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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
Tom1234:
Ich würde mich nicht auf eine Umsetzung im Stiel Bayerns einschießen.
Alles reine Spekulationen!
Warum besucht aktuell der Finanzminister und die Leitung der für die Besoldung zuständigen Landesbehörde des Landes NRW aktuell die größte für die Besoldung zuständige Bundesoberbehörde?
🤔
Glinzo:
Mittlerweile finde ich gefallen daran, zu jeder neuen Erkenntnis, die ich hier durch das Stellen von Fragen und das Lesen erlange, eine neue Berechnung zu erstellen. Und was da einem noch selbst für Ideen kommen :o
In etwa wie: Um die monatliche Besoldung nach der Vollendung der Reform nicht allzu auffällig oder gar abgehoben daherkommen zu lassen, könnte man dem jeweiligen Ehepartner doch tatsächlich seinen 0,5 MÄE-Multiplikator-Anteil auszahlen. So bleibt die Summe beim eigentlichen Besoldungsempfänger niedrig. So geht echte Einzelalimentation mit persönlichem Zuschnitt 8)
Natürlich alles nur auf die Spitze getrieben. Kreativ genug ists ja jetzt schon.
Ich habe mir heute früh nochmals in Ruhe die Zahlen, Daten und Berechnungsbeispiele aus der
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes #19/2024 zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (115%-Regel) hergenommen und mit meinen eigenen familiären Voraussetzungen gerechnet. Was ist hier also für mich drin, gehe ich von der Interpretation des Richterbundes aus?
Also den Fixstern A3 S1 geortet, das Grundgehalt nach Anleitung erhöht und dann auf den prozentualen 2024er Abstand zwischen A3 S1 und (meiner) A7 S8 gebracht (was 2024 in der Tabelle einem DP A12 S6 entsprach) und mit den für mich anzuwendenden Familienzuschlägen versehen. Die Nettobesoldung errechnet und dann das Kindergeld addiert.
So komme ich hier (mittels einer bereits überholten Berechnungsmethode) auf 7236,- EUR/mtl. in 2024. Und das ausgehend von einem 115%-Wert über der Grundsicherung und einer unveränderten, prozentualen Erhöhung der Grundgehaltssätze ausgehend vom neuen Grundgehalt der BesGrp A3 S1. Der Abstand zu A7 S8 beträgt hier +36,1%.
Und weil ja die neue Berechnung ausgehend vom MÄE angeblich noch ganz dollere Beträge produzieren würde, hier gleich die Gegenprobe mit einem vom Richterbund zu Grunde gelegten MÄE-Schnitt 2024 von Berlin, Hessen und Baden-Württemberg, der etwa bei 2222,- EUR liegen sollte:
Grundsicherung 2 Erwachsene mit 2 Kindern Ü/U 14 Jahre: 4075,24 EUR, gut nachvollziehbar vom Richterbund gerechnet
115% Abstand ab = 4686,- EUR
Im Vergleich nun der neue Goldstandard in Form der Prekariatsgrenze bei einem MÄE von 2222,- EUR der gleichen Modellfamilie (Faktor 1,84): 4088,48 EUR. Also 13,24 EUR mehr als Grundsicherung. Klasse. Das reicht nicht mal für einen Monat GEZ. Aber wer weniger ÖRR schaut, wird schon nicht gleich sterben.
Mein persönliches Prekariat (2222,- EUR mit Faktor 2,56) liegt in dieser Rechnung bei 5688,32 EUR. Mit dem MÄE BY 2024 (2328,- EUR mit Faktor 2,56) wären es gar 5959,68 EUR.
Wenn es die neue Besoldung dann schafft, diesen Betrag in etwa abzubilden, komme ich mit den Kindergeldsätzen aus 2024 auf monatlich 7209,68 EUR und liege damit 26,32 EUR UNTER der alten Berechnung auf Basis der Grundsicherung und dem Abstandsgebot. Gute Besserung sag ich da. Hauptsache dieses hässliche Wort kommt nun nicht mehr vor.
Damit ein schleichendes "Hinten Hinunterfallen" ausgeschlossen werden kann, hoffe ich dann noch auf eine Abkehr vom Übernehmen der Tarifverhandlungsergebnisse im ÖD und favorisiere eine parallele Koppelung an die Diätenerhöhungen im BT. So entfallen auch noch diese lästigen Wartezeiten und irgendwann reißt man die 15% Abstand auch wirklich.
Sternenkind:
--- Zitat von: netzguru am 10.12.2025 21:46 ---
--- Zitat von: AltStrG am 10.12.2025 17:20 ---Wenn keiner klagt, dann hat das entweder einen Grund oder eben keinen, weil man seine Alimentation akzeptiert.
--- End quote ---
Hallo,
ich habe nur durch Zufall von dem Ganzen erfahren.
1. Habe 0,0 Infos dazu erhalten. (erst hier gab es Infos)
2. Habe erst letztes Jahr hiervon etwas mitbekommen
3. Mein Widerspruch ist Ruhend gestellt worden.
Es viele Kollegen die nichts erfahren, weil keine Infos verteilt werden.
Es war schon so und wird auch leider sobleiben, man wird ohne Infos gehalten.
--- End quote ---
Guten Morgen von einer weiteren Neuen,
auch bei uns gab und gibt es 0,0 Infos.
Auch auf dieses Forum hier bin ich nur durch Zufall gestoßen.
2 Gewerkschaften buhlen vor Ort um neue Mitglieder aber wenn man die aA anspricht verweist die eine auf die Internetseite (kein Widerspruch seit 2021 erforderlich) und in der Anderen sitzen Leute die mich höflichst daran erinnert haben, dass wir ja doch schon seit vieeelen Jahren mit 100% besoldet werden, was im Vergleich zu (hier gerne irgendwen aus dem Mindestlohnsektor einsetzen) doch wahnsinnig hoch wäre.
