischen Raum zwischen sich und den Beamten geschaffen.

Wieviele werden klein beigeben, wenn sie über Rückwirkung diskutieren müssen? Wieviele werden klein beigeben, wenn sie sich um die Anwendung des zutreffenden Kontrollmaßstabes streiten müssen? Wieviele werden klein beigeben, wenn sie darüber diskutieren müssen, ob die zeitnahe Geltendmachung für die Altjahre auch noch in 2026 vorliegt?

Geht man so mit jemandem um, mit dem man in einem gegenseitigen Treueverhältnis steht?
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

despaired

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:07Du benennst es aus meiner Sicht unter Punkt 1. Und dabei unterstelle ich dem Gesetzgeber maximale Böswilligkeit, indem ich die These aufstelle, dass man dieses Rundschreiben bewusst mit dem Ziel in die Welt gesetzt hat, um dem Beamten den fehlenden Vertrauensschutz hinsichtlich einer - m.E. tatsächlich nicht vorliegenden - Rückwirkung vorzuhalten.

Man hat mittels Rundschreiben eine Situation kreiert, in der man quasi einen Schwebezustand hinsichtlich der Besoldung geschaffen hat.

Was hat der Gesetzgeber damit erreicht?

Viele haben keinen Widerspruch eingelegt, weil sie gedacht haben, dass der Gesetzgeber tatsächlich in ihrem Sinne agieren wird. Er hat aber m.E. garnicht agiert, sondern schlichtweg in der Überprüfung seiner Besoldung einen anderen Kontrollmaßstab zugrunde gelegt, der zudem noch von der Rechtsprechung des BVerfG abweicht.

Er hat damit juristischen Raum zwischen sich und den Beamten geschaffen.

Wieviele werden klein beigeben, wenn sie über Rückwirkung diskutieren müssen? Wieviele werden klein beigeben, wenn sie sich um die Anwendung des zutreffenden Kontrollmaßstabes streiten müssen? Wieviele werden klein beigeben, wenn sie darüber diskutieren müssen, ob die zeitnahe Geltendmachung für die Altjahre auch noch in 2026 vorliegt?

Geht man so mit jemandem um, mit dem man in einem gegenseitigen Treueverhältnis steht?


Es ist noch immer ein internes Rundschreiben - keine Mitteilung an die eigentlichen Beschäftigten. Wie will man nachweisen, dass der Mitarbeiter davon Kenntnis hatte?


Zudem kann man sich auch noch immer auf die Formulierung in dem Schreiben beziehen die sich ja primär auf mit X Kindern bezieht und daher keinen zweifelsfreien Rückschluss für andere Kostellationen geben muss.

Es ist ja auch nicht so; dass das Schreiben jährlich wieder zur Information gegeben wurde an die Beschäftigten.


Finanzer

In Hessen haben wir ja den Fall, dass der Dienstherr drauf verzichtet hat, das ein erneuter Widerspruch eingelegt werden muss.

Schätze mal die werden daraus was ähnliches zu konstruieren versuchen.

SwenTanortsch

Zitat von: despaired in Heute um 09:24Es ist noch immer ein internes Rundschreiben - keine Mitteilung an die eigentlichen Beschäftigten. Wie will man nachweisen, dass der Mitarbeiter davon Kenntnis hatte?


Zudem kann man sich auch noch immer auf die Formulierung in dem Schreiben beziehen die sich ja primär auf mit X Kindern bezieht und daher keinen zweifelsfreien Rückschluss für andere Kostellationen geben muss.

Es ist ja auch nicht so; dass das Schreiben jährlich wieder zur Information gegeben wurde an die Beschäftigten.



Die Gesetzesbegründung hebt das Rundschreiben nun selbst als einen Vertrauenstatbestand hervor, womit sie es als einen Vertrauenstatbestand anerkennt - und zwar unabhängig davon, welche Schlussfolgerung der Gesetzgeber nun aus dem anerkannten Vertrauenstatbestand ziehen will.

Man kann einen als solchen anerkannten Vertrauenstatbestand nicht in jede Richtung wenden, die einem gerade passt, denn dann wäre er kein Vertrauenstatbestand mehr.

