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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

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VierBundeslaender:
Also, lasst uns doch mal Luft holen und gemeinsam festhalten, was wir alles haben.

Wir haben ein Urteil mit sehr vielen Vorteilen

* Eine klare Ansage einer Verfassungswidrigkeit (bis auf die wenigen Gruppen und Jahre, ok)
* Eine Methode, die im Gegensatz zu den ganzen "Spitzausrechnungen des 95%-Heizungsquantil" sofort und unmittelbar messbar ist, was die Mindestbesoldung angeht: Liegen wir drunter oder nicht? Das ist inzwischen ein Mausklick!
* Die Aussage, dass bereits zwei gerissene Parameter für eine Verfassungswidrigkeit faktisch ausreichen und dann nicht mehr ewig "gewürdigt" werden muss.Alles in allem ist das in meinen Augen ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Methode, in jedem Fall ist erkennbar, dass das Besoldungs-Grundproblem nach wie vor erkannt wird und das BVerfG nicht, wie einige befürchteten, "umgekippt" ist.

Unabhängig davon sind wichtige Fragen offen:

* Partnereinkommen
* 3. Kind
* Verhältnis FamZ und Grundbesoldung...Ich glaube nach wie vor nicht, dass das oben genannte Urteil das einzige war, was Maidowski geliefert hat. Es gibt ein Beratungsgeheimnis und keiner weiß, wie die arbeiten. Aber auf Maidowskis Tisch lagen mindestens drei Verfahren. Wenn die, wie oben angebene, ihre bisherige Methode umstoßen und von Sozialhilfe-Abstand zu Medianeinkommen wechseln, dann haben sie doch die anderen 70-1=69 Verfahren, die vorliegen, auch im Kopf. Da wird doch jemand sagen "passt das auch oder müssen wir jetzt hier wieder irgendwelche komplexen Zahlen spitz ausrechnen und eine hundertseitige Abhandlung schreiben, um einen einzelnen Fall zu entscheiden?" Oder denkt man nicht, und das steht ja im aktuellen Urteil sogar drin, dass Recht nur dann Recht ist, wenn es zeitnah gemacht werden muss und könnte es dann nicht sein, dass mit dem Medianeinkommen parallel auch die anderen Fragen systematisch behandelt werden konnten und auch gelöst sind, man sie nur noch nicht veröffentlicht hat? Das hieße: etwas warten. ich glaube nicht, dass das alles war.

Ich denke sogar, dass Evers genau deshalb "überrascht" war, weil er ahnt, dass da mehr kommt.

Böswilliger Dienstherr:

--- Zitat von: VierBundeslaender am 13.12.2025 21:08 ---Also, lasst uns doch mal Luft holen und gemeinsam festhalten, was wir alles haben.

Wir haben ein Urteil mit sehr vielen Vorteilen

* Eine klare Ansage einer Verfassungswidrigkeit (bis auf die wenigen Gruppen und Jahre, ok)
* Eine Methode, die im Gegensatz zu den ganzen "Spitzausrechnungen des 95%-Heizungsquantil" sofort und unmittelbar messbar ist, was die Mindestbesoldung angeht: Liegen wir drunter oder nicht? Das ist inzwischen ein Mausklick!
* Die Aussage, dass bereits zwei gerissene Parameter für eine Verfassungswidrigkeit faktisch ausreichen und dann nicht mehr ewig "gewürdigt" werden muss.Alles in allem ist das in meinen Augen ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Methode, in jedem Fall ist erkennbar, dass das Besoldungs-Grundproblem nach wie vor erkannt wird und das BVerfG nicht, wie einige befürchteten, "umgekippt" ist.

Unabhängig davon sind wichtige Fragen offen:

* Partnereinkommen
* 3. Kind
* Verhältnis FamZ und Grundbesoldung...Ich glaube nach wie vor nicht, dass das oben genannte Urteil das einzige war, was Maidowski geliefert hat. Es gibt ein Beratungsgeheimnis und keiner weiß, wie die arbeiten. Aber auf Maidowskis Tisch lagen mindestens drei Verfahren. Wenn die, wie oben angebene, ihre bisherige Methode umstoßen und von Sozialhilfe-Abstand zu Medianeinkommen wechseln, dann haben sie doch die anderen 70-1=69 Verfahren, die vorliegen, auch im Kopf. Da wird doch jemand sagen "passt das auch oder müssen wir jetzt hier wieder irgendwelche komplexen Zahlen spitz ausrechnen und eine hundertseitige Abhandlung schreiben, um einen einzelnen Fall zu entscheiden?" Oder denkt man nicht, und das steht ja im aktuellen Urteil sogar drin, dass Recht nur dann Recht ist, wenn es zeitnah gemacht werden muss und könnte es dann nicht sein, dass mit dem Medianeinkommen parallel auch die anderen Fragen systematisch behandelt werden konnten und auch gelöst sind, man sie nur noch nicht veröffentlicht hat? Das hieße: etwas warten. ich glaube nicht, dass das alles war.

Ich denke sogar, dass Evers genau deshalb "überrascht" war, weil er ahnt, dass da mehr kommt.

