Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr

Zitat von: LehrerBW in Heute um 17:30BW hat halt einfach getrickst indem es die unteren beiden Gruppen gestrichen und ab A7 abschmelzende Zuschläge eingeführt hat über die die vermeintliche aA dann erreicht wurde.

Ich habe rechnerisch für BaWü schon gezeigt dass das eben nichts geholfen hat was die mindestAli angeht.

Versuch

Zitat von: LehrerBW in Heute um 17:30BW hat halt einfach getrickst indem es die unteren beiden Gruppen gestrichen und ab A7 abschmelzende Zuschläge eingeführt hat über die die vermeintliche aA dann erreicht wurde.

Was für mich das gleiche ist wie wenn man bei irgendeiner Besoldungsgruppe aufhört höherzustufen usw.

Das kann nicht rechtens sein.

Versuch

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 18:17Ich habe rechnerisch für BaWü schon gezeigt dass das eben nichts geholfen hat was die mindestAli angeht.

Hast du den Link nochmals, da ich es nicht finde.

Und was wäre dein Schluss?

Wenn ich hier lese, befürchte ich der höhere die st könnte leer ausgehen

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Versuch in Heute um 18:22Hast du den Link nochmals, da ich es nicht finde.

Und was wäre dein Schluss?

Wenn ich hier lese, befürchte ich der höhere die st könnte leer ausgehen

Hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=431068

Und hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=431075

Der höhere Dienst hat in meinen Berechnungen zur mindestAli auch nix zu lachen. Die Differenzen die ich im zweiten Link ausgerechnet habe ist das reißen der mindestAli in BaWü jeweils niedrigste wie sie war. Also erst A2 dann A5 dann A7 (müsstest jeweils das Jahr anschauen, wann welche Gruppe ganz unten war kann man ja an den Tabellen beim LBV nachschauen)



BVerfGBeliever

Zitat von: ParagraphenReiter2026 in Heute um 16:46Hallo Swen,

du verlangst, dass Durgi erstmal liest und sich sein eigenes Bild macht. Das wünsche ich mir auch von dir. Ich habe mich konkret auf dein Beispiel bezogen und dir deinen systematischen Fehler aufgezeigt.

Diesen Fehler findest du auch in deiner aktuellen Begründung. Deine Zahlen sind nicht korrekt mit denen du rechnest.

Es ist bei allem Verdienst, den wir dir alle danken, auch an dir dich zu hinterfragen und die Argumentation anderer Forenmitglieder zu durchdringen. Du kannst gerne anstatt denselben Sachverhalt immer wieder auf dieselbe Art zu begründen mal versuchen, den Fehler konkret in der Rechnung anderer aufzuzeigen. Ich denke, dann wird es auch dir klar werden.

Und nachmal, wir haben dir alle viel zu verdanken. Aber gestehe uns auch zu, dir aufzuzeigen, falls du dich in etwas verrannt hast.

Der farblich markierte Halbsatz sollte in meinen Augen eigentlich ein selbstverständlicher Bestandteil einer "konstruktiven Diskussion" sein.

Leider scheinen das nicht alle hier so zu sehen..

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 18:33Der farblich markierte Halbsatz sollte in meinen Augen eigentlich ein selbstverständlicher Bestandteil einer "konstruktiven Diskussion" sein.

Leider scheinen das nicht alle hier so zu sehen..

Und wenn man das dann einfordert und offen kritisiert ist man direkt wieder der gotteslästerung bezichtigt. Scheinbar dürfen sich einzelne alles rausnehmen.

Versuch

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 18:32Hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=431068

Und hier

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?msg=431075

Der höhere Dienst hat in meinen Berechnungen zur mindestAli auch nix zu lachen. Die Differenzen die ich im zweiten Link ausgerechnet habe ist das reißen der mindestAli in BaWü jeweils niedrigste wie sie war. Also erst A2 dann A5 dann A7 (müsstest jeweils das Jahr anschauen, wann welche Gruppe ganz unten war kann man ja an den Tabellen beim LBV nachschauen)




Danke.

Nochmals zu deinem Schluss:
Du denkst der HD bekommt keine Nachzahlung und ggf. Verdient dann halt ein a11 soviel wie ein a14er durch Nachzahlungen?

VierBundeslaender

Zitat von: Durgi in Heute um 13:02Eine nachgeholte Mindestalimentation ist kein Ueberalimentieren, sondern verspaetete Rechtsbefolgung. Der Besoldungsindex setzt danach wieder dort an, wo er immer ansetzen sollte... bei der Beobachtung der weiteren Entwicklung, nicht bei der Rechtfertigung eines zu niedrigen Status quo.
Da bin ich mir nicht so sicher. Den "richtigen" Sold bekommen nur diejenigen, die geklagt haben. Die anderen nicht. Zwar schreibst du vorher

ZitatWenn das Ausgangsniveau bereits defizitaer war, kann eine formal korrekte Fortschreibung dieses Defizit konservieren, ohne dass der relative Parameter anschlaegt.

nur, wie soll das sichergestellt werden? Mit der Indexmethode, die wir bisher gesehen haben, wird das nicht gehen. Da muss jemand von denen klagen, die vorher nicht geklagt hatten und argumentieren, dass er ein zu niedriges Niveau deswegen hat, WEIL er nicht geklagt hat und deswegen andere Indizes anzuwenden sind. Und das BVerfG muss dieser Argumentation folgen und dann die Indizes rechnen und anwenden. Dabei entstehen alle möglichen neuen Probleme: ZB ist das Abstandsgebot jetzt viel wichtiger als vorher. Denn beim "reparierten" Beamten wird das Abstandsgebot sicher zerstört, weil er mehr kriegt als der nicht klagende, aber ursprünglich höher besoldete Beamte.