Der Dienstherr hat qua Entwurf den Vertrauenstatbestand als solchen anerkannt - und da er es war und nicht der Gesetzgeber, der das Rundschreiben mit dem nun anerkannten Zweck, einen Vertrauenstatbestand zu schaffen, 2021 formuliert hat, wird er nun damit leben müssen, dass er 2021 einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat. Denn das formuliert er nun in dankenswerter Weise selbst. Er darf sich hier also selbst qua Anerkennung selbst in die Pflicht nehmen und kann anderen nicht mehr verwehren, dass sie sich auf den vom ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand berufen.

Mit Scholastik kommt man nicht allzu weit, wenn man sich im Rahmen des Grundgesetzes befindet. Eine gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis bleibt ein gegenseitiges Dienst- und Treueverhältnis und kann nicht einseitig betrachtet und uminterpretiert werden.

GoodBye

Wenn nun der Gesetzgeber im Entwurf selbst annimmt, dass kein schutzwürdiges Vertrauen vorliege und es sich damit um eine zulässige echte Rückwirkung handele, weiß auch jeder, wie er mit Widersprüchen für Altjahre umgehen wird, die jetzt noch nach der ,,Reparatur" eingelegt werden.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

andreb

Wie verkommen muss ein System mittlerweile sein, dass bewusst! solche Gesetztesentwürfe aus den schlausten Köpfen der Ministerialebene zulässt. Was geht in den Köpfen dieser Referenten vor ? 

Es werden bewusst! rechtlich angreifbare Gesetztesentwürfe durch die jeweiligen Hausleitungen forciert.
Und dann wundert man sich über solche Wahlergebnisse ?

GeBeamter

Ich finde die fundiert erscheinende juristische Herleitung einiger hier zur rechten Rückwirkung gut.

Ich würde es aber unjuristisch auch abstrakter entgegnen.

Der Dienstherr verschleppt jahrelang eine geschuldete Besoldungsänderung. Natürlich entsteht dadurch rückwirkend keine finanzielle Schlechterstellung, sondern es häuft sich ein immer größer werdendes Ausgleichserfordernis an. Um dieses nun klein zu halten, wird ein Partnereinkommen eingeführt.
Ich denke es wäre schon nachvollziehbar und zulässig zu argumentieren, dass der an dem Kontrollmaßstab des BVerfG orientierte Besoldungsrahmen eine höhere Nachzahlung hätte begründen können und damit durch die rückwirkende Einführung des fiktiven Partnereinkommens doch eine finanzielle Schlechterstellung entsteht.

Das wäre sonst doch fatal, wenn die Verschleppung des Gesetzgebers dadurch belohnt würde, dass aufgrund des Umstands, dass dabei irgendwie immer noch eine finanzielle Besserstellung trotz Partnereinkommen herauskommt (z.B. die 138€ für Beamte ohne Kinder für 2021) und damit das Rückwirkungsverbot ausgehebelt wäre.

Bundesjogi

Zitat von: andreb in Heute um 09:57Wie verkommen muss ein System mittlerweile sein, dass bewusst! solche Gesetztesentwürfe aus den schlausten Köpfen der Ministerialebene zulässt. Was geht in den Köpfen dieser Referenten vor ? 

Es werden bewusst! rechtlich angreifbare Gesetztesentwürfe durch die jeweiligen Hausleitungen forciert.
Und dann wundert man sich über solche Wahlergebnisse ?
So ist es doch gar nicht. Diese Verschwörungserzählungen entstehen doch nur hier in der Echokammer der Frustrierten. Man muss nach wie vor sehen: Beamte werden überdurchschnittlich bezahlt für ihr Ausbildungsniveau. In der Spitze kann jeder High Potential irgendwo anders mehr verdienen, im Durchschnitt praktisch keiner und vor allem nicht dauerhaft. Man muss sich nur im Klaren sein, zu welcher Gruppe man gehört und dann seine Wahl treffen. Die Besoldungsgesetze folgt(t)en nur der Haushaltslage, hier wird darüber halt mit sehr wechselnder Sinnhaftigkeit und Qualität gehirnt, das entspricht ja auch der Idee eines Forums. Leider sind in letzter Zeit vor allem die Nörgler zu hören. Realistisch betrachtet bekämen Beamte mit dem Entwurf mehr (Manche mehr, manche weniger), die Probleme der Besoldung von kinderreichen Familien würde verbessert und viele logische Binnenprobleme der Struktur gelöst. Nur weil einiges nicht perfekt ist oder auch nur der (in vielen Fällen falschen) Erwartungshaltung der Poster entspricht ist das nicht alles schlecht. Nur weil manche sich hier als Außenstelle des BVerFG fühlen und so tun als wüssten sie wie die Entscheidungen ausfallen (da empfehle ich allen mal die vorherigen Prognosen dieser Leute zu lesen und mir tatsächlichen Urteilen zu vergleichen wenn man wissen will, wer eher als Kontraindikator taugt) muss man das nicht glauben.