--- End quote ---

Exakt. Was mich mal interessieren würde, und eine perfekte Aufgabe für diejenigen die sich gerne im Äther  herumtreiben:Was ist von allen Urteilen zur Besoldung bisher immernoch gültig und in der gesamtschau mit einzubeziehen?

clarion:
Böswilliger Dienstherr, warum machst Du so viel Rechnerei??? Ist es Dein Job, eine neue Besoldung zu entwerfen?

Wenn nicht, ist es verschwendete Lebenszeit. Denn die Dienstherren kommen doch auf andere Ideen als Du. Ich warte ab und rechne nach, was mit mein Dienstherr in hoffentlich nicht zu langer Zeit etwas vorlegt.

Ich schätze Rentenonkels Ausführungen sehr, v.a. seine Fachkenntnisse im Bereich Sozialversicherungen wäre hervor zu heben.

Gruenhorn:

--- Zitat von: VierBundeslaender am 13.12.2025 21:08 ---Also, lasst uns doch mal Luft holen und gemeinsam festhalten, was wir alles haben.

Wir haben ein Urteil mit sehr vielen Vorteilen

* Eine klare Ansage einer Verfassungswidrigkeit (bis auf die wenigen Gruppen und Jahre, ok)
* Eine Methode, die im Gegensatz zu den ganzen "Spitzausrechnungen des 95%-Heizungsquantil" sofort und unmittelbar messbar ist, was die Mindestbesoldung angeht: Liegen wir drunter oder nicht? Das ist inzwischen ein Mausklick!
* Die Aussage, dass bereits zwei gerissene Parameter für eine Verfassungswidrigkeit faktisch ausreichen und dann nicht mehr ewig "gewürdigt" werden muss.Alles in allem ist das in meinen Augen ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Methode, in jedem Fall ist erkennbar, dass das Besoldungs-Grundproblem nach wie vor erkannt wird und das BVerfG nicht, wie einige befürchteten, "umgekippt" ist.

Unabhängig davon sind wichtige Fragen offen:

* Partnereinkommen
* 3. Kind
* Verhältnis FamZ und Grundbesoldung...Ich glaube nach wie vor nicht, dass das oben genannte Urteil das einzige war, was Maidowski geliefert hat. Es gibt ein Beratungsgeheimnis und keiner weiß, wie die arbeiten. Aber auf Maidowskis Tisch lagen mindestens drei Verfahren. Wenn die, wie oben angebene, ihre bisherige Methode umstoßen und von Sozialhilfe-Abstand zu Medianeinkommen wechseln, dann haben sie doch die anderen 70-1=69 Verfahren, die vorliegen, auch im Kopf. Da wird doch jemand sagen "passt das auch oder müssen wir jetzt hier wieder irgendwelche komplexen Zahlen spitz ausrechnen und eine hundertseitige Abhandlung schreiben, um einen einzelnen Fall zu entscheiden?" Oder denkt man nicht, und das steht ja im aktuellen Urteil sogar drin, dass Recht nur dann Recht ist, wenn es zeitnah gemacht werden muss und könnte es dann nicht sein, dass mit dem Medianeinkommen parallel auch die anderen Fragen systematisch behandelt werden konnten und auch gelöst sind, man sie nur noch nicht veröffentlicht hat? Das hieße: etwas warten. ich glaube nicht, dass das alles war.

Ich denke sogar, dass Evers genau deshalb "überrascht" war, weil er ahnt, dass da mehr kommt.

--- End quote ---

Bei den offenen Punkten würde mich der Anteil zur Besoldung kinderreicher Beamter auch interessieren. Im Klageverfahren stellt man nun auf das alte Urteil und damit den Vergleich zur Bedarfsgemeinschaft ab oder bemisst man aus Konsistenz Gründen den Mehrbedarf mit den Faktoren aus der Prüfungsstufe zum Anfang. Gibt es hier fundierte Meinungen dazu? Oder nehme ich einfach nur die neue Argumentation in der Klage hinzu und lege dar, egal aus welchem Blickwinkel, für kinderreiche Beamte ist es zu wenig?!

Böswilliger Dienstherr:

--- Zitat von: clarion am 13.12.2025 21:15 ---Böswilliger Dienstherr, warum machst Du so viel Rechnerei??? Ist es Dein Job, eine neue Besoldung zu entwerfen?

Wenn nicht, ist es verschwendete Lebenszeit. Denn die Dienstherren kommen doch auf andere Ideen als Du. Ich warte ab und rechne nach, was mit mein Dienstherr in hoffentlich nicht zu langer Zeit etwas vorlegt.

Ich schätze Rentenonkels Ausführungen sehr, v.a. seine Fachkenntnisse im Bereich Sozialversicherungen wäre hervor zu heben.

--- End quote ---

Ich rechne soviel weil es essentieller Bestandteil meines Dienstes ist. Also mal wieder eine Berufskrankheit. Weiter ausführen was und wo werde ich nicht. Die Expertise in der Sozialversicherung mag er gern haben und diese war im alten Urteil auch von immenser Bedeutung, aber nun….?

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