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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
lotsch:
--- Zitat von: HansGeorg am 18.12.2025 11:26 ---Jetzt wird seitens des DH so getan als wenn man selbst ein Opfer des ganzen ist und man doch bitte Verständnis für das ganze Mitbringen möchte. Und das alles ist das was ich dem DH aufs übelste nicht verzeihen kann.
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Das ist die Strategie des DH, alles dem BVerfG in die Schuhe zu schieben, nach dem Motto - vor Gericht und auf hoher See, damit konnten wir nicht rechnen .... Das sollten wir auf keinen Fall durchgehen lassen, und das hat auch Swen immer wieder erläutert, der Gesetzgeber ist dafür verantwortlich ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu erstellen. Für den DH bleiben nur zwei Fallkonstellationen übrig, entweder er ist zu blöd ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz zu erstellen, oder er macht es vorsätzlich, um Haushaltsmittel zu sparen. Meiner Meinung nach trifft der zweite Fall ein. Das BVerfG überprüft nur die BesG und lässt dem DH einen weiten Gestaltungsspielraum. Nur wenn dieser missbraucht wird, greift es ein, und dieser Tatbestand ist seit einiger Zeit gegeben, genauer gesagt seit Jahrzehnten. Die Besoldungen und Versorgungen wurden langsam abgesenkt, die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wurden langsam abgeschmolzen, nach dem Apolog, boile the frog, dann merkt er es nicht. Jetzt muss das BVerfG eingreifen, um eine funktionierende Exekutive zu retten. Soweit haben sie es kommen lassen, und angesichts der Zeiten, die ich als Pessimist voraussehe, ist das dringendst notwendig, um diesen Staat zu erhalten. Der Frosch kann nicht weiter gekocht werden, sonst ist er tot.
lotsch:
--- Zitat von: Malkav am 18.12.2025 10:53 ---
--- Zitat von: GoodBye am 18.12.2025 10:12 ---Es ist leider wohl auch so, dass sich in vielen Gewerkschaften wenig Besoldungsgruppen mit tieferen juristischen Kenntnissen engagieren. Nach dem aktuellen Beschluss, sollten sich auch die höheren Dienstränge - und sei es bloß aus Eigeninteresse - mehr in die Gewerkschaftsarbeit einbringen.
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Man muss ja auch nur schauen, wo tatsächlich etwas fachliche fundiertes unternommen wird (der sachliche Erfolg hängt natürlich trotzdem am Arbeitstempo des BVerfG) und wo nicht, sondern sich auf Apelle an den Dienstherrn beschränkt wird. Je qualifizierter die Funktionsträger sind, desto unangenehmer für den Dienstherrn. Klar braucht man auch Leute die öffentlichkeitswirksam lospoltern können, aber auch das ist um so effektiver, je mehr fachlicher Sachverstand dahinter steckt.
Die Vita vieler gewerkschaftlicher Funktionsträger ist ja auch kein Geheimnis. Es hat sicherlich schon seinen Grund, warum z.B. vom dbb SH in den letzten Jahren nahezu jedes Mittel ergriffen wird, um es dem Dienstherrn juristisch so schwierig wie möglich zu machen. Dass der stv. Landesvorsitzende (https://www.dbb-sh.de/ueber-uns/landesvorstand/) scheinbar im dienstlichen Leben die Prüfgruppe "Personal, Personalhaushalt, Organisation im Landesbereich" des Landesrechnungshofes leitet (vgl. https://landesrechnungshof-sh.de/file/orgplan_lrh_barrierefrei_extern.pdf) ist da z.B. sicherlich kein Zufall ;)
Also liebe hD'ler ... engagiert euch bitte auch ;D
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Gut, dass es wenigstens die Richter und Staatsanwälte gibt, denen können ihre Verbände ja schlecht so einen Unsinn erzählen, wie unsere Verbände uns.
https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2572
Goldene Vier:
In NDS hat der jetzige FM als Opposition den Gesetzentwurf als verfassungswidrig bezeichnet… ein paar Monare später war mit dem Eintritt in die Landesregierung plötzlich alles i.O.