BVerfGBeliever

Hier übrigens noch mal eine kurze Quantifizierung des "Feuers", das sich in der Anrechnung des Partnereinkommens verbirgt:
- Laut Seite 106 rechnet der BMI-Entwurf für 2026 mit einem monatlichen MÄE von 2.479 €, also einer Prekaritätsschwelle von 54.728 €.
- Um diese Untergrenze zu überschreiten, braucht eine 4K-Beamtenfamilie ein Bruttoeinkommen von mindestens 63.800 € (Annahme: 7.368 € Steuern, 7.920 € PKV-Kosten, 6.216 € Kindergeld).

Ohne Anrechnung eines Partnereinkommens müsste die monatliche 4K-Bruttobesoldung 2026 also mindestens 5.317 € betragen.
- Mit den Kinderzuschlägen aus dem Entwurf (jeweils 265 € pro Kind) resultiert daraus ein Brutto-Grundgehalt von 4.787 €.
- Mit höheren Kinderzuschlägen von beispielsweise 400 € pro Kind würde man bei einem Brutto-Grundgehalt von 4.517 € landen.

Statt dieser 4.787 € oder 4.517 € enthält der Entwurf für 2026 jedoch nur eine durchschnittliche Grundbesoldung von 3.001 € (bis April 2.788 €, ab Mai 3.107 €).

Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat seinen Einsatz am Karlsruher "Pokertisch" deutlich erhöht..  :)

emdy

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:33So ist es doch gar nicht. Diese Verschwörungserzählungen entstehen doch nur hier in der Echokammer der Frustrierten. Beamte werden überdurchschnittlich bezahlt für ihr Ausbildungsniveau. 

Kannst du deine Privatmeinung auch belegen? Der Gesetzgeber konnte es ja schon mal nicht, weshalb es dem Entwurf jeder Vorstellung von Amtsangemessenheit bzw. Wertigkeit der einzelnen Ämter weiterhin mangelt.

Es wird nach wie vor (vom Ziel her) mathematisiert was begründet werden müsste.

SantaClaus

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:33So ist es doch gar nicht. Diese Verschwörungserzählungen entstehen doch nur hier in der Echokammer der Frustrierten. Man muss nach wie vor sehen: Beamte werden überdurchschnittlich bezahlt für ihr Ausbildungsniveau. In der Spitze kann jeder High Potential irgendwo anders mehr verdienen, im Durchschnitt praktisch keiner und vor allem nicht dauerhaft. Man muss sich nur im Klaren sein, zu welcher Gruppe man gehört und dann seine Wahl treffen. Die Besoldungsgesetze folgt(t)en nur der Haushaltslage, hier wird darüber halt mit sehr wechselnder Sinnhaftigkeit und Qualität gehirnt, das entspricht ja auch der Idee eines Forums. Leider sind in letzter Zeit vor allem die Nörgler zu hören. Realistisch betrachtet bekämen Beamte mit dem Entwurf mehr (Manche mehr, manche weniger), die Probleme der Besoldung von kinderreichen Familien würde verbessert und viele logische Binnenprobleme der Struktur gelöst. Nur weil einiges nicht perfekt ist oder auch nur der (in vielen Fällen falschen) Erwartungshaltung der Poster entspricht ist das nicht alles schlecht. Nur weil manche sich hier als Außenstelle des BVerFG fühlen und so tun als wüssten sie wie die Entscheidungen ausfallen (da empfehle ich allen mal die vorherigen Prognosen dieser Leute zu lesen und mir tatsächlichen Urteilen zu vergleichen wenn man wissen will, wer eher als Kontraindikator taugt) muss man das nicht glauben.

Finde die Einstellung gut. Ich mein diese Ansicht hilft sicherlich beim anwerben der Anwärter. Das was der DH bietet ist so überdurchschnittlich wie die Bewerberzahlen.