Ich sehe voraus, dass wir noch jahrelange Rechtsstreite vor uns haben werden.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Versuch in Heute um 19:09Danke.

Nochmals zu deinem Schluss:
Du denkst der HD bekommt keine Nachzahlung und ggf. Verdient dann halt ein a11 soviel wie ein a14er durch Nachzahlungen?

Das habe ich so nicht gesagt und sehe das nicht so und wünsche das nicht so. Wie mein nickname allerdings sagt erwäge ich wirklich alle gedanklichen Kapriolen des Dienstherren einzusparen. Denkbar wäre ja auch zunächst alles widrige zu heilen und danach eine flache abschmelzende gehaltshierarchie einzuführen wobei sich dann die Akademiker natürlich fragen werden wozu sie den ganzen bums überhaupt noch mitmachen wenn die einheitsbesoldung Bad Einzug hält

Unknown

Was ich nicht verstehe. Wenn es in Berlin jetzt eine Nachzahlung gibt, wie ist diese aufgebaut? Wird eine "fiktive" Besoldungstabelle für das Jahr erstellt und danach die Nachzahlungen bemessen? Nach meiner Logik, muss doch oben links das MÄE gelten und durch die Ämterwertigkeit und dem Abstandsgebot sich die Tabelle entwickeln. Wie könnte dann beispielsweise A14 oder A15 leer ausgehen?
An Hand welchem Maßstab werden die Nachzahlungen erfolgen? Für mich ist das überhaupt nicht griffig. Rein gefühlsmäßig aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird da doch wieder getrickst und gemogelt werden ohne Ende und es werden niemals zu 100 Prozent die Vorgaben vom BVerfG aus dem letzten November eingehalten werden.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Unknown in Heute um 20:05Was ich nicht verstehe. Wenn es in Berlin jetzt eine Nachzahlung gibt, wie ist diese aufgebaut? Wird eine "fiktive" Besoldungstabelle für das Jahr erstellt und danach die Nachzahlungen bemessen? Nach meiner Logik, muss doch oben links das MÄE gelten und durch die Ämterwertigkeit und dem Abstandsgebot sich die Tabelle entwickeln. Wie könnte dann beispielsweise A14 oder A15 leer ausgehen?
An Hand welchem Maßstab werden die Nachzahlungen erfolgen? Für mich ist das überhaupt nicht griffig. Rein gefühlsmäßig aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre wird da doch wieder getrickst und gemogelt werden ohne Ende und es werden niemals zu 100 Prozent die Vorgaben vom BVerfG aus dem letzten November eingehalten wedden.
Es bleibt abzuwarten wie Berlin das gestaltet. Und im letzten Wort liegt auch die Krux. Auszahlen kann das zuständige Besoldungsamt sowieso alles mögliche zu jeder zeit und in jeder Form.

VierBundeslaender

Technisch gesehen gibt es ein Reparaturgesetz und da stehen neue Besoldungstabellen drin. Und wenn der Senator A13 außen vor lässt (was ich vermute), dann kann es durchaus sein, dass A13 weniger hat als A11. Also das Abstandsgebot wird verletzt.

Nur dagegen kann nur klagen, wer betroffen ist: Widerspruch eingelegt, beim Verfahren beteiligt und nur zu wenig habend. Wie ich oben geschrieben habe, wird da niemand dabei sein. Und dann kommen die damit durch.

In dem früheren Reparaturgesetz, das mE Swen verlinkt hatte, steht dann so etwas drin wie ,,das Grundgehalt des Jahres ABC wird um XY% erhöht".

VierBundeslaender

PS Und die XY% bemessen sie so, dass dabei 80% Medianeinkommen berücksichtigt werden. Wie diese Leute das Abstandsgebot bemessen, weiß der Teufel. Wenn man die bisherige Trickserei zum Maßstab nimmt würde ich sagen: Die zahlen am Ende allen gleich viel, nämlich 80% Median und fertig.

Rheini

Zitat von: VierBundeslaender in Heute um 20:29Technisch gesehen gibt es ein Reparaturgesetz und da stehen neue Besoldungstabellen drin. Und wenn der Senator A13 außen vor lässt (was ich vermute), dann kann es durchaus sein, dass A13 weniger hat als A11. Also das Abstandsgebot wird verletzt.

Nur dagegen kann nur klagen, wer betroffen ist: Widerspruch eingelegt, beim Verfahren beteiligt und nur zu wenig habend. Wie ich oben geschrieben habe, wird da niemand dabei sein. Und dann kommen die damit durch.

In dem früheren Reparaturgesetz, das mE Swen verlinkt hatte, steht dann so etwas drin wie ,,das Grundgehalt des Jahres ABC wird um XY% erhöht".

Oder die unterste Besoldungsgruppe wird bis A11 auf das Verfassungsmäßige Maß angehoben und A12 ff sind dann ja höher um Peanuts höher). Aber das kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, außer man vorher als Insider Deutsche Post Aktien gekauft und schaut sich amüsiert die Erhöhung der Einschreiben mit Rückschein an.

LehrerBW

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in Heute um 18:17Ich habe rechnerisch für BaWü schon gezeigt dass das eben nichts geholfen hat was die mindestAli angeht.
Klar...aber getan haben sie es trotzdem 🤷�♂️
Bayaz der grüne **** finde keine Worte für den.
Spätestens jetzt dürften sie es nicht mehr bringen...denn der neue Beschluss verbietet ja Abschmelzbeträge und Einmalzahlungen in die aA einzubeziehen.