Da muss doch jeder Beamte mal drüber nachdenken
abi:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsangemessene-alimentation-wenn-ein-sachbearbeiter-mehr-verdient-als-der-chef.d90a5a62-c0af-4d2f-8463-5cec76d15c86.html
Öffentlicher Dienst „Amtsangemessene Besoldung“ – was bedeutet das genau?
Nutzt der Staat die Beamten unfair aus? Und was steckt hinter dem Begriff der „amtsangemessenen Besoldung“? Warum aktuelle Gerichtsurteile die Politik zum Handeln zwingen.
In den Nachrichten ist oft von Streit um die Beamtenbesoldung die Rede. Doch was verbirgt sich hinter dem juristischen Begriff der amtsangemessenen Besoldung und Pension? Ist sie ein Privileg oder eine Notwendigkeit? Hier ein schneller Überblick.
Beamtenbesoldung ist mehr als nur Gehalt
Beamte erhalten keinen Lohn für Arbeit, sondern eine Alimentation. Der Staat verpflichtet sich, dem Beamten und seiner Familie einen Lebensunterhalt zu gewähren, der dem Dienstrang, der Verantwortung und der Bedeutung des Berufsbeamtentums entspricht.
Kurz gesagt: Der Dienstherr muss garantieren, dass ein Beamter wirtschaftlich unabhängig ist und einen Lebensstandard pflegen kann, der seinem Status in der staatlichen Hierarchie angemessen ist. Dies leitet sich direkt aus dem Grundgesetz ab (Art. 33 Abs. 5 GG).
Zwei wichtige Kriterien für die Beamtenbesoldung
Damit die Besoldung verfassungskonform ist, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Der Mindestabstand zum Bürgergeld: Die niedrigste Besoldungsgruppe muss (für eine vierköpfige Familie) deutlich über dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegen. Das Bundesverfassungsgericht fordert hier einen Abstand von mindestens 15 %. Da das Bürgergeld durch die Inflation stark gestiegen ist, haben viele Dienstherren hier aktuell ein massives Problem.
2. Das Abstandsgebot innerhalb der Tabelle: Wer mehr Verantwortung trägt, muss auch spürbar mehr verdienen. Man kann nicht nur die unteren Gehälter anheben, ohne das Gefüge zu zerstören. Ein Amtsleiter (A13) muss signifikant besser gestellt sein als ein Sachbearbeiter (A9).
Kinderzuschlag: Sachbearbeiter verdient mehr als der Amtsleiter
Da eine echte Erhöhung der Grundgehälter für Bund und Länder teuer ist, wird oft getrickst. Statt die Basisbezüge anzuheben, werden zum Beispiel hohe Familienzuschläge gezahlt. Das führt zu der absurden Situation, dass ein Beamter mit vielen Kindern in einer niedrigen Gruppe netto mehr verdienen kann als sein kinderloser Vorgesetzter – auch in Baden-Württemberg.
Zudem orientiert sich die Rechtsprechung seit Herbst 2025 stärker an der Prekaritätsschwelle statt an Bürgergeld/Grundsicherung. Eine Besoldung gilt nun schneller als unzureichend, wenn sie im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Gesamtbevölkerung zu niedrig ausfällt. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung (veröffentlicht im November 2025) die Besoldungspraxis mehrerer Jahre für verfassungswidrig erklärt, unter anderem in Berlin.
„Amtsangemessene Besoldung“ – aber kein Streikrecht
Eine „amtsangemessene Besoldung“ ist die verfassungsrechtliche Kehrseite des Streikverbots. Der Beamte darf nicht streiken, dafür muss der Staat ihn anständig versorgen. Die aktuellen Urteile zeigen, dass der Staat hier jahrelang gespart hat und nun nachbessern muss.
So ganz hat der Autor das auch nicht verstanden....
Finanzer:
@abi: wenn man bedenkt was sonst in den Zeitungen zu unserem Berufsstand steht...
Insgesamt bin ich von dem Medienecho zu dem letztem Urteil positiv überrascht.
Wahrscheinlich kommt die mediale Breitseite gegen uns Beamte dann, wenn das ganze in Gesetzesform gegossen wird.
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