DrStrange

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:33So ist es doch gar nicht. Diese Verschwörungserzählungen ... Man muss nach wie vor sehen: Beamte werden überdurchschnittlich bezahlt für ihr Ausbildungsniveau. .... Die Besoldungsgesetze folgt(t)en nur der Haushaltslage, hier wird darüber halt mit sehr wechselnder Sinnhaftigkeit und Qualität gehirnt, das entspricht ja auch der Idee eines Forums. Leider sind in letzter Zeit vor allem die Nörgler zu hören. ..... Nur weil einiges nicht perfekt ist ...

Gähn.. ::)
Das MÄE sagt was anderes...
Haushaltslage interessiert das BVerfG nicht (nur wenn umfassend konsolidiert wird)..
...

SwenTanortsch

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 10:33So ist es doch gar nicht. Diese Verschwörungserzählungen entstehen doch nur hier in der Echokammer der Frustrierten. Man muss nach wie vor sehen: Beamte werden überdurchschnittlich bezahlt für ihr Ausbildungsniveau. In der Spitze kann jeder High Potential irgendwo anders mehr verdienen, im Durchschnitt praktisch keiner und vor allem nicht dauerhaft. Man muss sich nur im Klaren sein, zu welcher Gruppe man gehört und dann seine Wahl treffen. Die Besoldungsgesetze folgt(t)en nur der Haushaltslage, hier wird darüber halt mit sehr wechselnder Sinnhaftigkeit und Qualität gehirnt, das entspricht ja auch der Idee eines Forums. Leider sind in letzter Zeit vor allem die Nörgler zu hören. Realistisch betrachtet bekämen Beamte mit dem Entwurf mehr (Manche mehr, manche weniger), die Probleme der Besoldung von kinderreichen Familien würde verbessert und viele logische Binnenprobleme der Struktur gelöst. Nur weil einiges nicht perfekt ist oder auch nur der (in vielen Fällen falschen) Erwartungshaltung der Poster entspricht ist das nicht alles schlecht. Nur weil manche sich hier als Außenstelle des BVerFG fühlen und so tun als wüssten sie wie die Entscheidungen ausfallen (da empfehle ich allen mal die vorherigen Prognosen dieser Leute zu lesen und mir tatsächlichen Urteilen zu vergleichen wenn man wissen will, wer eher als Kontraindikator taugt) muss man das nicht glauben.

Realistisch betrachtet gilt das Verfassungsrecht, Jogi. Es gilt nur im Einzelfall nicht, also insbesondere dann nicht, wenn der Rechtsnachfolger von Mario Götze am 19. Juli in der Nachspielzeit des aktuellen Entwurfs Deines Rechtsnachfolgers seines Amtes walten und also der Rechtsnachfolger von Sergio Romero in Torschusspanik verfallen wird. Auch hier gilt also der notwendige Vertrauensschutz, der wohl auch an dieser Stelle des Spielgeschehens - realistisch betrachtet - dringend notwendig sein dürfte (seit Heine und Hrubesch wissen wir, dass wir Deutschen unbestritten die Herrschaft im Luftreich des Traumes besitzen, auch wenn Mario Götze dereinst anders als heute der Bundesinnenminister auf dem Boden der Tatsachen geblieben ist).

Pumpe14

Zitat von: despaired in Heute um 09:24Es ist noch immer ein internes Rundschreiben - keine Mitteilung an die eigentlichen Beschäftigten. Wie will man nachweisen, dass der Mitarbeiter davon Kenntnis hatte?


Zudem kann man sich auch noch immer auf die Formulierung in dem Schreiben beziehen die sich ja primär auf mit X Kindern bezieht und daher keinen zweifelsfreien Rückschluss für andere Kostellationen geben muss.

Es ist ja auch nicht so; dass das Schreiben jährlich wieder zur Information gegeben wurde an die Beschäftigten.



Ist ne Gradwanderung...

Betrachtet man das Schreiben als intern und geht davon aus, dass die Beamten nicht danach handeln, so wird jeder, der keinen Widerspruch eingelegt hat leer ausgehen, wenn die Rückwirkung aus eben diesem Grunde fällt.

Fraglich hierzu, der Hinweis auf der Seite des BVA an alle Beamten auf das Schreiben.

Zweiter Punkt ist die Benachteiligung.
Aus Sicht des Urteils des VG Hamburg, ist es nämlich keine - da niemand schlechter gestellt ist als vorher. Eine Benachteiligung über Bande, also mit dem Hinweis, mir nimmt zwar niemand was weg, aber ich bekomme nicht genug - verneint das VG. Nun ist es "nur" ein VG. Es bleibt spannend