Dieses "wir bekommen ja SCHON seit so vielen 100%" bringt mich zu einer hypothetischen Frage:
Angenommen, ein Ostbeamter hätte seit 1996 Widerspruch eingelegt gegen seine Besoldung. Wird dann das Nachzuzahlende auf die entsprechenden Prozente der damaligen Besoldung runtergerechnet?
@DrStrange: ich stimme Ihren Worten vollkommen zu
Glinzo:
Das war jetzt noch zu spät fürs Editieren:
Meine Kinder werden ja auch älter und der Faktor wird irgendwann nicht mehr bei 2,56 liegen, sondern bei 3,2. Das ist dann im Jahr 2030 bei mir der Fall. Die MÄE-Steigerungen für BY scheinen durch die letzten Jahre von 2020 bis 2024 sehr progressiv mit zuerst 47 EUR, dann 51 EUR, 88 EUR und schließlich 123 EUR vom Jahr 2023 auf 2024 zu steigen. Ich tackere mal der Einfachheit halber bei 150 EUR pro Jahr fest und springe von 2024 ins Jahr 2030 mit einem dann auf 3228 EUR angewachsenen MÄE und einem Faktor von 3,2 ab dem Monat 11/2030. Bis dahin sollten alle Kinder noch im Kindergeldbezug sein.
Ergibt 10329,60 EUR. Endlich 5-stellig. Und das noch vor meinem 50sten 8)
JimmyCola:
--- Zitat von: Glinzo am 18.12.2025 01:35 ---Mittlerweile finde ich gefallen daran, zu jeder neuen Erkenntnis, die ich hier durch das Stellen von Fragen und das Lesen erlange, eine neue Berechnung zu erstellen. Und was da einem noch selbst für Ideen kommen :o
In etwa wie: Um die monatliche Besoldung nach der Vollendung der Reform nicht allzu auffällig oder gar abgehoben daherkommen zu lassen, könnte man dem jeweiligen Ehepartner doch tatsächlich seinen 0,5 MÄE-Multiplikator-Anteil auszahlen. So bleibt die Summe beim eigentlichen Besoldungsempfänger niedrig. So geht echte Einzelalimentation mit persönlichem Zuschnitt 8)
Natürlich alles nur auf die Spitze getrieben. Kreativ genug ists ja jetzt schon.
Ich habe mir heute früh nochmals in Ruhe die Zahlen, Daten und Berechnungsbeispiele aus der
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes #19/2024 zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (115%-Regel) hergenommen und mit meinen eigenen familiären Voraussetzungen gerechnet. Was ist hier also für mich drin, gehe ich von der Interpretation des Richterbundes aus?
Also den Fixstern A3 S1 geortet, das Grundgehalt nach Anleitung erhöht und dann auf den prozentualen 2024er Abstand zwischen A3 S1 und (meiner) A7 S8 gebracht (was 2024 in der Tabelle einem DP A12 S6 entsprach) und mit den für mich anzuwendenden Familienzuschlägen versehen. Die Nettobesoldung errechnet und dann das Kindergeld addiert.
So komme ich hier (mittels einer bereits überholten Berechnungsmethode) auf 7236,- EUR/mtl. in 2024. Und das ausgehend von einem 115%-Wert über der Grundsicherung und einer unveränderten, prozentualen Erhöhung der Grundgehaltssätze ausgehend vom neuen Grundgehalt der BesGrp A3 S1. Der Abstand zu A7 S8 beträgt hier +36,1%.
Und weil ja die neue Berechnung ausgehend vom MÄE angeblich noch ganz dollere Beträge produzieren würde, hier gleich die Gegenprobe mit einem vom Richterbund zu Grunde gelegten MÄE-Schnitt 2024 von Berlin, Hessen und Baden-Württemberg, der etwa bei 2222,- EUR liegen sollte:
Grundsicherung 2 Erwachsene mit 2 Kindern Ü/U 14 Jahre: 4075,24 EUR, gut nachvollziehbar vom Richterbund gerechnet
115% Abstand ab = 4686,- EUR
Im Vergleich nun der neue Goldstandard in Form der Prekariatsgrenze bei einem MÄE von 2222,- EUR der gleichen Modellfamilie (Faktor 1,84): 4088,48 EUR. Also 13,24 EUR mehr als Grundsicherung. Klasse. Das reicht nicht mal für einen Monat GEZ. Aber wer weniger ÖRR schaut, wird schon nicht gleich sterben.
Mein persönliches Prekariat (2222,- EUR mit Faktor 2,56) liegt in dieser Rechnung bei 5688,32 EUR. Mit dem MÄE BY 2024 (2328,- EUR mit Faktor 2,56) wären es gar 5959,68 EUR.
Wenn es die neue Besoldung dann schafft, diesen Betrag in etwa abzubilden, komme ich mit den Kindergeldsätzen aus 2024 auf monatlich 7209,68 EUR und liege damit 26,32 EUR UNTER der alten Berechnung auf Basis der Grundsicherung und dem Abstandsgebot. Gute Besserung sag ich da. Hauptsache dieses hässliche Wort kommt nun nicht mehr vor.
Damit ein schleichendes "Hinten Hinunterfallen" ausgeschlossen werden kann, hoffe ich dann noch auf eine Abkehr vom Übernehmen der Tarifverhandlungsergebnisse im ÖD und favorisiere eine parallele Koppelung an die Diätenerhöhungen im BT. So entfallen auch noch diese lästigen Wartezeiten und irgendwann reißt man die 15% Abstand auch wirklich.
--- End quote ---
Bei der Berechnung fehlt die Berücksichtigung des Binnenabstands zwischen den Besoldungsgruppen.
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