Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)
Hugo:
Spätestens jetzt müssen die Gewerkschaften mobilisieren! WIDERSPRUCH --> KLAGE
Glinzo:
--- Zitat von: Böswilliger Dienstherr am 18.12.2025 06:50 ---
Er hat Faktor 2,56. Wenn das seine 80% sind, müsste da mindestens ein Drittes Kind oder gar ein viertes sein. In BaWü würde er für nummer 3 und 4 JE 989 € monatlich bekommen.
--- End quote ---
Es sind am Ende sogar 5 ;)
Das älteste ist jetzt schon 25 Jahre alt, aber der Kindergeldbezug wird wohl aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nie enden.
Die 4 "Nachzügler" sind mit dem Stand der Berechnung 12/2024 erst 7, 9, 11 und 13 Jahre alt.
Beamtenhustler:
--- Zitat von: untersterDienst am 18.12.2025 15:11 ---Es soll ja eine Vorlage aus Bayern an das BVerfG gehen, damit hat ja die untere Instanz schon festgestellt, dass es mit der bayerischen Besoldung nicht so ganz gut läuft, oder täusche ich mich da?
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Weiß da jemand Näheres? In Bayern wäre dringed mal ein bisschen Demut angebracht.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: GoodBye am 18.12.2025 14:55 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 18.12.2025 14:40 ---Bayern First!
Die haben spitzenbesoldete Juristen, die das Urteil vollständig durchdrungen haben und festgestellt haben, passt scho!
Mia san mia!
Wer zuletzt lacht, lacht am besten...
Hoffentlich lässt niemand wegen dem seinen WS/Klage deshalb sein.
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Die dürfen in der Mittagspause wenigstens ein Weizen trinken. Das trägt zum Gleichmut bei.
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Yep.
Allerdings etwas "blöd", wenn sie ihr echtes Weizen mit den virtuellen 13.576 (Voodoo-)Euro bezahlen möchten, die sie letztes Jahr von ihrem Dienstherrn bekommen haben..
Grandia:
--- Zitat von: Der Obelix am 18.12.2025 14:16 ---Also wenn das mal nicht ein schnelles abbügeln ist. Während hier noch mit viel Wissen geprüft und diskutiert wird, hauen die Bazis mal wirklich ganz locker einen aus der Hose raus:
Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.
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Das ist krass! Vorallem, wenn man A3/2 mit 2 Kids Ortszuschlag III betrachtet, stimmt das nichtmal im Ansatz. Es sei denn, es gibt einen Haufen Zuschläge, die im Rechner nicht sofort sichtbar sind und dann auch nicht unterschiedslos gewährt werden..
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